Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 90617 mal)

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: Antwort auf Widerspruch...
#30: 16. Juli 2013, 22:12
Was erwartest Du von diesem Abzockerverein,Erpressungsverein,Beitragsservice usw.Nur Rumeiereien,keine klaren Aussagen,keine gesetzeskonformen Darstellungen mit Paragraphen,die Länder sind nicht befugt,nur der Bund,dann wäre es ein Gesetz und eine Steuer,das gibt man aber nicht zu und und und,dagegen kann man sich nur zur Wehr setzen.
"Wir sind das Volk",8 Millionen haben die DDR gezwungen aufzugeben,können es 80 Millionen nicht schaffen solches Unrecht zu kippen?
Eine Grundversorgung sieht anders aus,das beweisen die Berichte jeden Tag.
Wir bezahlen keine Pensionen für dieses Klientel und überhöhte Gehälter für diese Abzockerbande.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

M
  • Beiträge: 8
Re: Antwort auf Widerspruch...
#31: 17. Juli 2013, 09:09
Hallo zusammen,

ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.

Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".

Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.

Danke und sonnige Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: Antwort auf Widerspruch...
#32: 17. Juli 2013, 09:37
Hallo Matze,

sehr gut formuliert,aber nach all den nichtssagenden Antworten des Beitragsservice,die Andere schon bekommen haben,werden diese Damen und Herren des Beitragsservice,Dir eine ebensolche Antwort senden.
Aber wichtig ist,daß Du Deine erste Pflichtaufgabe erfüllt hast und das sollte jeder so tun.
Mich wird man erst im September entdecken,dann bin ich an der Reihe zu widersprechen,was ich auch tun werde,bis zum Klageweg.
Gegen Ungerechtigkeiten muss man sich wehren.
"Wir sind das Volk"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

w

wtfacow

Re: Antwort auf Widerspruch...
#33: 17. Juli 2013, 22:02
Hallo Matze, schön formuliert, und was mir am besten gefällt sind am Schluß die Zitate.

Auf deinen Widerspruch wirst du vermutlich die gleichen Textbausteine bekomme wie viele hier.
Auf den Rest wird der Beitragsservice vermutlich gar nicht eingehen.

Aber das alles ist ja nichts neues.
Wünsche die viel Erfolg, und halte uns auf dem laufenden.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#34: 18. Juli 2013, 14:20
Matze, hast eine PN!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

J
  • Beiträge: 30
Re: Antwort auf Widerspruch...
#35: 18. Juli 2013, 15:03
Hallo zusammen,

ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.

Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".

Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.

Danke und sonnige Grüße
Das Wort "vordere" wird mit "f" geschrieben ("fordere"). Am Schluss bei den ganzen Zitaten.
Wir wollen doch dass alles perfekt ist. ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 338
Re: Antwort auf Widerspruch...
#36: 18. Juli 2013, 20:06
Mal eine Frage zwischendurch: Was muss man tun, um überhaupt mal einen Beitragsbescheid zu bekommen? Bisher habe ich nur zwei Zahlungsaufforderungen, ein Infoschreiben, dass ich auch gem. RBStV Beitragsschuldner bin und ein Infoschreiben wegen meiner Abmeldung aufgrund religiöser Gründe erhalten. Bisher mache ich rein gar nichts und ich bezahle auch nichts, was ich denen schon mehrfach mitgeteilt habe. Die Frage ist daher vielmehr: Was habt ihr gemacht, dass ihr schon längst euren Beitragsbescheid bekommen habt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 8
Re: Antwort auf Widerspruch...
#37: 18. Juli 2013, 22:41
Hallo zusammen,

ich habe mir heute Morgen geschlagene 2 Stunden Zeit genommen, um auf den an mich vom 05. Juli 2013 gerichteten Beitragsbescheid zu reagieren bzw. ein Antwortschreiben zu verfassen.

Als kleine Hilfe und Anpassungen nutzte ich das sehr gut geschriebene Schreiben vom Mitstreiter "wimmerma".

Ich habe es nun mal hier hoch geladen mit der Bitte, mir ggf. Änderungen mitzuteilen bevor dies zur Post geht.

Danke und sonnige Grüße
Das Wort "vordere" wird mit "f" geschrieben ("fordere"). Am Schluss bei den ganzen Zitaten.
Wir wollen doch dass alles perfekt ist. ;)

 ;) .. ist mir dann doch auch aufgefallen  ;D aber da war das Schreiben schon weg  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 8
Re: Antwort auf Widerspruch...
#38: 26. Juli 2013, 07:09
Hallo,

ist schon interessant.
Auf das zweite Schreiben (Einschreiben/ Rückschein) ist bis heute 26. Juli 2013 der Rückschein noch nicht bei mir eingetroffen??

Nur so als Update  (#)

Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 3
Re: Antwort auf Widerspruch...
#39: 26. Juli 2013, 15:03
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Aktivitäten/Gedanken und deren Mitteilung. In der Anlage findet Ihr, was eine fiktive "Person A" als juristischer Laie geschrieben und abgeschickt haben könnte.

Viele Grüße, ab morgen im Urlaub

workhard


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Antwort auf Widerspruch...
#40: 26. Juli 2013, 16:14
Sehr schön geschrieben, workhard,

einen erholsamen Urlaub wünscht

Helmut Enz


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antwort auf Widerspruch...
#41: 26. Juli 2013, 16:53
Was muss man tun, um überhaupt mal einen Beitragsbescheid zu bekommen?
Bisher habe ich nur zwei Zahlungsaufforderungen, ein Infoschreiben, dass ich auch gem. RBStV Beitragsschuldner bin und ein Infoschreiben wegen meiner Abmeldung aufgrund religiöser Gründe erhalten.
Bisher mache ich rein gar nichts und ich bezahle auch nichts, was ich denen schon mehrfach mitgeteilt habe.
Die Frage ist daher vielmehr:
Was habt ihr gemacht, dass ihr schon längst euren Beitragsbescheid bekommen habt?

Nicht zu zahlen ist die Grundvorausssetzung, um überhaupt jemals einen Bescheid zu erhalten.
Diese Voraussetzung erfüllst Du offensichtlich.

Denen geht womöglich das Papier und die Tinte aus... und so langsam vielleicht auch die Lust und die Luft ;)
Die haben in der gesamten Geschichte von ARD-ZDF-GEZ noch *nie* soviele Bescheide verschicken müssen - darauf kannst Du Gift nehmen!
Die haben allesamt völlig ignoriert, dass sie mit dieser "Zwangsrekrutierung" nicht nur alle bisherigen Verweigerer selbstverstsändlich weiter gegen sich haben, sondern zusätzlich auch noch bisherige "Willige", Teilbefürworter, Hörfunknutzer, etc.
Auch scheint es denen nicht unrecht zu sein, wenn sich die Angelegenheit in die Länge zieht, so dass sich evtl. anstehende Klageverfahren verschieben bzw. "streuen". Hinter verschlossenen Türen laufen sicher schon die Köpfe heiß, wie man denn dieses Dilemma halbwegs gesichtswahrend noch "umschiffen" kann. Einsicht zu äußern wäre ja eine "Schwäche"!
Möglicherweise gehen sie auch erst einmal den Weg des "geringsten Widerstands" und knöpfen sich erst mal diejenigen vor, die den Anschein erwecken, "leichte Beute" zu sein - d.h. die Schwächsten unserer Gesellschaft.
Ich traue *denen* mittlerweile so ziemlich *alles* zu.
Zu lesen ist ja in diversen anderen Diskussionen von verstärkter Eintreibung noch ausstehender Gebühren ("Altlasten")...

Mit dem Beitragsservice selbst kommuniziere ich nicht - sondern *ausschließlich* mit der Landesrundfunkanstalt, denn diese ist die Bescheid erlassende Möchte-Gern-Institution.
Schriftverkehr mit dem Beitragsservice - insbesondere Willensbekundungen jenseits verbindlicher Schreiben wie Bescheid, Widerspruch, etc. sind meines Erachtens "Geplänkel", das man sich selbst ersparen kann.
Fordern + straffe Fristen setzen, ist meine Devise. Wie sie mir, so ich ihnen.

Kurzum:
Juristischer Druck von wegen "Verschleppung" o.ä. wäre evtl. eine Möglichkeit.
Aber mit welchen wirksamen Mitteln man einen rechtsmittelfähigen Bescheid zügig erwirken kann, dazu wäre wohl ein separater Thread durchaus geeignet.

Hier der dagegen fast "saubere" Beispielfall eines bisherigen Radio-"Teilnehmers", der sich
- seit 01.01.2013 im Nutzungs- und Zahlungsstreik und
- mittlerweile auch im Widerspruchsverfahren befindet:

Umfrage: Wer hat vom Beitragsservice schon einmal ein Einschreiben bekommen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6354.msg48368.html#msg48368

Ergänzung: Der zweite Bescheid ist wie angekündigt "unangekündigt" Anfang Juli eingetroffen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern eine
Information vom Bürger - mit Bürgern - für Bürger
und ist *gebührenfrei*.
;)

Fall:

bis 31.12.2012 ÖR-Hörfunk-Nutzer und Radiogebühren-Zahler (durchaus "willig")
seit 01.01.2013 ÖR-Hörfunk-und-Rundfunkbeitrags-Zahlungs-Streikender (absolut *unwillig*!)
www.zahlungsstreik.net :)

Die "Akzeptanz-Initiative" hat also "voll eingeschlagen" ;)


Für *alle* nachfolgend aufgelistete erhaltene Schreiben gilt:
- per *regulärem Postversand*; *ohne* Einschreiben o.ä.:
- Absender Beitragsservice Köln auf dem zumeist recyclinggrauen Umschlag
- mit bis zu ca. 14 Tagen Zeitversatz zwischen Erstelldatum des Schreibens und Zustellung
- "P"-Vermerk im Sichtfenster = Premium-Versand der Deutschen Post, d.h. mit "Zustellbarkeitsprüfung", vgl.
Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg47880.html#msg47880


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
einziges im Sichtfenster explizit als "Infopost" deklariertes Schreiben:

2012 - Mitte Juni
- Informationsschreiben zur Umstellung
- Unterzeichnet von
  ARD-Vorsitzende Monika Piel, ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, Intendant des Deutschlandradios Dr. Willi Steul

--------------------------------------------------
alle seither folgenden Schreiben sind *nicht* explizit als "Infopost" deklariert:

1) 2013 - Mitte Februar
- Schreiben "Zahlung der Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge"
  (entspricht einer Art "Zahlungsaufforderung")
- auf Umschlag Zusatzvermerk "Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln
- unterzeichnet von Beitragsservice Köln

2) 2013 - Mitte April
- Schreiben "Zahlungserinnerung"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln
- unterzeichnet von Beitragsservice Köln

3) 2013 - Mitte Juni
- Schreiben "Gebühren-/Beitragsbescheid"
- Absender auf dem Schriftbogen: Beitragsservice Köln *und* die
  jeweilige Landesrundfunkanstalt (hier Mitteldeutscher Rundfunk)
- unterzeichnet von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt (hier Mitteldeutscher Rundfunk)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

d
  • Beiträge: 14
Re: Antwort auf Widerspruch...
#42: 28. Juli 2013, 18:13
Hallo zusammen,

Person X hat jetzt eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten (ist angefügt). Allerdings weiß diese Person jetzt nicht wie es weitergeht. Für Antworten dankbar.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Antwort auf Widerspruch...
#43: 28. Juli 2013, 18:33
Hallo zusammen,

Person X hat jetzt eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten (ist angefügt). Allerdings weiß diese Person jetzt nicht wie es weitergeht. Für Antworten dankbar.

Person X hat lediglich eine fachliche Stellungnahme einer nicht rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft bekommen.

Person X kann das Beratungsangebot annehmen  ;D

Person X ignoriert diesen Brief da es keine rechtliche Relevanz zu seinem Widerspruch hat.

Person X wartet weiterhin mit viel Geduld bis endlich der "Ablehnungsbescheid" von seiner für ihr zuständigen Landesrundfunkanstalt kommt, wo auch die Rechtsmittelbelehrung aufgeführt ist.

 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#44: 29. Juli 2013, 22:28
So, heute Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Vollstreckung beantragt.

Schaun mer mal, was, wann zurückkommt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben