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Autor Thema: Normales Antwortschreiben(?) statt Widerspruchsbescheid  (Gelesen 2473 mal)

d
  • Beiträge: 14
Hallo liebe Leute,

Person A hat vor einigen Wochen ihren 8-seitigen Widerspruch zu der tollen Anstalt geschickt und nun heute statt einem Widerspruchsbescheid nur einen normalen Antwortbrief, der nicht mal an sie selbst gerichtet war (also nur Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,...), bekommen. Nun fragt sich Person A:

- zahlt sie jetzt solange nicht, bis ein Widerspruchsbescheid kommt?
- antwortet sie auf den Brief und verweist auf das Widerspruchsverfahren?

Man könnte fast denken, das ist ein Versuch, Person A doch noch umzustimmen, da sie wohl einen positiven Widerspruchsbescheid rausschicken müssten.

Person A weiß grad nicht, wie sie sich verhalten soll.

Was würdet ihr tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 05:34 von Bürger«

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Person A hat vor einigen Wochen ihren 8-seitigen Widerspruch zu der tollen Anstalt geschickt und nun heute statt einem Widerspruchsbescheid nur einen normalen Antwortbrief, der nicht mal an sie selbst gerichtet war (also nur Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,...), bekommen.

Ganz sicher, dass es sich um einen "normalen Antwortbrief" handelt und nicht zufällig um einen der neuerlichen "FestsetzungsBESCHEIDE" incl. Rechtsbehelfsbelehrung?
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Die Anrede "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,..." lässt mich stutzen, denn diese ist insbesondere auch in den neuerlichen FestsetzungsBESCHEIDen zu finden.
Aber vielleicht wird das zum neuerlichen Prinzip des sog. "Beitragsservice", um den Anschein automatisierter Schreiben zu wahren...

Durch Zeitverzug und nun folgende quartalsweise Festsetzung kann es leicht passieren, dass sich Widerspruch und neuerlicher (Festsetzungs-)Bescheid kreuzen - ähnlich diesem Fall hier:

Festsetzungsbescheid erhalten nach Beitragsbescheid und Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10986.0.html

Sollte es sich doch um eine eher informative Antwort ohne Rechtsbehelfsbelehrung handeln, dann dürften nach wie vor diese Informationen zutreffen:
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Bitte prüfen - und bei Abweichungen am besten die relevanten Dokumente anonymisiert hier hochladen.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


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d
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Hallo, hier der Brief, den mir Person A freundlicher Weise zur Verfügung gestellt hat.

Besonders interessant ist der Satz: "Mit unseren Erläuterungen sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an."

Soweit ich weiß, hat Perosn A einen gültigen Widerspruch eingelegt.
Wo also bleibt der Widerspruchsbescheid? ;)


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g
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Besonders interessant ist der Satz: "Mit unseren Erläuterungen sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an."

super! das ist doch eine Steilvorlage für: "mit meinem Widerspruch blabla geklärt an und unseren Schriftverkehr auf immer beendet  8)"

dieses Verfahren ist im Geschäftsbericht des BS beschrieben,
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2613/Geschaeftsbericht_2013.pdf
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
auf der S.17 sind die nicht-förmlichen Antworten auf Widersprüche erwähnt.

Person A kann abwarten und auch in weiterer Folge auf den Widerspruchsbescheid hinweisen, vermutlich wird zeitnah eine Mahnung eintreffen, gute Frage ist natürlich, ob Person A aktiver die Gestaltung übernehmen will, dann wäre eine fiktive Nachricht mit der Aufforderung, mal die Brille zu putzen um wieder besser zu sehen, angebracht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 02:32 von Bürger«

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Hallo, hier der Brief, den mir Person A freundlicher Weise zur Verfügung gestellt hat.

Danke an Person A... ;)
...welche damit deutlich macht, dass es sich augenscheinlich um genau diese altbekannte Art von Schreiben handelt:
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Soweit ich weiß, hat Perosn A einen gültigen Widerspruch eingelegt.
Wo also bleibt der Widerspruchsbescheid? ;)
...der kommt noch ...irgendwann ...in Wochen bis Monaten ;)


Da dieses Thema abschließend behandelt wurde und die weiteren Infos überall im Forum zu finden sind (vgl. bitte nochmals alle o.g. Links) wird dieser Thread der Übersichtlichkeit des Forums wegen geschlossen.
Danke für das Verständnis + weiter alles Gute ;)


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