Hallo René,
das sollte wirklich, ein schöner ruhiger Tag werden, wenn wir damit starten. Am ersten Mai mit gutem Grund in den Marsch zu ziehen, wäre eine ziemlich glänzende Gelegenheit. Vielleicht ist aber das aktuelle wichtige Thema Japan/AKW noch zu präsent, so dass wir einen anderen epochalen Tag wählen sollten. Wichtig ist aber, dass bis dahin der Inhalt und die Länge stimmen.
Wenn es um den Text der E-Mailvorlage geht, könnten wir auch die Hilfe von den herausragenden Autoren (Jörg Janssen , Bernd Höcker, Jakob Heinrich Tschuschke) erbitten.
Zur der Einschränkung der Definition der Grundversorgung habe ich folgende Passagen in der Verfassungsbeschwerde des Herrn Jakob Heinrich Tschuschke vom 26.01.11 gefunden, die einen nachdenklich stimmen sollten:
„Für die Frage der Rundfunkgebührenpflicht komme es allein auf den Besitz eines PCs an, dessen Zweckbestimmung sei unerheblich. Die Rundfunkanstalten hätten vom Bundesverfassungsgericht eine Entwicklungsgarantie zugesprochen bekommen, die ihnen erlaube, bei der technischen Verbreitung ihrer Programme auch neue Wege zu beschreiten. Ihnen sei es nicht zumutbar und auch mit Ihrem Grundversorgungsauftrag nicht zu vereinbaren, ihre Programme im Internet zu verschlüsseln.“ [S.3]
„entscheidet sich der Gesetzgeber für eine duale Rundfunkordnung, so ist er daher angesichts der noch immer beschränkten Reichweite, Programmvielfalt und Breite des privaten Rundfunks verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Gewährleistung der erforderlichen... Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern. ... Sie ist im Gegenteil im dualen Rundfunksystem verfassungsrechtlich geboten, solange die privaten Veranstalter den klassischen Auftrag... nicht in vollem Umfang erfüllen. “ (BVerfGE 83, 238,298f.) [S.10]
An solchen Urteilsbegründungen bemerkt man das Verkennen und das Herabsetzen des Internetumbruchs und der Privaten Fernsehprogramme durch die Gerichte. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir uns nicht auf die Diskussion über die Definition was eine Grundversorgung ist einlassen sollten. Soweit sich ein starker Trend in der Gesellschaft formiert hat, werden die Gerichte und die Politiker sich nach dem Wind drehen, und uns mit neuen „Begründungen“ in unserem Sinne von selbst beglücken.
Eine genaue Auflistung aller TV- und Radiosender der Öffentlich-Rechtlichen deren zusätzliche Aktivitäten wie Bücher, CDs/DVDs, Veranstaltungen, Werbung und selbstverständlich die Internetaktivitäten mit der Milliarden Gegenüberstellung ist eine hervorragende Idee.
Was meinen denn die anderen?
Grüße
Viktor