Hallo,
gegen den Bescheid MUSST du zwingend widerspruch einlegen, da er nach 1 Monat rechtskräftig wird.
Der Widerspruch wird an den Beitragsservice Köln oder deiner zuständige Rundfunkanstalt geschickt.
Es empfiehlt sich diesen per Einschreiben (Einwurf) oder Brief + Fax zu schicken.
Im Widerspruch Nennst du Person B mit seiner Beitragsnummer und verweist auf den Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag, dass nur pro Wohneinheit ein Beitrag zu entrichten ist und dieser schon von B gezahlt wird.
Wenn du das gemacht hast und Rückinfo erhalten hast, meldest du Dich wieder.
PS: Solltest du einen zweiten Bescheid erhalten, muss auch gegen diesen Widerspruch eingelegt werden.
PPS: Am besten du liest dich erstmal in die Basics ein
PPPS: Wilkommen im Forum :-)