"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben

Mein Widerspruch

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Quietus:
Roggi und Redfox -

eure Ansicht ist einleuchtend, und ich hatte solche Überlegungen auch angestellt.
Nur kann ich den verspäteten Eingang, den ich ihnen ja im Widerspruch um die Ohren haue, nicht nachweisen.
Denn der Umchlag vom Beitragsservice hat keinen Poststempel.

Und stellt euch mal vor, ich reize die Frist aus -
und die vollstrecken dann wirklich    :police:


--- Zitat von: Redfox am 25. August 2014, 13:00 ---Ich würde aber nicht den letzten Tag ausreizen - gerade bei Fristen sollte man keine Experimente machen.

--- Ende Zitat ---

Eben.
Und mein Widerspruch ist ja fertig bzw. irgendwann muss die Deadline für immer neue Einfälle Anregungen ja mal sein.

Thanx.
Quietus

Redfox:
Du musst den Eingang nicht nachweisen - dass muss im Zweifel der Empfänger machen. Einfach im Widerspruch das Eingangsdatum nennen.

Du bist allerdings Nachweispflichtig wann Dein Widerspruch ankommt, also Einwurf-Einschreiben --> https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
(Bei "deutschepost.de" kann man den Zugang verfolgen: https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

lorus:

--- Zitat von: Quietus am 24. August 2014, 11:54 ---So, hier isser.

Lange daran gefeilt, aber am Dienstag muss er zur Fristwahrung raus.
Ich werde als Einschreiben mit Rückschein schicken.

Bin dankbar für Kommentare, Anmerkungen, Hinweise insbesondere auf formale Fehler.

Das Schreiben ist adressiert an die "umseitig genannte Landesrundfunkanstalt", ich meine hier aber gelesen zu haben, dass auf dem Umschlag der "für sie tätige Beitragsservice ..." stehen sollte.
( "sie" kleingeschrieben, jawoll, so steht es da ... )

Dass die Zurückweisung mehr als wahrscheinlich ist, ist mir klar, und so wird der nächste Schritt sein, mir einen passenden Anwalt zu suchen.
Übrigens, Private Nachrichten gibt's hier ja   ;)

Besten Dank an alle, ich habe hier viele Anregungen und Hinweise gefunden.
Bleibe dran ...

Quietus

--- Ende Zitat ---

Ich persönlich finde es ziemlich paradox, wenn man in seinem Widerspruch anfangs erst behauptest, man würde die Angebote der öffentlich rechtlichen Medien nicht nutzen, dann aber im Verlauf detailliert auf die Inhalte deren Publikationen und Sendungen eingeht und zitiert.

almdudler:
Bei meiner Person A ist das gleiche Datum.  1.8 datiert Eingang 14.8.2014 selbst wenn man davon ausgeht das ein normaler Brief  2-3 Tage unterwegs ist ist er ja frühstens am 4.8 bei Person A eingegangen . Also reicht meines Erachtens der 4.9 Einwurf zum Betrugs.s. bzw  Landesquatschanstalt aus.

Deine Person schreibt sie hätte es sich schwer getan den Brief zu schreiben. Mag sein.
.aber wissen müssen die das doch dann nicht !!!!!

Quietus:

--- Zitat von: Redfox am 25. August 2014, 13:32 ---Du musst den Eingang nicht nachweisen - dass muss im Zweifel der Empfänger machen. Einfach im Widerspruch das Eingangsdatum nennen.

Du bist allerdings Nachweispflichtig wann Dein Widerspruch ankommt, also Einwurf-Einschreiben --> https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
(Bei "deutschepost.de" kann man den Zugang verfolgen: https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

--- Ende Zitat ---

Klar. Ich werde, um sicher zu gehen, ein wenig mehr in Einschreiben mit Rückschein investieren.


--- Zitat von: lorus am 25. August 2014, 13:42 ---Ich persönlich finde es ziemlich paradox, wenn man in seinem Widerspruch anfangs erst behauptest, man würde die Angebote der öffentlich rechtlichen Medien nicht nutzen, dann aber im Verlauf detailliert auf die Inhalte deren Publikationen und Sendungen eingeht und zitiert.

--- Ende Zitat ---

Wie ich aufgeführt habe

--- Zitat ---2) Die in diesem Schreiben verwendeten Informationen habe ich, als Nicht-Besitzer von Empfangsgeräten, u.a. von Ihren Websites wie www.ard.de . Denn selbstverständlich brauche ich diese, um mich darüber zu informieren, warum ich Ihre Programmangebote nicht möchte. Diese Websites stellen Sie aber sowieso bereit. Ihre Nutzung verpflichtet mich also nicht zur Gebührenzahlung. Ich brauche ja auch kein Abonnement vom „Spiegel“, um www.spiegel.de zu nutzen.

--- Ende Zitat ---

Und auch sonst habe ich jede Angabe belegt. Mit Sekundärliteratur bzw. Weblinks.
Nicht mit Schwarzsehen live   ;D

Dass ich gelegentlich bei anderen gucke, ist auch was ... die letzten Münsterschen Tatorte kamen mir schwächelnd vor ...
 ;D

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