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Autor Thema: Wird es jetzt ernst ? Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet - so schreiben sie es  (Gelesen 9365 mal)

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Person A hat heute einen weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.

Es sind aber noch weitere vorhergehende Gebühren -/Beitragsbescheide, gegen die Widerspruch erhoben wurde, noch nicht über Widerspruchsbescheid beschieden worden.

Der betreffende Satz , welcher A ein wenig irritiert:
Zitat
"Für frühere Zeiträume haben wir am 01.06.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."

Gibt es hier im Forum einen ähnlichen Fall ?

A würde im vorab interessieren , wie ernst diese Ankündigung zu nehmen ist und in welcher Art und Weise da vorgegangen wird ?




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Schrei nach Gerechtigkeit

Z
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Die Frage ist, wer hat das geschrieben, die Rundfunkanstalt oder nur der Belästigungsservice?
Und: Ist mit dem Widerspruch auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung gestellt worden, sonst wäre der festgesetzte Betrag trotz Widerspruch vorerst vollstreckbar, sonst könnte man zum Beispiel bei einem Steuerbescheid, gegen den man Widerspruch einlegt, um die Zahlung bis zur Klärung des Bundesverfassungsgerichts herumkommen, weil das so nicht gewollt ist, ist also immer mit dem Verwaltungsakt vollstreckbar.
Aber der einstweilige Rechtsschutz bei Vollstreckungsabsicht sollte klappen, wenn vollstreckt werden soll, aber weder der Widerspruch selbst, noch über die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung ablehnend beschieden wurde.

Das ist aber erst erfolgversprechend, wenn tatsächlich vollstreckt werden soll, sich also die Vollstreckungsbehörde (Gerichtsvollzieher, Zoll etc.) ankündigt.
Ein Negativbeispiel aus dem Forum gibt es, wo sich die Brüder erfolgreich beim Gericht rausgeredet haben, indem sie behaupteten, daß sie ja nur Werbe- und Spaßbriefe verschicken und der  Belustigungsservice sowieso keine rechtsgültigen Briefe schreiben darf...


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Ein Negativbeispiel aus dem Forum gibt es, wo sich die Brüder erfolgreich beim Gericht rausgeredet haben, indem sie behaupteten, daß sie ja nur Werbe- und Spaßbriefe verschicken und der  Belustigungsservice sowieso keine rechtsgültigen Briefe schreiben darf...

Bescheide sind aber keine "Spaßbriefe" und werden im Auftrag der Landesrundfunkanstalten vom ausgelagerten Erfüllungsgehilfen namens "Beitragsservice" erstellt und versendet. Das kann man mögen oder nicht - formal ist dies so als "korrekt" geregelt.
Und wenn gegen Bescheide dann auch Widerspruch eingelegt wurde, sind diese Bescheide also zwangsläufig auch nachweislich zugegangen.

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


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Die Frage ist, wer hat das geschrieben, die Rundfunkanstalt oder nur der Belästigungsservice?
Geschrieben hat das der BR , also die Rundfunkanstalt. Der fragliche Satz "Für frühere Zeiträume haben wir am 01.06.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet" sozusagen
Und: Ist mit dem Widerspruch auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung gestellt worden, sonst wäre der festgesetzte Betrag trotz Widerspruch vorerst vollstreckbar
Nein , bei drei bisherigen Widersprüchen wurde kein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung/Vollziehung gestellt. Zunächst aus Unkenntnis , dann aus der Ansicht denen keinen zinslosen Kredit gewähren zu wollen und so in Vorleistung zu gehen , ohne dass was entschieden worden ist.
Frage: Stehe ich jetzt wirklich einsam und hilflos da oder ist der sogenannte einstweilige Rechtsschutz nun
die letzte Hoffnung ?
Okay , ich habe was versäumt mit dem Antrag auf Aussetzung... , aber die andere Seite ist doch auch im Rückstand mit dem noch offenen Widerspruchsbescheid.
Was geht denn jetzt noch ?



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d
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Für frühere Zeiträume haben wir am 01.06.2014  Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."

Darauf würde ich nicht eingehen!

Wenn die Ankündigung direkt vom Gerichtsvollzieher kommt, dann stellt man Antrag auf Eilrechtschutz beim VG vor Ort, kostet 37,50 Euro, da über Wiedersprüche noch nicht beschieden wurde. Womöglich handelt es sich dabei um Einschüchterung, was wir alle ganz gut vom BS kennen.

Aus meiner Sicht ist die Handlung des BS strafbar, weil diese eine Nötigung darstellt. Eine Strafanzeige wäre vielleicht auch nicht verkehrt, die kostet ja nichts.

Es kann ja wohl nicht angehen, was erlauben die sich eigentlich >:D


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...ggf. könnte Person A einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" noch nachreichen.
Fraglich wäre indes, ob dieser bei bereits "eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen" noch relevant ist.

Anderenfalls scheint dann tatsächlich der "Antrag auf Eilrechtsschutz" ein Thema zu sein...
...in welchem ich aber leider selbst nicht so drinstecke.

Bitte mal z.B. hier weiterlesen:

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Gute Erfolge :)


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Wenn in diesem Fall wirklich die Vollstreckungsmaßnahmen angeleitet werden, obwohl über Widersprüche noch nicht beschieden wurde, und der Eilrechtschutz wäre vom VG abgelehnt, dann ist es ein gutes Recht von jedem in diesem Land eine Strafanzeige gegen die Ungerechtigkeit zu stellen.

Wer soll uns denn noch davon zu schützen?


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Danke für die Antworten ,
Ich werde also erstmal die Vollstreckungsmaßnahmen abwarten oder zumindest ein Schreiben des GV davor , was ja erstmal kommen müsste.
Eine Reklamierung des betreffenden Beitragsbescheides mit dem fraglichen Satz hat wohl eher keinen Sinn , sehe ich das so richtig ? Kann ich da auch ebenso gut mit Wand reden.
Apropos Fallstricke : besser ruhig bleiben als unnötige Aktion oder wie...
Zudem irritiert mich folgendes , ein GV sieht das alles wieder ganz anders und so wird es unerwartet wieder ganz anders.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8064.msg67426.html#msg67426


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r
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Abend zusammen,

Person R hat ebenfalls so einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen - mit dem Zusatz, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet sind (siehe Anhang).
Person R hat allerdings alle Gebühren-/Beitragsbescheide die nach den Zahlungserinnerungen gekommen sind mit Widersprüchen + Anträgen auf Aussetzung der Vollstreckung beantwortet.

Einen Widerspruchsbescheid hat Person R bis heute nicht bekommen.

Person R wird wohl auch diesen Brief mit einem Widersprüchen beantworten.

Wie lange kann man das Spielchen eigentlich treiben?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2014, 22:48 von seppl«

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Guten Morgen zusammen,

bei uns hat Person C am 05.06.14 einen Gebühren-/Beitragsbescheid vom Beitragsservice erhalten. Auch hier stand der Hinweis, dass am 01.06.14 für frühere Zeiträume Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden sind.

Kurz zur Vorgeschichte:
Am 11.02.14 hat Person C einen Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zum BS geschickt.

Bis heute keinen Widerspruchsbescheid, bzw. eine Ablehnung des Antrags erhalten.

Deswegen hat Person C einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG eingereicht (auch wenn noch kein Bescheid vom GV gekommen ist) und diesem mitgeteilt, dass bis jetzt kein Widerspruchsbescheid eingegangen ist. Dieser hätte dann den Klageweg ermöglicht/eröffnet. Stattdessen nur die Information bezüglich der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Jetzt muss Person C abwarten, was das VG dazu sagt.

Allerdings wird das Thema Strafanzeige wegen Nötigung immer interessanter. Vielleicht ist es jetzt von unserer Seite aus Zeit, den ganzen Einschüchterungsversuche des BS noch mehr Einhalt zu gebieten. Tatsächlich versuchen die uns mit allen Mitteln den Klageweg zu erschweren. Wer weiß, was da noch kommt.

Viele Grüße
zeitfürrecht
 



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Person R hat ebenfalls so einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen - mit dem Zusatz, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet sind (siehe Anhang).

Laut Anhang sind keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden. Sie werden nur angedroht!
Auch diesem Bescheid stoisch widersprechen.
Das Spielchen kann man treiben, solange man lustig ist. Erst wenn der Widerspruchsbescheid kommt (kann richtig lange dauern), muß man sich die Frage stellen: Klagen oder nicht klagen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

r
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zumindest steht da im 5. Absatz, dass Maßnahmen eingeleitet sind. Sie sind bei Person R nur noch nicht angekommen  ;)

Person R wird noch ein Widerspruch schicken...

Ach ja, hätte ich beinahe vergessen: auf den letzten Widerspruch kam dieses Schreiben


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Stimmt! Es stehr dort unten, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Hab ich überlesen!
Jedoch was anderes:
Laut letztem Schreiben/ letzem Scan hat Person R scheinbar einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert. Den hatte sie doch aber schon, oder gegen welches Schreiben wurde Widerspruch eingelegt?


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Update : Gestern kam das Schreiben der GVin. Entweder den Betrag bis zum angegebenen Termin überweisen oder sie kommt 2 Wochen später zur Vollstreckung ins Haus , dann mit erhöhten Kosten.
Was nun ? , Eilrechtsschutz stellen ?  Sehe ich aber nicht so recht ein , wozu dafür löhnen. Ich habe schließlich noch immer keinen Widerspruchsbescheid .
Sollte ich den Termin vor Ort abwarten und es dann so zu erklären versuchen ?
Sie schreibt , es wäre ein vollstreckbarer Titel vorhanden. Was ist denn mit dem hier so viel erwähnten gerichtlichen Mahnbescheid ? Den Titel stellt doch sicher der Beitragsservice selbst aus und was von da kommt , muss ja nicht so sauber sein....


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Person R hat zu jedem zugegangenen Gebühren-/Beitragsbescheid einen Widerspruch eingelegt.
Person R bekam bis dato keinen Widerspruchsbescheid


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