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Autor Thema: Rückwirkende Befreiung und Zwangsanmeldung?  (Gelesen 2388 mal)

M
  • Beiträge: 1
Hallo,

Gehen wir von folgender Situation aus:

Person A beziehe seit Dezember 2013 Betriebsausbildungsbeihilfe und hat seit diesem Zeitpunkt eine Wohnung.
Dadurch hätte er sich befreien können, hat Person A aber versäumt.
Nach 2 Erinnerungsschreiben seitens der GEZ wurde Person A Zwangsangemeldet.
"Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.12.2013 vorgenommen."
Hier fehlen die Widerrufsbelehrungen etc.. Also wäre dieses schreiben erstmal ungültig, so wie das im Forum steht? siehe http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg58494.html#msg58494

Wenn Person A jetzt eine Antwort schickt mit seinem Betriebsausbildungsbescheid habe ich gelesen, dass die GEZ so durch diesen Trick die Anmeldung abschließen kann.

Person A hat einen zusätzlichen Brief erhalten:
Zitat
Zahlung der Rundfunkbeiträge

Ihre Rundfunkbeiträge sind am **** fällig.
Bitte zahlen Sie den Betrag von **** €. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

So errechnet sich der Gesamtbetrag:

"Zeitraum und Belastung in Form einer Tabelle"

Somit müsste Person A rückwirkend die Beiträge zahlen.
Trotz Ausbildung und Sozialhilfe ist es "rechtens", dass die GEZ trotzdem rückwirkend Geld von Person A verlangen kann?


Welches Vorgehen wäre für Person A am Günstigsten?

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2014, 19:31 von Milan94«

t

themob

Hallo und herzlich Willkommen,

2 Sachverhalte

Briefe = Zwangsanmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge, hier eine chronologische Auflistung was Person A zu erwarten hat: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Unterm Strich. Erst der Beitragsbescheid ist das interessante Papier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Voraussetzung zur Befreiung erfüllt. Zu langes warten was den Befreiungsantrag betrifft, bedeutet jeden Monat erhöht sich die Forderungssumme (ab 1.12.2013).

Person A sollte auch bei dem ganzen die wirtschaftliche Situation berücksichtigen.

Das die Beiträge seit 1.1.2013 erhoben werden, ist so (Einzug in die Wohnung bzw. Anmeldung beim Meldeamt) erstmal normal. Person A schreibt es selbst, es wurde versäumt, den Befreiungsantrag rechtzeitig zu stellen. Der BS beruft sich darauf, dass dies vom Gesetzgeber so gewollt ist. Somit interessiert die nicht, ob es versäumt wurde oder boykottiert. Es wurde nicht gemacht, dass sorgt für Mehreinnahmen. Also zahlen.

Dagegen kann Person A nur vorgehen, indem auf den zu erwartenden Gebühren-/Beitragsbescheid mit Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung reagiert wird. Das dauert aber noch etwas....

Wichtiger wäre es, im Mai den Befreiungsantrag mit der entsprechenden Bescheinigung hinzuschicken, dass Person A ab Juni 2013 befreit ist. Somit muss im Widerspruch wie oben genannt, um die Beiträge von 12.2013 - 05.2014 gekämpft werden. Hier bietet es sich an den Widerspruch so zu verfassen, dass er gegen die Verfassung verstößt. Zeit bis dahin bleibt genug um sich in die Materie hier einzulesen.

Als erstes schauen das die Forderungssumme sich nicht erhöht, neben den Kampf gegen das System auch auf die wirtschaftliche Situation achten. Und die Forderungssumme des Beitragskonto muss sich nicht erhöhen, wenn eine Befreiung möglich ist.

Der Kampf und die Gegenwehr ist ja da durch die rückwirkende Forderung die die stellen

Natürlich kann Person A auch komplett alles ignorieren und warten bis der Gebühren-/Beitragsbescheid kommt. Dann auch mit der Konsequenz, dass sich die monatlichen Forderungen erhöhen.

Entscheidung liegt bei Person A


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  • IP logged

J
  • Beiträge: 8
Guten Tag,

ich hoffe, ich darf mich hier zum Thema Befreiung anhängen.
Als Freiberufler im Geschäftsaufbau wurde nachweislich für 2011 und 2012 ein Geschäftsminus erwirtschaftet.
Für 2013 (das Jahr der Einführung der Zwangsgebühr) sieht es ebenso aus, ein finanzamtlicher Bescheid liegt hier aber noch nicht vor.
Selbst wenn ich also wollte, könnte ich nicht zahlen. Sozialhilfe (Hartz) habe ich nicht beantragt.


Ideologisch möchte ich auch lieber den Weg des Boykotts (mit Verwaltungsgericht) gehen, als den einer Befreiung.
Hat jemand einen ähnlichen Fall und weiß, wie hier verfahren wird?


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