Hallo liebe Leute! Person A ist recht neu hier aber schon sehr lang genervt vom gesamten Thema.
Person A hat noch nicht alles hier durchgelesen zu seiner Schande möchte im Vorfeld jedoch einmal eine These bzw. möglicherweise neue Strategie vorzeigen um zu hören, was ihr davon haltet:
Person A erhielt am 03.07.2014 eine "Bestätigung zur Anmeldung" und wird drauf hingewiesen, dass seit 01.01.2013 diese Gebühr zu bezahlen wäre wodurch sich bisher eine unmögliche Summe von 359,60 EUR angesammelt hätte. Person A hätte die Möglichkeit, laut Schreiben, dies in Raten abzubezahlen.
Nun möchte Person A folgendes Antwortschreiben in Form einer Antwort auf die Bestätigung der Anmeldung zurückschreiben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.07.2014, eingegangen am 07.07.2014.
Um dieses Missverständnis Ihrerseits schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung zu Ihrem Service meinerseits oder durch Dritte mit Hilfe einer etwaigen Vollmacht veranlasst bzw. abgeschickt wurde.
Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihren Service zu keinem Zeitpunkt willentlich in Anspruch genommen hatte und in Anspruch nehmen werde.
Ich beantrage hiermit eine vollständige Akteneinsicht. Übermitteln Sie mir zusätzlich sämtliche personenbezogenen Daten die Sie zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz erfasst haben und woher diese Daten stammen.
Ich verbiete Ihnen mit sofortiger Wirkung der Nutzung jedweder personenbezogener Daten zu mir, meiner Person oder meiner individuellen Präsenz und veranlasse Sie hiermit zur Löschung genannter Daten.
Ferner muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ein entsprechendes Beitragskonto zu keinem Zeitpunkt bestehen darf und Ihre Forderung erst begründet wäre, sofern Sie mir eine Kopie meiner Einwilligung zur Nutzung meiner Daten und zur tatsächlichen Anmeldung dieses sogenannten Beitragskontos zukommen lassen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Person A
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Die geplante Strategie wäre nun von Person A, dass ein Beitragsbescheid abgewartet wird dem entsprechend der Frist widersprochen wird. Im Zuge des weiteren Schriftverkehrs und dem damit verbundenen, zu erwartenden Ausgangs, eine Klage auf Schadenersatz zu verfassen. Hierzu nun die Frage: an wen und in welcher Höhe?
Grundlage wäre, da es sich um eine allgemeine Abgabe handelt der nicht zu entkommen wäre (das Anmeldungsschreiben schreibt hier explizit:
Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder Sie die Wohnung aufgeben, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen. Die Abmeldung wird frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Mitteilung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingegangen ist.
Dies bedeutet, dass ich nur als nicht deutscher Staatsbürger keine Beiträge zahlen muss. Alle anderen müssen pauschal unabhängig der Einnahmen/Ausgaben der ÖRR. Da die Gesetzesgrundlage die Finanzierung der ÖRR wäre ist ein Schadenersatz für die Restdauer des eigenen Lebens (in geschätzter Angabe) geltend zu machen.
Gibt es vergleichbare Thesen/Strategien die bisher in den Sand gesetzt sind?