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Autor Thema: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?  (Gelesen 9882 mal)

  • Beiträge: 1
Guten Morgen,

ich habe eine Frage, die ich so in den allgemein beantworteten Fragen und auch nicht in weitere Foren-Beiträgen beantwortet gefunden habe.

Ich habe bisher keinen Beitragsbescheid bekommen. Lediglich die Aufforderungen um meine Daten zu preis zu geben sowie die Mitteilung über die Zwangsanmeldung und als letztes, 2 Schreiben mit dem Betreff: Zahlung der Rundfunkbeiträge.

Meine Frage: bekomme ich noch einen Beitragsbescheid oder hätte ich bereits auf dieses Schreiben mit dem Betreff: Zahlung der Rundfunkbeiträge meinen Widerspruch schreiben müssen?

Vielen Dank

Sean


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 06:33 von Bürger«

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Der Beitragsbescheid kommt erst noch, also weiter abwarten. Der Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" ist Infopost.


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Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und bitte auch mit der Suchfunktion des Forums anfreunden :police: ;)
da diese z.B. für die Wortkombination "Zahlung der Rundfunkbeiträge" so einige Ergebnisse liefert...


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Vorab, die Captcha-Abfragen beim posten grenzen auch schon fast an Nötigung   :o

Person A könnte auch erstmal
http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Zitat
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes:
Im Zweifel ist der Zugang nachzuweisen...

Dies steht so auch EXPLIZIT im von ARD-ZDF-GEZ herangezogenen
§41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Zitat

    § 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    [...]
    (2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...]
    Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist;
    Im Zweifel hat die Behörde den
    - Zugang des Verwaltungsaktes und den
    - Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Und mal so angedacht:

Man könnte auch einfach bei allen Verträgen (welche gewünscht und bestellt sind) die Kundenanschrift und Rechnungsadresse beim Vertragspartner ändern.
Will heissen, alle Post geht nicht an die Wohnanschrift.
Danach einfach Schild am Briefkasten entfernen.  >:D
Klingelschild natürlich auch ab >:D
Tja auf was oder wenn will/kann die Post da irgendwas zustellen, wenn GEZ nach dem Datenklau nur die Wohnanschrift hat, die Post aber nicht den Briefkasten findet.


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Damit wird das Problem nicht gelöst. Wir geben Tipps, um dieses Unrechtssystem mit den gesetzlichen Möglichkeiten zu bekämpfen. Wir geben unsere Erfahrung mit dem Beitragsservice und den Rundfunkanstalten weiter. Wir diskutieren über alles rund um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Wir planen Aktionen zur Information der Bürger und führen sie aus. Wir unterstützen auch kleine Aktionen und diskutieren darüber.
Hier das Ergebnis der Diskusion deiner Aktion:
Klingelschild abbauen ist wie ein Capcha: man hält ungebetene Besucher raus, aber es bewirkt nicht wirklich etwas.


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Öhm, mir ist klar das dies das eigentliche/ungerechte System für alle wohnhaften Bürgen in Deutschland nicht bekämpft.
Und ich sehne den Tag herbei das es irgendjemand bis vor das Bundesverfassungsgericht schafft und diesem Treiben ein Ende setzt.

Mit großer Hoffnung habe ich das Thema "Antrag auf Berufung, es geht weiter" von gestern gelesen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html


Aber nochmal zu meinem vorgerigen Beitrag.
Klingelschild an Haus und Wohnungstür und Briefkastenschild entfernen ;)

Und dann noch einmal, weniger zur Theorie, sondern zur Praxis.
Auf was will/kann die Post irgendwelche GEZ-Liebesbriefe zustellen oder klingeln, wenn die GEZ nach dem Datenabgleich/Klau nur die Wohnanschrift hat und die Post weder den Briefkasten noch eine Klingel findet ?  ;)

Und falls die GEZ dann vor Wut doch irgendwann explodiert und den Gerichtsvollzieher losschicken will, gilt für den ja das gleiche.

Es wäre mir neu, das dann eine Polizeiliche Rasterfahndung gestartet wird oder jemand für eine Objektüberwachung vor der nichtausgeschilderten Wohnung steht


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Machen. Dann berichten, wie es gelaufen ist. Dein Bericht wäre der erste, angefragt wurde schon öfters, ergebnislos.


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In diesen Fällen folgt irgendwann die öffentliche Zustellung z.B. über das veröffentlichen in einem Amtblatt, das gilt dann auch als irgendwie zugestellt.
z.B. so

https://www.toenisvorst.de/C12575AE0041D944/html/33014C027B347482C125771A00282320?opendocument&nid1=14649


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Bekanntmachung eines Bettel-Begehren der GEZ in einem Amtsblatt?  ;D
Das halte ich eher für unwarscheinlich  ;)

Was dann aber immer noch nicht einschließt das Person XYZ von dem Bettel-Begehren der GEZ Kenntnis hat.
Der Wohnungsinhaber ist für GEZ und Post nach wie vor nicht erreichbar.

Was wüde danach passieren?
Vieleicht würde die Polizei dann zur nächst höhere Instanz als Eintreiber/Laufbursche, notfalls mit Festsetzung/Beugehaft des angeblichen Beitragsschuldners, für die GEZ tätig werden  ;D

Das wäre doch mal was  ;D


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Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt folgt dort dann Mahnung und auch die Ankündigung der Vollstreckung, das läuft so ab, als hätte Person Z die Informationen alle erhalten, aber halt keine Rechtsmittel dagegen eingelegt. Dann läuft das quasi wie von selbst. Bedeutet, die Behörde oder halt die Rundfunkanstalt kann sich einen Titel holen, einen GV beauftragen und z.B. die Wohnung öffnen lassen um dort dann nach verwertbaren Dingen eine Pfändung anzubringen. Und Person A kann sich sicher sein, das genau das bereits in Deutschland passiert, auch wenn das vielleicht bisher nicht von Rundfunkanstalten veranstaltet wurde.

z.B. auch wenn es hier nicht erfolgreich war, so kann es laufen

http://openjur.de/u/625681.html

auch das ist dazu interessant

http://www.iww.de/ve/archiv/aktuelle-rechtsprechung-bgh-oeffentliche-zustellung-des-pfaendungs-und-ueberweisungsbeschlusses-f42314



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...also, jetzt würde ich aber mal die Kirche im Dorf lassen und den Teufel ncht an die Wand malen! >:D
Klingt ja schon fast wie einer der aufgeblasenen Einschüchterungsbriefe von ARD-ZDF-GEZ.
Ich denke nicht, dass diese Thesen hier und jetzt wesentlich weiterhelfen.

ARD-ZDF-GEZ sind augenscheinlich (noch) bemüht, wenigstens in der Öffentlichkeit noch den Anschein von "Seriosität" zu wahren.

Bisher gibt es noch keinen dokumentierten Versuch, etwas übers Amtsblatt oder die öffentlichen Aushänge "amtlich zu veröffentlichen". In Frage würde zudem stehen und wäre (separates Thema!) zu prüfen, inwiefern und in welchem Rahmen dies für eine ledigliche sog. "öffentlich-rechtliche Anstalt" (und insofern meines Wissens nach "Nicht-Behörde") überhaupt möglich wäre und wie "verbindlich" dies wäre im Vergleich zur ebenfalls lediglich "fiktiven" (und eben nicht zweifelsfrei nachweislichen) Zustellung per Post.

Wie gesagt:
Vollkommen separates Thema.
Und momentan wenig sinnstiftende Spekulation.
Es gibt derzeit jedenfalls Naheliegenderes und Dringlicheres.


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..ab hier abschweifende Diskussion wurde hierhin ausgegliedert, da eigenes Thema:

Klingel/ Briefkasten/ Tür ohne Namensschild > Auffindbarkeit in Mehrfamilienhaus?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10540.0.html

In hiesigem Thread bitte beim Thema bleiben...
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?
...sofern dieses nicht bereits ausreichend behandelt ist.

Danke :police: ;)


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