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Autor Thema: antworten oder nicht  (Gelesen 15762 mal)

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Tante Erna

Re: antworten oder nicht
#15: 01. November 2013, 10:16
Hallo Knalli,

die wissen aufgrund Deiner Meldedaten beim Einwohnermeldeamt seit wann Du in Deiner Wohnung wohnst.

Grüße
Tante Erna


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jetzt_reicht_es

Re: antworten oder nicht
#16: 04. November 2013, 16:25
ich überlege auch mich deswegen einfach wieder bei meinen Eltern im Haushalt Anmelde und das als zweitwohnung. und schon sind es nur 6 euro....
Verstehe ich nicht!
Wieso sind es das 6 EUR?
Außerdem denk dran, dass bei zwei Wohnsitzen auch in der Regel zwei Mal gezahlt werden muss.....


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Re: antworten oder nicht
#17: 15. November 2013, 12:35
Person A fragt:sollte man eigentlich antworten, wenn man in einer wg wohnt und einer bereits zahlt?  Die wollen dafür ja auch A's Unterschrift ... A will denen nicht unnötig Daten andrehen.
Person A ist erst in die WG eingezogen, vor nen Monat. (zweiter Wohnsitz )

bisher war Person A bei denen nicht gemeldet.


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S
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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: antworten oder nicht
#18: 15. November 2013, 17:03
ich überlege auch mich deswegen einfach wieder bei meinen Eltern im Haushalt Anmelde und das als zweitwohnung. und schon sind es nur 6 euro....
Verstehe ich nicht!
Wieso sind es das 6 EUR?
Außerdem denk dran, dass bei zwei Wohnsitzen auch in der Regel zwei Mal gezahlt werden muss.....

Auto mit Autoradio... ?!


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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jetzt_reicht_es

Re: antworten oder nicht
#19: 15. November 2013, 18:09
ich überlege auch mich deswegen einfach wieder bei meinen Eltern im Haushalt Anmelde und das als zweitwohnung. und schon sind es nur 6 euro....
Verstehe ich nicht!
Wieso sind es das 6 EUR?
Außerdem denk dran, dass bei zwei Wohnsitzen auch in der Regel zwei Mal gezahlt werden muss.....

Auto mit Autoradio... ?!
???
Da hat aber jemand nicht aufgepasst!
Seit dem 1.1.2013 spielen doch Autos und Autoradios im privaten Bereich keine Rolle mehr!
Oder ist das gewerblich, was du bei den Eltern machen willst?


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Re: antworten oder nicht
#20: 27. November 2013, 13:41
Hallo knalli,

ich denke die wissen mindestens seit dem Datum des ersten Briefes das es dort einen Briefksten mit deinem Namen gibt, sonst wäre der Brief ja als unzustellbar an den Beitragsservice zurück. Interessant wäre es zu wissen, ob auch die Meldedaten mit An und Abmeldung an den Beitragsservice übermittelt werden?

Könntest du die Vorgehensweise mit: dich wieder bei deinen Eltern anmelden kurz erläutern? Wie lässt sich dadurch der Beitrag auf 6 Euro vermindern? Oder meinst du drei Personen im Haushalt und jeder zahlt ein Drittel von 18 Euro?


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Re: antworten oder nicht
#21: 01. Dezember 2013, 14:21
Hallo,

Person A steckt in dem gleichen Dilemma wie der Threadersteller. Er ist im September 2012 umgezogen, wohnte vorher bei den Eltern. Er hat sich nicht beim Beitragsservice angemeldet.

Nun kamen im September, Oktober und November 2013 Briefe vom Beitragsservice, wo um Informationen gebeten wurde, ob Beiträge für seine Wohnung bezahlt werden. Der Beitragsservice bittet um Antworten. Person A antwortet nicht auf solche Schreiben, heftet sie jedoch ab.

Nun seine Fragen: Was passiert, wenn A die Briefe weiterhin nicht beantwortet?


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Re: antworten oder nicht
#22: 01. Dezember 2013, 16:30
Auf diese Antwort warten wohl viele. Was passiert wenn man nicht reagiert(als nicht registrierter). Was ich hier gelernt habe: Auf jeden Fall nicht anworten


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Re: antworten oder nicht
#23: 01. Dezember 2013, 19:49
weil man dann gleich zur Rechenschaft gezogen wird, was?

Sorry für die Fragen, aber Person A ist ziemlich unsicher.


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Re: antworten oder nicht
#24: 01. Dezember 2013, 20:28
mehr als für 2013 geht auf jeden Fall nicht. Ich würd im schlimmsten Fall ab dann zahlen wo du den Brief bekommen hast. Aber wie gesagt warte ich erstmal ab^^ Die sind froh wenn man überhaupt zahlt(davon geh ich jetzt einfach mal aus) Also ab 4te Quartal 2013


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Re: antworten oder nicht
#25: 01. Oktober 2014, 21:12
Hi, da der Beitrag schon eine weile her ist und ich momentan vor dem selben problem stehe, wollte ich mal nachfragen was sich mitlerweile ergeben hat ?

Achso als zusatz. Bin 27 jahre alt bin jetzt nach meinen studium in eine Eigene Wohnung gezogen und hab auf die schreib der gez noch nie geantwortet, also zeit dem ich 18 bin.
Jedoch is ja dieses neue gesetz draußen und ich wohn zum erstenmal nicht mehr zuhause, daher habe ich jetzt bedenken.


Edit "Bürger":
Die Welt hat sich weitergedreht ;)
Mittlerweile gilt es, sich bei derlei allgemeinen und schon mehrfach im Forum behandelten Fragen
eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.

Ganz wichtig auch:
Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.



Dieser Thread wird zur Vermeidung wiederholter Diskussion bereits behandelter Themen und somit zwecks Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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