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Autor Thema: Theoretische Fragen zum ersten Anschreiben der GEZ  (Gelesen 1601 mal)

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Hallo liebe GEZ-Verweigerer,

mich interessiert eure Beurteilung folgender Sachlage - natürlich nur rein theoretisch:

Person A hat eine Wohnung zum März 2011 bezogen, war nie bei der GEZ, aus Mangel an Gerätschaften gemeldet. Seit Januar 2013 ist Person A aber zwangsverpflicht den Rundfunkbeitrag zu zahlen, nun wurde Person A deswegen angeschrieben, weil die Meldebehörden so freundlich waren, freigiebig Auskunft zuerteilen. Person A soll nun alle Beiträge seit Januar 2013 rückwirkend bezahlen. Außerdem soll Person A angeben, wann die Wohnung bezogen wurde.

Nun nehmen wir an, wir können in den Kopf von Person A schauen und sehen, was sie denkt:

Person A könnte folgendes denken:

Soll ich mich hier an meinem Wohnort abmelden und mich bei meinen Eltern melden, um zumindest die künftigen Beiträge nicht zahlen zu müssen?

Wenn der Rundfunkgebührenbeitragsverein nicht weiß, seit wann ich eingezogen bin, könnte ich dann nicht einfach angeben, ich sei erst im Februar eingezogen, um mir so rückwirkend Beiträge zu ersparen?

Person A, hat außerdem einen Teil des entsprechenden Zeitraumes Bafög bezogen. Nehmen wir an, für eines dieser Semester läge schon ein Befreiungsschreiben des Bafögamtes vor, für einen anderen Teil müsste nun rückwirkend noch vom Bafögamt eines ausgestellt werden.

Da der Rundfunkgebührenbeitragsverein kein Problem damit hat, rückwirkend Beiträge zu erheben, dürfte es wohl konsquenter Weise auch kein Problem sein, rückwirkende Bescheide über Befreiungen anzuerkennen, schließlich sitzen da ja keine Wirrköpfe - könnte sich Person A denken.

Außerdem könnte sich Person A fragen, was überhaupt passiert, wenn sie sich nach Erhalt des Schreibens, also nach Ablauf der 4 Wochen, überhaupt nicht meldet. Flattert ihr dann sofort eine Mahnung ins Haus, ein Bußgeld, oder sogar ein Haftbefehl oder gleich die Todesstrafe - ohne Verhandlung.  :o

Ob, Person A sich wirklich solche Fragen stellt ist natürlich rein spekulativ, erstrecht, wenn man bedenkt, dass es sich um eine rein fiktive Person handelt.
Aber mich interessiert das alles, ziemlich guter Stoff für Smalltalk und so, neh.

Wäre toll, wenn ihr zu den zugegebener Maßen absurden Überlegungen der Person A, eure Überlegungen hier drunterschreibt.

Danke

die Mara


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Wenn eine Person sich wieder bei den Eltern anmeldet, fallen keine Beiträge mehr an, sofern die Eltern zahlen und nicht befreit sind.
Wenn sich eine Person nicht meldet, wird dennoch ein Beitragsbescheid ausgestellt, dafür wird der Säumniszuschlag von 8 Euro berechnet, weil nicht pünktlich bezahlt wurde. Mehr passiert nicht, auch nicht nach 8 oder 12 Wochen, alles schon getestet. Eine weitere Strafe hat sich eine Person mit Befreiungsmöglichkeit vielleicht selber schon gegeben: die Befreiung wird dem BS zu spät gemeldet und nicht mehr anerkannt. Ausschlagebend jedoch ist das Erstellungsdatum des Bafögschreibens, nicht der Bezugsszeitraum. Binnen 2 Monaten nach Erstellung (Datum, Unterschrift) durch das Bafögamt muss die Befreiung den BS ereichen. Falls jetzt noch eine Befreiung rückwirkend bescheinigt werden kann, um so besser.
BS weiss sehr wohl, wann jemand eingezogen ist. Warum BS dennoch eine Anmeldung braucht, hat noch niemand herausgefunden.
Ein Erklärungsversuch: Möglicherweise kann eine Person den Anmeldebogen ausfüllen und Februar reinschreiben, mit der Begründung, dass die Wohnung wegen Renovierung nicht bewohnbar war. Damit fehlt der sachliche Grund zur Anmeldung und natürlich auch zur Beitragszahlung. Denn nur wenn die Wohnung zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist, ist es eine Wohnung im Sinne des RBStVs. Dafür wird aber ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid nötig sein, mit anschließender Klage, denn BS lehnt alles ab, offensichtlich dürfen nur Gerichte über solche Sachen entscheiden.


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