Folgende Situation: Person A hat vor ein paar Wochen an die Adresse des Zweitwohnsitzes in Ort B einen Brief erhalten, in dem Person A aufgefordert wurde, Angaben zu machen zur Rundfunkgebühr. Person A nutzt die zweite Wohnung selten. Lediglich zum übernachten, falls Prüfungen anstehen. Größtenteils hält sich Person A beim Erstwohnsitz Ort C auf, da die Person A dort einem Nebenjob nachgeht. Am Erstwohnsitz Ort C, wird die Gebühr bezahlt. Nun hat die Person A eine Meldung geschrieben, um nachzufragen. Daraufhin kam ca. einen Monat später ein weiterer Brief an den Zweitwohnsitz Ort B, mit dem Hinweis das eine Nachzahlung ansteht für den ausstehenden Betrag seit dem 01.01.2013, mit einem nicht unerheblichen Betrag, der für die Person A nicht ohne weiteres zu bezahlen möglich ist. Nun weiß die Person A nicht unbedingt wie sie sich korrekt verhalten soll bzw. muss, da angemerkt ist in dem Brief, dass wenn die Vereinbarung nicht eingehalten werden sollte, der offene Betrag unverzüglich in einer Summe gefordert wird und Mahnmaßnahmen eingeleitet werden. In der Wohnung des Zweitwohnsitzes wohnt eine weitere Person B, die jedoch von den Gebühren befreit ist. Die Person A hat die Briefe auch immer erst relativ spät gelesen, da sich die Person A hauptsächlich am Erstwohnsitz in Ort B aufhält, wo die Person A auch gemeldet ist. Die Briefe aber an den Zweitwohnsitz in Ort B gesendet werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie sich Person A verhalten muss. Besteht die Möglichkeit, dass Person A die Nachzahlungen nicht zahlen muss?