Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch wg. Ungleichbehandlung BAföG-Student / Nicht-BAföG-Student  (Gelesen 3440 mal)

N
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich muss bis zum 1.7. Widerspruch gegen meinen Bescheid einlegen. Ich weis ich habe etwas Zeit vertrödelt, aber leider habe ich im Moment sehr viel mit der Uni zu tun und habe es deswegen immer wieder aufgeschoben.

Ich würde gerne Widerspruch einlegen, weil ich mich als Student der kein BAföG bekommt im vergleich zu einem Studenten der BAföG bekommt ungleich behandelt sehe. Ich sehe in der Forderung gegen mich einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Hier mal meine Überlegung:
Ein Student der BAföG bekommt, bekommt 670 €. Dieser Betrag steht einem Studenten der kein BAföG bekommt auch von seinen Eltern zu. Der BAföG-Student kann sich von der GEZ befreien lassen und hat somit "nach" der GEZ immernoch 670 € zur Verfügung. Der Student der kein BAföG bekommt muss von seinen 670 € 17,98 € GEZ zahlen. Ihm bleiben somit noch 652,02 € nach Abzug der GEZ.
Der BAföG-Student und der Nicht-BAföG-Student sind im wesentlichen gleich, werden aber ungleich behandelt. Und genau hierin sehe ich einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Kann mir jemand von euch sagen, ob das eine Begründung für den Widerspruch sein könnte? Und vielleicht auch wie das mit dem Zahlen aussieht? Sollte man zahlen, wenn man Widerspruch einlegt oder die Zahlung zurück halten? Ich werde schon aufgefordert 8 € wegen Verzugs extra zu zahlen.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Grüße
Nahele


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Widerspruch einlegen kann man, urteilen kann darüber aber nicht der Beitragsservice, sondern ein Gericht. Weil im Gesetz der Bafög-Nachweis verlangt wird, kann ein Verwaltungsgericht nichts anderes entscheiden. Also wird eine Klage nur mit diesem Argument vom Verwaltungsgericht an das Verfassungsgericht abgegeben. Dann wären 105 Euro in der ersten Instanz fällig. Das Bundesverfassungsgericht ist ohne Anwaltspflicht und kostenlos. Ein überschaubares Risiko, für die Ungleichbehandlung ist kein Sachlicher Grund vorhanden. Geldgier der Konzerne ist kein sachlicher Grund. Der Grundauftrag kann es auch nicht sein. Bleibt die Verweigerung auf Bafög. Wenn es hier einen sachlichen Grund gibt, sollte man sich das überlegen. Kann jeder studieren und sich deshalb Student nennen? Könnte die Beitragszahlung so unterlaufen werden? An welche Bedingungen ist Bafög gebunden? Alle Möglichkeiten müssen in Betracht gezogen werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 4
Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstehe.
[...] Bleibt die Verweigerung auf Bafög. Wenn es hier einen sachlichen Grund gibt, sollte man sich das überlegen. Kann jeder studieren und sich deshalb Student nennen? Könnte die Beitragszahlung so unterlaufen werden? An welche Bedingungen ist Bafög gebunden? Alle Möglichkeiten müssen in Betracht gezogen werden.

Das verstehe ich nicht so ganz. Kannst du mir das genauer erklären, Roggi?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2019, 13:14 von DumbTV«

  • Beiträge: 3.235
Es gibt einen Grund, warum nicht jeder Bafög bekommt. Dieser Grund ist möglicherweise das Argument, weswegen es nicht eine Ungleichbehandlung ist. Wer zu lange studiert oder irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt keinen Bafög. Dann ist nicht zwingend eine Ungleichbehandlung gegeben. Jeder hat das Recht auf Bildung und kann studieren, soweit ich weiss. Also könnte ich mich an der Uni einschreiben, (es soll Studiengänge geben, die kaum genutzt werden), und wäre Student. Dann müsste ich befreit werden. Aber da wurde sicherlich eine Hürde eingebaut, um Missbrauch auszuschließen. Diese Hürde muss gefunden werden, um eine Ungleichbehandlung oder auch eine Gleichbehandlung erkennen zu können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 4
Ich glaube, ich fange an zu verstehen. Indem man sich an einer Uni immatrikuliert, kann man sicher nicht um die GEZ herum. Der Semesterbeitrag liegt in der Regel bei 200€ für ein halbes Jahr, also 400 € pro Jahr. Das wäre fast doppelt so teuer, wie einfach zu zahlen. Der einzige Unterschied zwischen einem Student der BAföG bekommt und einem, der keines bekommt ist, dass die Eltern desjenigen der keines bekommt so viel verdienen, dass der Staat ihnen zumutet den Unterhalt des Studierenden Kindes selbst zu zahlen. Ansonsten sind die beiden gleich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F
  • Beiträge: 26
[...] Der einzige Unterschied zwischen einem Student der BAföG bekommt und einem, der keines bekommt ist, dass die Eltern desjenigen der keines bekommt so viel verdienen, dass der Staat ihnen zumutet den Unterhalt des Studierenden Kindes selbst zu zahlen. Ansonsten sind die beiden gleich.

Bitte verzeiht, dass ich den alten Thread mit etwas nicht unmittelbar zum Thema Passendem ausgrabe - aber bei dem Kommentar bin ich gerade innerlich etwas explodiert.  ??? ::) Meine Eltern verdienen nicht nur nicht zu viel, sondern gar nichts. Ich bin Halbwaise mit einem noch lebenden Elternteil, der unterhalb des Existenzminimums lebt, erhalte dennoch kein Bafög. Nicht jeder, der kein BAfög erhält, hat wohlhabende oder reiche Eltern. Und nein, ich bin kein "Gammelstudent", sondern schwer behindert und eingeschränkt erwerbs- und studierfähig, weshalb ich nur vier Semester gefördert wurde (Regelstudienzeit wären sechs).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2019, 13:11 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.191
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aktuell sind Verfassungsbeschwerden zum Thema Ungleichbehandlung von Studenten durch den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Regelung anhängig.
Weiter Hinweise zum Thema auch unter:
Re: Keine staatl. Abgaben für Einkommen in Höhe des steuerfreien Existenzminimums?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31771.msg195876.html#msg195876


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
Nach oben