Hier mal was interessantes...
Rein hypothetisch:
Person A hat Ende 2010 mit seiner Lebenspartnerin zusammengelebt. Die Beziehung war zu diesem Zeitpunkt siemlich im Eimer, jedenfalls wurde Ende 2010 scheinbar von einer rachesüchtigen Lebenspartnerin die Anmeldung bei der GEZ gemacht obwohl Person A KEINE eigene Rundfunkgeräte besessen hat. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ähnelt dieser von Person A, ist aber dennoch deutlich NICHT die Unterschrift von Person A.
Nach der gefakten Anmeldung von Person A hat die Lebenspartnerin wohl noch vom gemeinsamen Bankkonto 1-2 Beiträge bezahlt, bis Person a in 2011 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und zu seiner Familie zurückgezogen ist.
Natürlich wollte die GEZ weiter Zahlungen einfordern, haben aber Person A nicht auffinden können...
Person A war noch immer nicht im Besitz oder Eigentümer von Rundfunkgeräten bis Person A im Okt. 2013 in eine eigene Immobilie umgezogen und dann durch das Meldeamt beim Beitragsservice gemeldet wurde.
Nun bekam Person A vom Beitragsservice die ganzen aufgelaufenen Forderungen seit 2010 von dem Person A die ganze Zeit nichts wusste. Die Forderungen sind aber zu unrecht (bis 31.12.2012) weil Person A keine Rundfunkgeräte besessen hat.
Widerspruch war die Folge, hier läuft aktuell der Rechtsstreit vor dem VG.
Parallel dazu hat Person A versucht sich rückwirkend bei der GEZ abzumelden, weil Person A ja nie im Besitz der entsprechenden Gerätschaften war. Natürlich wurde diese Abmeldung abgelehnt...
Wie kann Person A am besten verfahren?
Eine Belastung der Ex (Klage wegen Urkundenfälschung) ist keine Option für Person A, weil dies auch nur einer Vermutung entspricht.
Hat jemand eine Idee?
MfG