"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
20MillionenEuroTäglich:
--- Zitat von: phenomena am 09. Januar 2016, 16:51 ---Ich habe dieses Schreiben ebenfalls zweimal bekommen. Einmal eins vom 1.12.15 und jetzt noch einmal eins vom 3.1.16. In beiden Schreiben steht, dass die Vollstreckung zum 1.12. eingeleitet wurde. Mit unterschiedlichen Beträgen wohlgemerkt.
Ich werde nun erst einmal abwarten was passiert. Einige schreiben, dass man angeben soll, die Festsetzungsbescheide nie bekommen zu haben, bzw. dass der Beitragsservice dieses mit Einschreiben nachweisen soll. Diese kamen ja nie mit Einschreiben, allerdings habe ich ja immer darauf mit einem Widerspruchsschreiben reagiert. Dürfte das denen nicht als Beweis dienen?
--- Ende Zitat ---
Wenn Person F auf etwas (mit einem Widerspruch) reagiert hat, muss sie es ja definitiv bekommen haben...
PersonX:
Widerspruch auf Bescheid, vielleicht wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vergessen? Dann geht es natürlich trotz Widerspruch in den Vollzug. Bitte den Unterschied beachten, die Erklärung kein Bescheid erhalten zu haben, kann erst richtigerweise korrekt erfolgen, wenn klar ist welche Bescheide im Vollsteckungsersuchen aufgeführt werden und geprüft wurde gegen welche Bescheide davon tatsächlich Widerspruch eingelegt wurde, denn nicht erhalten haben kann eine Person A nur diese, wo kein Widerspruch oder sonstige Reaktion folgte. Hat eine Person A in Widersprüchen den Antrag wegen der Aussetzung vergessen, dann diesen hinterher schieben.
Wenn die Vollstreckung tatsächlich bereits eingeleitet wurde würde demnächst Post von einem GV oder ähnlich Stadtkasse oder Finanzamt etc. kommen, der vollstreckbare Betrag wird sofort falsch falls 1 Cent zuvor bezahlt wurde. In wieweit damit das Ersuchen falsch wird bliebe abzuwarten.
mp77:
Hallo,
Bürger Z könnte einen vergleichbaren Festsetzungsbescheid im vergangenen Jahr erhalten haben. Der Hinweis "wurde am xx.xx.xxxx die Vollstreckung eingeleitet" war für Bürger Z der Grund um Eilrechtsschutz beim VG Hamburg zu beantragen, da allen vorherigen Bescheiden des BS form- und fristgemäße Widersprüche folgten (inkl. Aussetzung der Vollstreckung). Ebenfalls wurde Kostenübernahme des Eilrechtsschutzes durch den NDR beantragt weil auf Grund der vielen Versäumnisse und Fehler der Eilrechtsschutz überhaupt erst durch Z beantragt werden muss.
Der NDR könnte dann schnell reagiert und formlos bestätigt haben die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt zu haben und auch keine weiteren einzuleiten bis nicht in der Hauptsache entschieden wurde. Es folgte wenige Tage später der erste Widerspruchsbescheid (gegen den dann Klage von Bürger Z eingereicht wurde).
Aber: Das VG könnte dann bei Z nachgefragt haben, ob Eilrechtsschutz noch erforderlich ist weil der NDR nicht mehr vollstrecken wird. Dies könnte Z bestätigt haben (i.S.v. Antrag erledigt aber nicht zurückgezogen). Nun folgte ein Beschluss vom VG Hamburg:
Das Verfahren wurde beendet und die Kosten trägt Bürger Z.
Begründung der Kostenentscheidung: Da der RB nach Auffassung des VG Hamburg verfassungsgemäß ist, wäre es unwahrscheinlich, dass Z in der Hauptsache Erfolg haben könnte und es wäre ihm zuzumuten, den RB zu zahlen und DANN gegen den NDR zu klagen um bei einem möglichen Erfolg die Beiträge zurück zu fordern.
Bürger Z könnte jetzt grundsätzlich erstmal an seinem Rechtsverständnis zweifeln - warum müsste er hinnehmen die Kosten zu übernehmen weil andere Formfehler machen? Vielleicht sind andere Bürger in einer ähnlichen hypothetischen Situation? Z würde diesen Vorgang gerne dem Anwalt seines Vertrauens übergeben und dies über seine Rechtschutzversicherung abrechnen. Erfahrungen?
Es grüßt
Bürger Z
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