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Autor Thema: Beitrag schön und gut aber Schadenersatz?  (Gelesen 4239 mal)

c
  • Beiträge: 4
Beitrag schön und gut aber Schadenersatz?
Autor: 26. Juli 2014, 00:10
Hallo liebe Leute! Person A ist recht neu hier aber schon sehr lang genervt vom gesamten Thema.

Person A hat noch nicht alles hier durchgelesen zu seiner Schande möchte im Vorfeld jedoch einmal eine These bzw. möglicherweise neue Strategie vorzeigen um zu hören, was ihr davon haltet:

Person A erhielt am 03.07.2014 eine "Bestätigung zur Anmeldung" und wird drauf hingewiesen, dass seit 01.01.2013 diese Gebühr zu bezahlen wäre wodurch sich bisher eine unmögliche Summe von 359,60 EUR angesammelt hätte. Person A hätte die Möglichkeit, laut Schreiben, dies in Raten abzubezahlen.

Nun möchte Person A folgendes Antwortschreiben in Form einer Antwort auf die Bestätigung der Anmeldung zurückschreiben:

########################

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.07.2014, eingegangen am 07.07.2014.

Um dieses Missverständnis Ihrerseits schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung zu Ihrem Service meinerseits oder durch Dritte mit Hilfe einer etwaigen Vollmacht veranlasst bzw. abgeschickt wurde.

Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihren Service zu keinem Zeitpunkt willentlich in Anspruch genommen hatte und in Anspruch nehmen werde.
Ich beantrage hiermit eine vollständige Akteneinsicht. Übermitteln Sie mir zusätzlich sämtliche personenbezogenen Daten die Sie zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz erfasst haben und woher diese Daten stammen.
Ich verbiete Ihnen mit sofortiger Wirkung der Nutzung jedweder personenbezogener Daten zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz und veranlasse Sie hiermit zur Löschung genannter Daten.

Ferner muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ein entsprechendes Beitragskonto zu keinem Zeitpunkt bestehen darf und Ihre Forderung erst begründet wäre, sofern Sie mir eine Kopie meiner Einwilligung zur Nutzung meiner Daten und zur tatsächlichen Anmeldung dieses sogenannten Beitragskontos zukommen lassen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Person A

########################

Die geplante Strategie wäre nun von Person A, dass ein Beitragsbescheid abgewartet wird dem entsprechend der Frist widersprochen wird. Im Zuge des weiteren Schriftverkehrs und dem damit verbundenen, zu erwartenden Ausgangs, eine Klage auf Schadenersatz zu verfassen. Hierzu nun die Frage: an wen und in welcher Höhe?

Grundlage wäre, da es sich um eine allgemeine Abgabe handelt der nicht zu entkommen wäre (das Anmeldungsschreiben schreibt hier explizit:

Zitat
Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder Sie die Wohnung aufgeben, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen. Die Abmeldung wird frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Mitteilung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingegangen ist.

Dies bedeutet, dass ich nur als nicht deutscher Staatsbürger keine Beiträge zahlen muss. Alle anderen müssen pauschal unabhängig der Einnahmen/Ausgaben der ÖRR. Da die Gesetzesgrundlage die Finanzierung der ÖRR wäre ist ein Schadenersatz für die Restdauer des eigenen Lebens (in geschätzter Angabe) geltend zu machen.

Gibt es vergleichbare Thesen/Strategien die bisher in den Sand gesetzt sind?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2014, 08:10 von Uwe«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
  • Beiträge: 78
Den Brief finde ich gut. Aber ob man damit durchkommen würde?


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c
  • Beiträge: 4
Person A verschickt dies heute:

########

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.07.2014, eingegangen am 07.07.2014.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich einer "Bestätigung der Anmeldung" durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio widerspreche.
Einer damit eventuell beabsichtigten Bestell- oder Auftragsbestätigung oder gar einem beabsichtigten Vertragsabschluss widerspreche ich fristgerecht ausdrücklich.

Um dieses Missverständnis Ihrerseits schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung zu Ihrem Service meinerseits oder durch Dritte mit Hilfe einer etwaigen Vollmacht veranlasst bzw. abgeschickt wurde.

Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihren Service zu keinem Zeitpunkt willentlich in Anspruch genommen hatte und in Anspruch nehmen werde.
Ich beantrage hiermit eine vollständige Akteneinsicht. Übermitteln Sie mir zusätzlich sämtliche personenbezogenen Daten die Sie zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz erfasst haben und woher diese Daten stammen.
Ich verbiete Ihnen mit sofortiger Wirkung der Nutzung jedweder personenbezogener Daten zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz und veranlasse Sie hiermit zur Löschung genannter Daten.

Ferner muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ein entsprechendes Beitragskonto zu keinem Zeitpunkt bestehen darf und Ihre Forderung erst begründet wäre, sofern Sie mir eine Kopie meiner Einwilligung zur Nutzung meiner Daten und zur tatsächlichen Anmeldung dieses sogenannten Beitragskontos zukommen lassen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

###########


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Ich beantrage hiermit...

klingt so unterwürfig. Ich schreibe: ...ich fordere unverzüglich...

und meinen letzten Brief an die habe ich "mit größtmöglicher Verachtung" statt "mit freundlichen Grüßen" unterschrieben.

Höflichkeit ist bei den Abzockern völlig fehl am Platz!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A hat noch nicht alles hier durchgelesen zu seiner Schande möchte im Vorfeld jedoch einmal eine These bzw. möglicherweise neue Strategie vorzeigen um zu hören, was ihr davon haltet
Person A sollte sich sehr wohl eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt und Prozedere zu verstehen...
...weil das nämlich so manche "möglicherweise neue Strategie" erübrigt ;)

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Person A erhielt am 03.07.2014 eine "Bestätigung zur Anmeldung" und wird drauf hingewiesen, dass seit 01.01.2013 diese Gebühr zu bezahlen wäre wodurch sich bisher eine unmögliche Summe von 359,60 EUR angesammelt hätte. Person A hätte die Möglichkeit, laut Schreiben, dies in Raten abzubezahlen.
>>> Da ist Person A nicht die einzige - wie überall im Forum und anderswo nachzulesen ;)

Nun möchte Person A folgendes Antwortschreiben in Form einer Antwort auf die Bestätigung der Anmeldung zurückschreiben
>>> für ein solches "Antwortschreiben" bzw.
[...] für einen solchen "Widerspruch" gibt es nach bisheriger Kenntnis weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch eine andere wirksame Rechtsgrundlage.
Die bedanken sich regelmäßig für solche "Mitteilungen" ;)
Es wird seitens "Beitragsservice" allenfalls als eine Art "Bestätigung" der Daten gewertet...
...und in Konsequenz (völlig konträr zum eigentlichen Anliegen) als Bestätigung der *Anmeldung*
Siehe bitte auch:
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304
Thematisiert wird das übrigens unter
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg71420.html#msg71420


Um dieses Missverständnis Ihrerseits schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung zu Ihrem Service meinerseits oder durch Dritte mit Hilfe einer etwaigen Vollmacht veranlasst bzw. abgeschickt wurde.
>>> Das kann Person A wohl auch noch in Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID und Klage einfließen lassen ;)

Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihren Service zu keinem Zeitpunkt willentlich in Anspruch genommen hatte und in Anspruch nehmen werde.
>>> Das ist seit der Neuregelung ja explizit völlig irrelevant - zumindest in den Augen des sog. "Beitragsservice".
Bestandteil von Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID und Klage kann es dennoch sein.

Ich beantrage hiermit eine vollständige Akteneinsicht. Übermitteln Sie mir zusätzlich sämtliche personenbezogenen Daten die Sie zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz erfasst haben und woher diese Daten stammen.
Ich verbiete Ihnen mit sofortiger Wirkung der Nutzung jedweder personenbezogener Daten zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz und veranlasse Sie hiermit zur Löschung genannter Daten.

Ferner muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ein entsprechendes Beitragskonto zu keinem Zeitpunkt bestehen darf und Ihre Forderung erst begründet wäre, sofern Sie mir eine Kopie meiner Einwilligung zur Nutzung meiner Daten und zur tatsächlichen Anmeldung dieses sogenannten Beitragskontos zukommen lassen.
>>> Auch das alles kann Person A wohl auch noch in Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID und Klage einfließen lassen.

Die geplante Strategie wäre nun von Person A, dass ein Beitragsbescheid abgewartet wird dem entsprechend der Frist widersprochen wird.
Genau: Der BeitragsBESCHEID wird *abgewartet* - und form- und fristgerecht *widersprochen* ;)
...vorherige Antwort-Schreiben auf nicht rechtsverbindliche Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung und mit lediglich "informativen" Charakters sind üblicherweise nicht der Mühe wert.

Im Zuge des weiteren Schriftverkehrs und dem damit verbundenen, zu erwartenden Ausgangs, eine Klage auf Schadenersatz zu verfassen. Hierzu nun die Frage: an wen und in welcher Höhe?
Das dürfte die einzig wichtige Kernfrage dieses Threads sein:
- Schadensersatzklage? ("an wen" würde sich dann wohl ergeben)
- Gegen wen? Landesrundfunkanstalt? Oder gar die Ministerpräsidenten/ Landtage...?
- "in welcher Höhe"? > wohl erst mal irrelevant

Ich weiß nicht...
...befürchte, dass es zum Nebenkriegsschauplatz verkommen und vom eigentlichen Ansinnen ablenken würde.

Aber: Versuch macht kluch... ;) ;D

Vielleicht auch noch zum Verständnis:
Es geht nicht so sehr um das Klagen gegen das Handeln des sog. "Beitragsservice", denn das ist ja zumindest in einigen (bei weitem aber nicht allen!!!) Teilen weitestgehend gedeckt durch die Gesetzesgrundlage.
Es ist die *Gesetzesgrundlage*, die *unrechtens* ist.
Und das gilt es, mit den Klagen nachzuweisen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 22:38 von Bürger«
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Kannst ja Deinen Landesvater/Deine Landesmutter in Regreß nehmen, die haben den Vertrag schließlich in Deinem Namen unterschrieben... :)


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Hi Leute,

danke für die Antworten. Person A hatte nach eben dem verlinkten Forenbeitrag sich doch kurzfristig umentschieden und lässt die 4 Wochen zur Reaktion auf die Anmeldung verstreichen. Letztlich war der Gedankengang: da hier eine Vertragssituation impliziert wird ist dies direkt zu unterbinden. Wie bei jedem anderen Unternehmen auch. Wenn ich von einem Amazon oder ähnlichem Unternehmen ein derartig unseriöses Schreiben erhalten würde, würde ich entsprechend der genannten Frist versuchen hier zu wiedersprechen.

Es wird nun der Bescheid abgewartet und dann entsprechend reagiert.


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Wichtig sei auch gesagt, dass der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden müsste. Dies wäre zum 1. (meines Erachtens; aber bin auch relativ neu mit dem Thema) die Meldestellen da diese durch ihr Handeln direkte Schuld an den entsprechenden Kosten haben. Hätte der Beitragsverein entsprechend selbst die Adressen raussuchen müssen hätten sie wesentlich länger gedauert aber unter Einhaltung des Datenschutz wäre dies auch streng genommen illegal gewesen. Und 2. sind direkt die Minister, bzw. die entsprechenden Parteien die Schuldigen im Bereich Schaden. Die Höhe würde sich vorerst aus den Beiträgen aus dem durchschnittlichen MAximalalters einer Person A * Monate * 17,98 zzgl einer etwaigen Beitragserhöhung durch den Beitragsverein.

Grundsätzlich stehe ich dem Thema noch viel kritischer gegenüber als viele andere, da meines Erachtens dieses ganze Rundfunkthema völlig veraltet ist. Die öffentlich rechtlichen müssten zu einem eingetragenem Verein umstrukturiert werden der sich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Dürfte keinerlei Gewinne erwirtschaften. Damit wäre allen geholfen. Leider geht es hier um zuviel Geld weswegen eine tatsächlich logische Herangehensweise nicht möglich sein wird. Allein die Tatsache, dass jedem Richter und jeder entsprechend entscheidenden Person Befangenheit unterstellt werden müsste.


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