"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
stterni:
Liebes Team von GEZ-Boykott,
ich hoffe ihr könnt mit diesem rein hypothetischen Fall helfen.
Person A bekam vor ein paar Tagen einen Brief seitens der Beitragsservice aus Köln in dem es heisst:
--- Zitat ---Festsetzungsbescheid
Sehr geehrte Person A vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Beiträge informiert (..) dieser Zahlung sind sie nicht nachgekommen. Für den Zeitraum 01.04.2013 - 30.06.2014 wird daher ein Betrag von 61,94 festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weisst ihr Beitragskonto bis Ende 09.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 363,64 auf. Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 363,64 umgehen begleichen können sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden"
--- Ende Zitat ---
Was heißt das nun für Person A? Seit Wochen versucht Person A - aus Angst eine Ratenzahlung per Sepa mit dem Beitragsservice zu vereinbaren. Telefonisch wurde diese Person A zugesagt. Schriftlich erhielt Person A vor zwei Wochen einen Brief indem man sich für die Sepa Erteilung freue und nun noch eine Unterschrift benötige. Diese hat Person A nach einer Woche schriftlich eingereicht.
Aber nun dieses Schreiben. Aus Angst hat Person A sofort die festgesetzten 61,94 überwiesen. Und dies dem Beitragsservice mitgeteilt. Per Mail und Schriftlich. Telefonisch konnte man Person A nicht mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden.
Wie können die eine Zwangsvollstreckung einleiten aber gleichzeitig schreiben "Wenn sie den offenen Gesamtbetrag von ... umgehend begleichen, können Sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden?" Ist der Brief vielleicht doch nur eine Finte (Zwangsvollstreckung eingeleitet) damit man Angst bekommt und zahlt - wie es bei Person A erfolgreich geklappt hat?
Fragen über Fragen.. im Forum konnte ich leider erst einen Fall gelesen in dem geschrieben wird, dass die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet worden sei. Daher dieses neue Thema.
Kommt nun wirklich ein GV zur Person A? Muss Person A Widerspruch einlegen?
--- Zitat ---Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
--- Ende Zitat ---
Welcher Betrag ist damit eigentlich gemeint?
Wäre nett, wenn ihr irgendwie Licht ins Dunkle bringen könnt.
PS: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die übliche wie immer.
Danke stterni
MaxKlaxx:
Hallo Alle zusammen,
Person B hat kürzlich einen nahezu identischen Brief vom Beitragsservice erhalten:
Wieder mit dem Wortlaut "haben wir die Zwangvollstreckung eingeleitet" ebenfalls zusammen mit "Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag umgehend begleichen, können sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden."
Es ist ja nun bei Person A einiges an Zeit vergangen, daher meine Fragen:
Wurde bei Person A die "eingeleitete Zwangsvollstreckung" mittlerweile durchgeführt?
Wenn ja, wie hoch waren die angekündigten "zusätzlichen Kosten"?
Hat eventuell noch Jemand von anderen Personen gehört, welche den gleichen "Festbescheid"-Brief mit "eingeleiter Zwangsvollstreckung" erhalten haben?
Besten Dank.
Camelion:
Das sind Standardschreiben vom Verein.
Einer mir bekannten Person B wurde dies in zwei Festsetzungsbescheiden aus 2015 ebenfalls angedroht.
Die Pfändung sei zum 1.12.2014 eingeleitet.
Wenn denn dann irgendwann der Vollstecker vor dem Tor steht könnte besagte Person B diesem mitteilen keine Bescheide erhalten zu haben.
Schließlich mied Person B bislang jegliche Kontaktaufnahme und eine förmliche Zustellung der sogenannten Festsetzungsbescheide erfolge bislang nicht.
Ohne Bekanntgabe keine Vollstreckung etc.
MaxKlaxx:
--- Zitat von: Camelion am 16. April 2015, 08:09 ---Das sind Standardschreiben vom Verein.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Info!
Scheint sich wohl wirklich noch aus dem "Standard-Strudel" aus Mahnungen, Ankündigen, Festsetzungsbescheiden, Androhungen usw. zu bestehen...
Von der ursprünglichen Zwangsanmeldung per Einwohnermeldeamt-Daten bis hin zur am 1.4.2015 "eingeleiteten Zwangsvollstreckung" hat die mir bekannte Person B bisher kein amtliches Schreiben erhalten, ebenfalls keine förmliche Zustellungen jeglicher Art.
Im Gegenteil, vielmehr wird immernoch behauptet das es sich angeblich um einen "Vollstreckbaren Titel" handelt und auch alle(!) Datumsangaben wurden so zurück datiert, dass man nur 2-3 Tage Zeit hätte die Rechnung zu begleichen.
Mal sehen was bei Person B als nächstes kommt... :D
phenomena:
Ich habe dieses Schreiben ebenfalls zweimal bekommen. Einmal eins vom 1.12.15 und jetzt noch einmal eins vom 3.1.16. In beiden Schreiben steht, dass die Vollstreckung zum 1.12. eingeleitet wurde. Mit unterschiedlichen Beträgen wohlgemerkt.
Ich werde nun erst einmal abwarten was passiert. Einige schreiben, dass man angeben soll, die Festsetzungsbescheide nie bekommen zu haben, bzw. dass der Beitragsservice dieses mit Einschreiben nachweisen soll. Diese kamen ja nie mit Einschreiben, allerdings habe ich ja immer darauf mit einem Widerspruchsschreiben reagiert. Dürfte das denen nicht als Beweis dienen?
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