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Autor Thema: Beitragsbescheid, obwohl die Wohngemeinschaft schon zahlt.  (Gelesen 1510 mal)

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  • Beiträge: 2
Person a hat heute einen bescheid bekommen.
Person A wohnt mit Person B und C zusammen.
Alle Personen zahlen seit Jahren einen Betrag an die GEZ, der unter dem namen von Person B abgebucht wird.
Für Person A hatte sich das Thema Beitrag somit erledigt, da er ja stets sein Drittel des GEZ-Betrags bezahlte.
Briefe hat er bis dato ignoriert, sic nicht mit dem neuen Beitragsservice auseinandergesetzt und sich somit nicht abgemeldet.
Muss Person A nun den vollen Betrag zahlen oder kann er sich rückwirkend abmelden?


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nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo,

gegen den Bescheid MUSST du zwingend widerspruch einlegen, da er nach 1 Monat rechtskräftig wird.
Der Widerspruch wird an den Beitragsservice Köln oder deiner zuständige Rundfunkanstalt geschickt.
Es empfiehlt sich diesen per Einschreiben (Einwurf) oder Brief + Fax zu schicken.

Im Widerspruch Nennst du Person B mit seiner Beitragsnummer und verweist auf den Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag, dass nur pro Wohneinheit ein Beitrag zu entrichten ist und dieser schon von B gezahlt wird.

Wenn du das gemacht hast und Rückinfo erhalten hast, meldest du Dich wieder.
PS: Solltest du einen zweiten Bescheid erhalten, muss auch gegen diesen Widerspruch eingelegt werden.
PPS: Am besten du liest dich erstmal in die Basics ein
PPPS: Wilkommen im Forum :-)


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s
  • Beiträge: 516
Wenn A sofort das Formular unter http://Rundfunkbeitrag.de/klaerung ausfüllt, besteht theoretisch die Chance, dass das Beitragskonto noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist gelöscht wird.

Wenn innerhalb eines Monats eine Bestätigung darüber käme, wäre kein Widerspruch mehr nötig.


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