"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Mein Widerspruch
Quietus:
So, hier isser.
Lange daran gefeilt, aber am Dienstag muss er zur Fristwahrung raus.
Ich werde als Einschreiben mit Rückschein schicken.
Bin dankbar für Kommentare, Anmerkungen, Hinweise insbesondere auf formale Fehler.
Das Schreiben ist adressiert an die "umseitig genannte Landesrundfunkanstalt", ich meine hier aber gelesen zu haben, dass auf dem Umschlag der "für sie tätige Beitragsservice ..." stehen sollte.
( "sie" kleingeschrieben, jawoll, so steht es da ... )
Dass die Zurückweisung mehr als wahrscheinlich ist, ist mir klar, und so wird der nächste Schritt sein, mir einen passenden Anwalt zu suchen.
Übrigens, Private Nachrichten gibt's hier ja ;)
Besten Dank an alle, ich habe hier viele Anregungen und Hinweise gefunden.
Bleibe dran ...
Quietus
almdudler:
Wieso muss der Dienstag raus..? Versteh ich nicht.. datiert war doch der 1.8 Eingang war der 14.8
Quietus:
--- Zitat von: almdudler am 25. August 2014, 09:42 ---Wieso muss der Dienstag raus..? Versteh ich nicht.. datiert war doch der 1.8 Eingang war der 14.8
--- Ende Zitat ---
In der Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Ich gehe davon aus, dass mit "Bekanntgabe" das im Schreiben stehende Datum 01.08.2014 gemeint ist.
Was ja für den Betrugsverein der Grund war, es mir mit knapp zwei Wochen Verzögerung zukommen zu lassen -
Motto: kann ja sein, der Depp liest es nicht genau.
Ich formuliere schon seit Monaten, es war auch schon mal länger, habe gekürzt, egal, kann und muss weg.
Nochmal Frage an die Experten hier:
meint ihr, dass es juristisch korrekt formuliert ist? Ich hab die Formalia im wesentlichen aus dem Forum, aber kann ja sein, dass ich was übersehen hab.
Gruß
Quietus
Roggi:
Zeit ist bis zum 14. September, Datum des Poststempels, wenn man selbst den Brief einwirft. Dann sind die 4 Wochen rum, Bekanntgabe ist der Tag, wenn der Beitragsbescheid aus dem Briefkasten geholt wird. Auch wenn man 3 Wochen in Urlaub war. Es geht nicht zu Lasten des Empfängers, wenn die Briefe so spät ankommen. Zudem wird der Empfang nicht bestätigt, wie es bei Einschreiben möglich wäre. Deren Postabteilung ist bekanntlich langsam, daran werden die keine Fristen festmachen.
Es wird so formuliert:
Ihr Beitragsbescheid vom 01.08.2014, mir zugestellt am 14.08.2014...
Redfox:
Ich denke, nicht das Datum des Poststempels ist entscheidend sondern der Eingang beim Empfänger!
Das gilt umgekehrt genauso: Die Frist läuft ab Zugang des Beischeides gegen den man vorgeht. Ich würde aber nicht den letzten Tag ausreizen - gerade bei Fristen sollte man keine Experimente machen.
Wenn man in Urlaub (im Krankenhaus ...) war und deswegen die Frist versäumt hat, muss man unter Nachweis der Abwesenheit (Reisebuchung o.ä.) innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall der Verhinderung "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" nach § 32 VwVfg bzw. nach den jew. Landesgesetzen beantragen.
Wenn es vom Zeitablauf noch plausibel ist, kann man alternativ das Eingangsdatum einfach behaupten.
Beim Verwaltungsgericht ist es das einfachste, die Klage in den Nachtbriefkasten zu werfen. Das Porto für das "Päckchen" ist eh zu teuer. Dort wird registriert, ob der Einwurf vor oder nach 0 Uhr stattfand.
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