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Autor Thema: ALG II Empfänger soll rückwirkend zahlen?  (Gelesen 12489 mal)

D
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Määäh... da hat Person A doch tatsächlich 9 (!!!) Seiten an den Verein gefaxt (Widerspruch gegen den Bescheid, Arztattest, ALG II Bescheinigungen und Antrag auf rückwirkende Befreiung wegen Einsetzen in vorherigen Stand augrund von Krankheit) und dann per Einschreiben inkl. Faxbestätigung zusätzlcih geschickt. Und was bekommt Person A grad in den Briefkasten? Eine Mahnung.

Seid Ihr auch der Meinung, diese einfach zu ignorieren? Person A möchte am liebsten anrufen und fragen, ob da alle Cents am Euro beisammen sind. Vermutlich ein sinnfreier Anruf. Die drohen mit Vollstreckung. Dabei dachte Person A, dass denen klar sein sollte, dass da nix zu holen ist.

LG Nici


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Auf diese Mahnung kann man nicht reagieren, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist. Es ist was es ist, eine Mahnung, dass irgendwann noch mehr kommt.


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C
  • Beiträge: 173
Hier aus dem Forum sind einige Fälle bekannt, bei denen Hartz 4 Empfänger nach Zusendung der Befreiung rückwirkend ab dem 01.01.2013 befreit wurden. (u.A. Ich)

Ist ja auch mittlerweile offizielll bis zu 2 Monate Rückwirkend möglich. Event. sind die ja zur Zeit da noch etwas kulanter ....?


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

D
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Re: ALG II Empfänger soll rückwirkend zahlen?
#18: 01. September 2014, 13:54
Ist ja auch mittlerweile offizielll bis zu 2 Monate Rückwirkend möglich. Event. sind die ja zur Zeit da noch etwas kulanter ....?

Ja Calimero, hier geht es jedoch nicht um 2 Monate, sondern um 1,5 Jahre. Mal sehen, wie kulant die sind... Ich kann immer nur den Kopf schütteln.

Vielen Dank für die Unterstützung
LG


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D
  • Beiträge: 12
Sodele, es ist durch. Person A hat rückwirkend die Befreiung vom 01.01.2013 bis heute erwirkt... Geduld und Spucke sag ich nur... puuuuh!

Danke an alle für die tollen Tipps!
 :laugh:


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a
  • Beiträge: 338
Person A lässt den Betrugs-service einfach auflaufen,
Denn bei Harz IV Beziehern is eh nix zu holen!

Genau so macht es Person B auch. Inzwischen hat es der Beitragsservice bei Person B wohl aufgegeben. Keine Bettelbriefe mehr und auch keine Widerspruchsantworten auf die letzten drei Widersprüche (alle per Einschreiben verschickt mit "Rundfunkbeitrag" als Titel in den Empfangsbestätigungsschreiben).


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A lässt den Betrugs-service einfach auflaufen,
Denn bei Harz IV Beziehern is eh nix zu holen!
Genau so macht es Person B auch. [...]
...jeder, der das tut, sollte sich dessen bewusst sein, dass dies leider keine grundsätzliche Lösung ist, denn im dümmsten Falle werden im Falle des "einfach auflaufen"-Lassens die Titel rechtskräftig und bleiben somit über Jahre bis Jahrzehnte vollstreckbar - was insbesondere dann zum Bumerang werden kann, wenn mal wieder (ob unverhofft oder geplant) mehr Geld in der Tasche bzw. auf dem Konto ist. Ganz so einfach, wie das schnell dahingesagt ist, ist es also nicht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 11:31 von Bürger«
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@Dingens
Die gleich CHose hab ich auch gerade am Laufen
Am 2.1.2013 per normalem Brief die Unterlagen an dubiose Firma geschickt.
Dann nie etwas gehört von denen, bis März 2014 eine Mahnung mit Forderung für das ganze Jahr 2013 rückwirkend.
2 Monate später kam die Zwangsanmeldung!?!
Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt und seitdem nurnoch Mahnungen und Forderungen.
Mitte Dezember 2014 hab ich denen dann alle Nachweise vom AA nochmals sogar bis 2008 per Einschreiben/Rückschein geschickt.
Vor 3 Tagen kam nun die letzte Mahnung bzw Info,das die Sache nun dem GV vorgelegt wird.
Ich warte immernoch drauf,das die mich rückwirkend zum 1.1.2013 befreien.
Wenn nicht,dann geh ich den harten Weg,verweigere jegliche Unterschrift und wähle die Haft.
Natürlich werde ich vorher mal bei diversen Boulevardzeitungen anfragen,ob die Bilder meines Einzugs in die JVA machen möchten  um mal wieder
mit einem Artikel über die verachtenswerte Vorgehensweise der GEZ schreiben zu können.Je mehr deren Reputation geschädigt wird,umso besser.Wieviel Leser hat die Bild?:D
Son schöner reisserischer Artikel wie"Herz und Krebskranker Mensch muss in Erzwingungshaft,obwohl alle Unterlagen für eine Befreiung vorliegen",...oder ähnlich
Mal abwarten was da noch kommt,es liegt ja an ihnen ob sie wieder  in der Negativpresse stehen möchten oder nicht.
Sie können es auch einfach haben,indem sie mich rückwirkend befreien  ;)

Info:
Das Nichtzahlen von sogenannten GEZ-Gebühren ist nach Aussage der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und wird auch nach dem OWiG in die Vollstreckung geschickt (auf Mahnungen wird auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht)
Da das Vorschaltgesetz zum OWiG, das EGOWiG (Einführungsgestz zu OWiG), 2007 rückwirkend gelöscht wurde, hat somit das OWiG keinen Geltungsbreich mehr. Mangels Geltungsbereich können Gesetze nicht angewendet werden. Wer das trotzdem tut, handelt wider geltendes Recht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2015, 13:49 von Old Sparky«
Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

s
  • Beiträge: 173
Auch von Person A's Bekannter kam heute die Meldung, dass sie rückwirkend zum 01.01.2013 befreit wurde... ;D werde es aber auch im betreffenden Thread aktualisieren, bzw. für beendet erklären.

Allerdings scheint da im Hintergrund entweder einiges schief zu laufen, oder es wurde von einer Seite Druck ausgeübt... Denn diese Befreiung kam ohne vorherige Beitragsbescheide, GV-Drohungen oderoderoder... Denn eigentlich war die Befreiung nur ab dem 01.09.2014 beantragt... Da die Befreiung nun aber die gleiche Beitragskontonummer betrifft wie die alte Wohnung, für die sie noch im Oktober eine Zahlungsaufforderung über knapp 400 Euro bekommen hat, ist die Sache komplett vom Tisch meiner Meinung nach!


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