Hallo Ihr Mitstreiter - folgender hypothetischer Fall:
Nachdem Person A heute bereits ihren dritten Brief vom BS bekommen hat und bis heute auf keinen geantwortet hat, möchte Person A gerne wissen, ob sie diesen dritten Brief ohne Probleme zurückgehen lassen soll oder gar nicht antworten.
Kann das jetzt schon eine Mahnung mit der Rechtsbelehrung sein und wenn, ist die Mahnung am Umschlag zu erkennen?
Person A möchte auf alle Fälle vermeiden, mit dem GV auf irgendeine Art und Weise ins Gehege zu kommen und möchte rechtzeitig einen Widerspruch einlegen können, in der Hoffnung, nicht ab dem 1. Januar 2013 bezahlen zu müssen.
Nach Möglichkeit möchte und will Person A überhaupt nicht zahlen, denn sie hat nur einen Computer, mit dem sie sich über ein Modem mit analogem Telefonanschluss ins Internet einwählt und hat kein Interesse am Fernsehen, denn sie möchte sich nicht verdummen lassen, schon ganz und gar nicht von den ÖR.
Person A ist Rentner und hat nur 828 Euro Netto.
Vielleicht kann jemand sagen, wie Person A hier am besten vorgehen könnte oder soll.