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Autor Thema: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?  (Gelesen 11405 mal)

p
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Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
Autor: 17. Juli 2014, 18:05
Ich habe meine Klageschrift in Schleswig abgegeben....

Gibt es Hier noch jemanden, der wie Ich in Schleswig Klagt ?!?

(Klägliche) Grüße pivi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 22:50 von Uwe«

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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#1: 11. August 2014, 08:32
Ja, ich. Klage eingereicht am 31.07.14, ich feile derzeit noch an der Klagebegründung  :police:


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#2: 11. August 2014, 09:55
Na dann viel Glück...

Ich Glaube es ist sowieso egal was in der Begründung steht, die erste Instanz wird nicht viel bringen...

Sollte Ich verlieren (wovon Ich ausgehe) wird die nächste Stufe angepeilt....  >:D
Sollte der NDR verlieren, werden die sicher nicht aufgeben  :-[


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#3: 11. August 2014, 10:31
Bin auch dabei :-)


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#4: 11. August 2014, 12:59
Ich habe meine Klage am 27.06.2014 eingereicht....

... und der NDR hat auch schon drauf geantwortet und besteht auf eine Mündliche Verhandlung !


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#5: 11. August 2014, 13:39
Meine wurde im April 2014 eingereicht. 6 Wochen darauf (Mitte Mai) kam die Erwiderung des NDR, aber keine Frist o.ä. für mich. Daher warte ich nun auf Nachricht vom Gericht und arbeite währenddessen an meinen weiteren Darlegungen.


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#6: 11. August 2014, 13:50
Meine wurde im April 2014 eingereicht. 6 Wochen darauf (Mitte Mai) kam die Erwiderung des NDR, aber keine Frist o.ä. für mich. Daher warte ich nun auf Nachricht vom Gericht und arbeite währenddessen an meinen weiteren Darlegungen.

Es gibt keine weitere Frist, als nächstes bekommst du den Termin der Verhandlung zugestellt, evtl. vorher noch das Ersuchen, die Klage zurück zu ziehen, da sie wegen bereits ergangener Urteile "keine Aussicht auf Erfolg" hat.
Bis zur Verhandlung kannst du jederzeit noch weitere Stellungnahmen einreichen, so wurde mir zumindest gesagt, und auch mein erst 3 Tage vor dem Verhandlungstermin  ;) eingereichter weiterer Schriftsatz wurde immerhin noch gelesen.


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#7: 11. August 2014, 14:06
Hat eigentlich schon mal jemand bei einer Verhandlung den Richter darauf angesprochen, warum offensichtliche Rechtsbrüche von Seiten der ÖR bzw. des Rundfunkstaatsvertrages bei den Gerichten bisher immer nur durchgewunken werden, sodass sie quasi Narrenfreiheit haben? Denn daß bei den bisherigen Verhandlungen Recht gesprochen wurde, kann man mit bestem Willen nicht behaupten. Man könnte den Richter vorher auch mal fragen, ob denn das Urteil von vorneherein schon feststeht? Wenn man das so bringt, wird man wahrscheinlich die Arschkarte gezogen haben, aber die bekommt man sicherlich ohnehin, sodass dies auch nichts mehr ausmachen dürfte. Vielleicht kommt ja doch mal ein Richter ins Grübeln.


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#8: 11. August 2014, 15:31
Ich werde so weit gehen wie Ich kann... Also
Sollte Ich verlieren (wovon Ich ausgehe) wird die nächste Stufe angepeilt....  >:D
Sollte der NDR verlieren, werden die sicher nicht aufgeben  :-[

Rückzug = Niemals  8)


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#9: 11. August 2014, 20:38
Es wäre schön, wenn hier bei mündlichen Verhandlungen in Schleswig der Verhandlungstermin veröffentlicht würde.
Dann hätten wir die Gelegenheit als Zuschauer dabei zu sein. Dies würde zum einen ein "öffentliches Interesse" bedeuten. Zum anderen könnten wir anderen Kläger eine Vorstellung vom Verhandlungsablauf bekommen.
Also ich werde hier meinen Termin einstellen, sobald ich ihn bekomme. Und Über Zuschauer würde ich mich sehr freuen ;)


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#10: 12. August 2014, 13:10
Moin,
ich klage auch bereits in Schleswig-Holstein und harre nun der Dinge, die da kommen. Mündlich live mal mitzuerleben wäre für mich interessant, aber selbst ohne Anwalt zu argumentieren wohl weniger gut, da ich mich für unzureichend schlagfertig halte und das Juristendeutsch eh kaum auf Anhieb verstehe. Und letztlich entscheidet das VG eh nicht über Verfassungsmäßigkeiten, sondern wird meine Klage eh mittels Klammern an ferngesteuerten Entscheidungen anderer Gerichte/Richter abweisen. Mein Ziel ist das BVG und ggfs. good old europe - ich zahle keine Zwangsabgabe auf staatliche Unterhaltung. ;-)

Die zweite erste Klage für den nachfolgenden Zeitraum ist jetzt in Arbeit und soll diese Woche noch raus. Diesmal dauerte der Widerspruchsbescheid nicht wie vorher 1 Jahr, sondern nur wenige Wochen und ist anders gestaltet. Ein Schelm, wer sich dabei einen Zusammenhang mit dem bayerischen Verfassungsgerichtshof denkt. ^^


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#11: 03. September 2014, 20:42
Ich habe Heute Post vom VG Schleswig erhalten....

Zitat :
---------------------------------------------------------
"Beschluss
in der Verwaltungssache
XXXXX
x
x
XXXXX

Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen


G r ü n d e

Die Voraussetzungeiner Übertragung auf den Einzelrichter liegen vor, den die Sache
weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat
auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

Der Beschluss ist gemäß § 6 Abs. 4 VwGO unanfechtbar.

Richter XXXX              YYYY            ZZZZ
--------------------------------------------------------------------------------------

Ach... schau mal an... Keine grundsätzliche Bedeutung....

Das sehe Ich aber etwas anders.... Nun warten wir äh warte Ich mal weiter ab...



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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#12: 07. Oktober 2014, 23:06
Ich habe meine Klage Januar 2014 eingereicht,  danach Erwiderung vom NDR, die von mir Mitte Februar erwidert wurde, seitdem ist nichts weiter passiert.


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#13: 08. Oktober 2014, 13:09
Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich in der Regel dadurch, dass die klagende Person verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Gesetz geltend macht.  Das VG Hamburg hat im Urteil vom 17.07.2014 die grundsätzliche Bedeutung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag ausdrücklich bejaht, obwohl in der Sache gegen den Kläger entschieden wurde:

"Die Berufung ist gemäß § 124a Abs. 1 in Verbindung mit § 124 Abs. 2 Nr. 3. VwGO zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat."  VG Hamburg, Az: 3 K 5371/13

Bitte auch meinen Thread
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.0.html
bzgl. einer Klage über RA Thorsten Bölck von der Kanzlei Norderstedt gegen den Rundfunkbeitrag anschauen.


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Re: Wer klagt noch in Schleswig Holstein?
#14: 08. Oktober 2014, 20:32
Hallo, ich klage auch vor dem VG Schleswig.

Viele Grüße
AktivistXY_ungelöst


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