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Autor Thema: Vorgehensweise allgemein?  (Gelesen 1974 mal)

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  • Beiträge: 2
Vorgehensweise allgemein?
Autor: 05. August 2014, 18:48
Hallo Ihr Mitstreiter - folgender hypothetischer Fall:

Nachdem Person A heute bereits ihren dritten Brief vom BS bekommen hat und bis heute auf keinen geantwortet hat, möchte Person A gerne wissen, ob sie diesen dritten Brief ohne Probleme zurückgehen lassen soll oder gar nicht antworten.

Kann das jetzt schon eine Mahnung mit der Rechtsbelehrung sein und wenn, ist die Mahnung am Umschlag zu erkennen?

Person A möchte auf alle Fälle vermeiden, mit dem GV auf irgendeine Art und Weise ins Gehege zu kommen und möchte rechtzeitig einen Widerspruch einlegen können, in der Hoffnung, nicht ab dem 1. Januar 2013 bezahlen zu müssen.

Nach Möglichkeit möchte und will Person A überhaupt nicht zahlen, denn sie hat nur einen Computer, mit dem sie sich über ein Modem mit analogem Telefonanschluss ins Internet einwählt und hat kein Interesse am Fernsehen, denn sie möchte sich nicht verdummen lassen, schon ganz und gar nicht von den ÖR.

Person A ist Rentner und hat nur 828 Euro Netto.

Vielleicht kann jemand sagen, wie Person A hier am besten vorgehen könnte oder soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2014, 19:44 von Bürger«

  • Beiträge: 3.241
Re: Vorgehensweise allgemein?
#1: 05. August 2014, 19:57
Auch hier kann nur gewartet werden, bis ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt. Darauf kann mit einem Widerspruch geantwortet werden. Wenn die Frist von 4 Wochen beachtet wird, kommt auch kein Gerichtsvollzieher.
Mahnungen und Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden, ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind sie kein gültiger Verwaltungsakt, eine Reaktion ist nicht erforderlich.


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Re: Vorgehensweise allgemein?
#2: 05. August 2014, 20:00
Kann das jetzt schon eine Mahnung mit der Rechtsbelehrung sein und wenn,
ist die Mahnung am Umschlag zu erkennen?

Das erste relevante Schreiben wird nicht als "Mahnung" bezeichnet, sondern ist als "BeitragsBESCHEID" tituliert.

Woran dieser u.a. schon beim Umschlag/ Sichtfenster) zu erkennen ist wird hier ersichtlich
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Person A ist Rentner und hat nur 828 Euro Netto.
Vielleicht kann jemand sagen, wie Person A hier am besten vorgehen könnte oder soll.

Sofern nicht ein Befreiungsantrag gestellt werden kann bliebe nur der "offizielle" Weg:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und:
Bitte auch mit der Suchfunktion des Forums anfreunden... :police: ;)
...denn diese eher allgemeine Anfrage wurde schon mehrfach im Forum behandelt.

Dank + alles Gute an Person A ;)


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Re: Vorgehensweise allgemein?
#3: 05. August 2014, 21:42
Das bedeutet, dass Person A den dritten Brief nicht zurückgehen lassen muss oder soll mit dem Vermerk der Post: "Unbekannt verzogen"?
Person A soll also abwarten und gar nichts tun?

Herzlichen Dank!


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