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Autor Thema: Begründung für den angeblichen Rundfunkauftrag...?  (Gelesen 6634 mal)

S
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Moin.
Ich lese mich nun mühsam in die rechtlichen Aspekte meiner heute und morgen zu schreibenden Klage ein und finde partout keinen Hinweis auf eine Begründung für diesen ominösen, angeblichen Rundfunkauftrag. Es wird immer nur davon gesprochen, aber nicht gesagt, woher diese Auftrag stammen soll.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Weder in den verschieden Rundfunkstaatsverträgen noch im Grundgesetz bin ich fündig geworden.

Worauf begründen bitte die betreffenden Verantwortlichen diesen sogenannten "Auftrag" für einen staatlichen Rundfunk, wer hat ihn erteilt und wo steht das?
Da ja neuerdings erheblicher Zwang, nicht nur zu Zahlung von "Beiträgen", sondern auch zur Freigabe von Daten, inkl. Überwachung derselben usw. damit verbunden wurde, muss ja eine handfeste Begründung dafür vorliegen.

Wo findet der gemeine Bürger, der ja auch das Tun seiner (Länder)Regierung(en) zu überwachen hat, diese...?




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Es gibt keinen klar definierten Grundauftrag. Schau mal in die KEF-Berichte. Oder in die Berichte der Landesparlamente.
Gestern hat unser Mitglied Uwe das hier entdeckt, ein Politiker bemängelt die Medienpolitik:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9173.msg63896.html#msg63896

Unser neues Mitglied UnerhÖRt hat auch etwas dazu beigetragen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9181.msg63931.html#msg63931

Hier ist eine Linksammlung von unserem Mitglied Bürger, in der zumindest einige Links und Aussagen zu finden sind, die aufzeigen, dass der Grundauftrag unzureichend definiert ist:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7718.0

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass man vor Gericht einforden kann, dass örR beweist, dass es einem Grundauftrag entsprechend handelt. Aber ich befürchte, man muss nachweisen, dass örR seinem undefinierten Grundauftrag nicht nachkommt. Davon leben die schließlich. Wenn der Grundauftrag definiert wäre, könnte 90% vom örR privatisiert werden. Damit will ich mich aber erst weiter beschäftigen, wenn Ermano Geuer am 15.05.2014 verliert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2014, 20:05 von Roggi«

P
  • Beiträge: 207
Das örR-Recht ist wohl weitestgehend aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und der Landesverfassungsgerichte entstanden.


Die staatliche Aufgabe zur "Grundversorgung" wurde erstmals im sogenannten 4. Rundfunkurteil formuliert
(Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. November 1986. (Fundstelle: BVerfGE 73,118-Niedersachsen)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/4._Rundfunk-Urteil


Dort heißt es u.a.: "Das BVerfG hielt das niedersächsische Gesetz zwar für grundsätzlich verfassungsgemäß,
erklärte aber zahlreiche Bestimmungen für verfassungswidrig, weil diese die Rundfunkfreiheit nicht angemessen
gewährleisteten. Es stellte fest, dass zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender die Grundversorgung sei, ..."
Quelle: wie zuvor


Auch das sog. 5. Rundfunkurteil enthält interessante Ausführungen:
"Das deutsche Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes geprägt.
Die bis heute ergangenen Entscheidungen haben die Entwicklung der deutschen Rundfunklandschaft seit den Anfängen
der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten bis zum heutigen dualen Rundfunksystem von öffentlich-rechtlichem
und privatem Rundfunk begleitet und deren Rahmenbedingungen entscheidend konkretisiert. Die Offenheit und Unschärfe
des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes führten nach verbreiteter Auffassung dazu, dass sich das
Bundesverfassungsgericht selbst faktisch als Gesetzgeber gerierte, ..."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkurteil#5._Rundfunk-Urteil:_Baden-W.C3.BCrttemberg

Diese Wiki-Seite enthält auch die Links zu allen 13 sog. Rundfunkurteilen.


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Es ist, wie bei dem auch hier schon gepostetem Urteil zu den Winterreifen, wenn etwas nicht bestimmt ist, kann nicht passend dazu gehandelt werden, weil keine "Normen" -klarheit vorhanden ist. Normal verhält sich jeder, welcher diesen sagen wir mal Unsinn noch bezahlt falsch. Da es scheinbar keinen Grundversorgungsauftrag und keine genaue Beschreibung was Grundversorgung ist gibt/gab und auch nicht bestimmt ist was diese umfassen soll, sollte es dazu auch keine Finanzierung geben. 6 setzen, weil es genau anders herum gemacht wird und wurde. Erst wurde bestimmt, wieviel Geld gefordert wird, dann wurde das beständig erhöht und der wahrscheinlich "nicht" erteilete Auftrag erweitert, oder wie auch immer. Die Finanzierung wurde in eine Art Gesetz gegossen, ohne das dies einer Volksbefragung standhalten würde aus meiner Sicht. Den Ganzen Verein kann man nur ignorieren und auflaufen lassen mit seinen absorden Forderungen. Ich sage es nochmal Parteien verbieten, und vernüftige Wahlen machen und wirklich unabhängige Richter entscheiden lassen. Solange dass nicht vorhanden ist, wird es immer die ein oder andere Gruppe geben, welchen diesen  aktuellen "ÖRF" finanziert haben will aus welchen Gründen auch immer. Falls man ÖRF nicht vollständig ablehnt, kann man die Summe, welche man bereit ist dafür auszugeben auf aktuell 12,- € im Jahr zusammenstreichen, dann zeigt man ja guten Willen und das es so wie aktuell nicht geht, denn das dürfte, wenn das alle zahlen würden für einen F-Sender und ein R-Sender ausreichen, also eine mögliche Grundversorgung. Wer der Meinung ist er benötigte auch keine Grundversorgung sollte diese auch nicht bezahlen, fertig. Das Programm dann aber nicht nach Wunsch sondern, nur nach dem was tatächlich an Geld eingenommen wurde und entsprechend so, dass nur Zahler der Grundversorgung diese erhalten. Also erstmal 1 Jahr Pause, dann Kasse prüfen und entscheiden, wie es verwendet wird. Diese Art und Weise, wie hier aktuell Geld verbrannt wird ist himmelschreiend. Aus meiner Sicht können aktuell 99% von dem "Verein" privatisiert werden, weil Sie sich schon jetzt wie private Firmen verhalten, welche sich aber zusätzlich noch schön fördern lassen und deswegen das Geld verprassen oder besser zu 100% abschaffen und einen sauberen Neustart. Und diesen mit einem funktionierendem Kontrollsystem, also was wo wie viel Geld hin geht und für was es genau verwendet wurde, also völlig sichtbar für jeden prüfbar.

Wenn ein Gesetzt nur regelt wieviel zu zahlen ist, aber nicht klar defininiert wofür, und was man dafür bekommen soll, oder was man dafür nicht getan haben darf, dann sollte solch ein Gesetz automatisch nicht gültig sein. Es gibt aus meiner Sicht eh vielzuviele sinnfrei und überholte Gesetze, weil sich viel zu wenige für so etwas interessieren, wahrscheinlich aus dem Grund, dass im aktuellen ÖRF die Bildung viel zu kurz gekommen ist ;-). Bzw. falls diese Bildung doch vorhanden sein sollte es keiner anschaut. Wenn es keiner anschaut, dann kann es auch gestrichen werden.


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Danke euch dreien, sehe ich absolut genau so. Der Staat möchte - in Form der Länder mit ihrem Rundfunkstaatsvertrag, in Vertretung durch die Rundfunkanstalten mit belastender Verwaltung in die Rechte der Bürger eingreifen - und kann seine angebliche Ermächtigung dazu nicht begründen, denn es gibt keinen definierten Auftrag dazu für den Staat.

Angesichts der rasanten technischen Entwicklung, die dieses veraltete Rundfunkmodell nicht mehr kompensieren kann, fällt den Raffzähnen aus Medienwirtschaft und Politik nur ein, unbescholtene Menschen von heute auf Morgen als "Beitragsschuldner" zu verleumden und massiv in ihre - definierten - Grundrechte einzugreifen.
 
Jetzt ist Schluss mit politisch-wirtschaftlicher Willkür. Ich zahle nicht.

Entweder, wir haben einen Rechtsstaat - oder wir haben eine Diktatur.
In einem Rechtsstaat darf und wird der Gesetzgeber sich vorher vergewissern, dass er für sein Anliegen auch die Ermächtigung - den definierten Auftrag (des Volkes) - hat, weil er sonst ja rechtswidrig handelt.

In einer Diktatur tut der Gesetzgeber einfach, was er will, ohne definierten Auftrag und damit ohne tatsächliche Ermächtigung.

Im Grundgesetz ist kein staatlicher Auftrag für eine mediale Grundversorgung festgehalten. Im Gegenteil, dass Grundgesetz garantiert den Menschen über die Grundrechte die Wahlfreiheit.

Wie Verfassungsrichter aus einem Recht des Einzelnen etwas zu tun, einen staatlichen Auftrag und die Länder darauf dann eine Zahlungspflicht begründen wollen, erschließt sich mir nicht, da ein Recht wahrgenommen werden kann - aber nicht muss. Es beinhaltet auch immer das Negativ-Recht, es nicht zu tun.
Drolligerweise wird das bei der Religionsfreiheit nicht in Frage gestellt...

Mit Vernunft und Verstand sind diese Leute nicht daran gegangen - bleibt schlussfolgernd ja nur die (gezielte) Willkürlichkeit, als einziger Grund... ;-)



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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Moin zusammen,

ich lese gerade erstaunt diese Diskussion und erkenne darin meinen eigenen Schriftsatz.
Meiner Meinung nach sollte viel mehr an diesen Punkten angesetzt werden.

Das Argument mit der falschen Deklaration der Steuer als Abgabe ist zwar aus juristischer Sicht erfolgversprechend, das eigentliche Problem liegt aber viel tiefer: Haben dir ÖR überhaupt noch eine Funktion, die eine gesetzlich verankerte Finanzierung rechtfertigt?

Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1945, in dem es zur Geburtsstunde des ÖR-Rundfunk einen einzigen Sender gab, der nicht nur informieren, sondern auch unterhalten sollte. Wir haben heute eine unzählige Vielfalt an Anbietern.

Siehe hierzu einen interessanten Artikel bei heise:  http://tinyurl.com/heise39430

" Zugespitzt formuliert: Der Haushaltsbeitrag hat die große, neue Frage dringend gemacht, ob die Bundesrepublik einen haushaltsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Komplex braucht? Und wenn ja, welchen? Bisher jedenfalls haben Medienpolitik und öffentlich-rechtliche Sender darauf verzichtet, einen neuen Gründungsmythos zu formulieren. "

Nächster Punkt, den ich in meiner Klage ausführe, ist die Tatsache, daß die ÖR nicht mehr das ursprünglich geforderte Gegengewicht zu den privaten Anbietern darstellen, sondern sich vielmehr im Wettbewerb zu ihnen befinden, was zudem der Forderung, unabhängig zu sein, widerspricht.

Zur Definition "Grundversorgungsauftrag": Auch ich habe lange gesucht, und ebenso nichts gefunden.
Die Ausarbeitung von Maximilian Flügge ist lang, aber es lohnt sich, sie zu lesen, hier findet man viele Anhaltspunkte.

http://tinyurl.com/fluegge

" Hierzu muss zuerst eine intensive Auseinandersetzung mit dem problematischen Begriff der Grundversorgung erfolgen (Kapitel 2.1.), welcher vom Gesetzgeber nicht hinreichend definiert wurde "
...
" Somit ist also das Hauptanliegen von Kapitel 2.1. eine Konturierung des Begriffs der medialen Grundversorgung, der sonst eher von Unschärfe gekennzeichnet ist. " (Seiten 2/3)

" Die auffälligste Tendenz, die sich bei dieser Untersuchung herauskristallisiert, ist die der Ausweitung des Unterhaltungsanteils im Programm der ARD. ... Zwar erfüllt Unterhaltung die grundversorgungsrelevante Integrationsfunktion, jedoch stellt sich die Frage, wie viel Unterhaltung innerhalb der Programmstruktur vom Grundversorgungsauftrag abgedeckt wird. "
...
" Bei der Beschäftigung mit diesen neuen Formaten wird immer die zu klärende Frage nach der Erfüllung und Überschreitung des Grundversorgungsauftrags im Vordergrund stehen, da sich diese Formate oft im Grenzgebiet dessen bewegen, was im Sinne der Grundversorgung als notwendig und verhältnismäßig anzusehen ist. "  (Seiten 7/8)

Dass im RBStV keine Gegenleistung genannt ist, fiel vor kurzem auch den Richtern in Freiburg bei einer Verhandlung auf, in der Prof. Dr. jur. Koblenzer zugegen war.

http://helmutenz.wordpress.com/2014/04/05/musterverhandlung-vor-verwaltungsgericht-freiburg-mit-professor-koblenzer/

" Eine Kernfrage war zum Beispiel: Welche besondere Gegenleistung erhält denn nun der Wohnungsinhaber für seinen zu bezahlenden Rundfunkbeitrag? Richter Bostedt erzählte dem verblüfften Publikum und den ratlos dreinschauenden Vertretern des SWR, dass er leider vergeblich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach einer Antwort auf diese Frage gesucht habe. Die drei Vertreter des SWR, die jetzt auch ihre Exemplare des RBStV durchblätterten, mussten kleinlaut eingestehen, dass sie auf diese Kernfrage auch keine Antwort geben konnten. “Ja, das stimmt. Das steht nirgends.” "

 ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2014, 12:16 von UnerhÖRt«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] das eigentliche Problem liegt aber viel tiefer: Haben dir ÖR überhaupt noch eine Funktion, die eine gesetzlich verankerte Finanzierung rechtfertigt?
Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1945, in dem es zur Geburtsstunde des ÖR-Rundfunk einen einzigen Sender gab, der nicht nur informieren, sondern auch unterhalten sollte. Wir haben heute eine unzählige Vielfalt an Anbietern.

...in diese Kerbe der ungeklärten Definition des sog. "Grundversorgunsauftrags" und somit auch der zumindest heutzutage fraglichen Legitimation des ÖRR schlägt auch die erhellende Studie

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
ISSN 2197-6058


...die u.a. hier diskutiert und vor allem durch themob trefflich analysiert wurde:
Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2014, 18:40 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Die Studie des DSI bietet in der Tat weitere interessante Punkte und stichhaltige Begründungen, die es zu nutzen gilt.

Und je mehr ich mich mit der Thematik beschäftige, umso fester bin ich der Überzeugung, dass dies der richtige Weg ist, nicht nur die gesetzliche Finanzierung generell in Frage zu stellen (ob die "Abgabe" eine Steuer ist ändert letztendlich nur das Finanzierungsmodell), sondern den Freibrief des Grundversorgungsauftrages, unter dessen Flagge die ÖR segeln und brandschatzen.   :-\




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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

R
  • Beiträge: 375
Als rechtliche Grundlage gilt der RStV, zum Auftrag insbesondere § 11 RStV

In einer seiner Widersprüche hat ein wie immer fiktiver "M" folgendes dazu geschrieben:

Zitat von: M
Verstoß gegen Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrages

Mit im Wesentlichen seichten Unterhaltungs- und „Infotainment“-programmen (z.B. überteuerte Talkshows wie „Jauch“, „Illner“ oder „Lanz“ oder „Wetten dass ...“) insbesondere im sog. „Vollprogramm“ von ARD und ZDF wird gegen die Programmgrundsätze des § 11 RStV und den Grundversorgungsauftrag verstoßen. Danach haben die Programme der Bildung, Information und Beratung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Dies ist nicht der Fall, vielmehr gleichen die Unterhaltungs- und Informationsprogramme denen der privaten Betreiber. Soweit ARD und ZDF sich nicht auf den Grundversorgungsauftrag konzentrieren, ist eine Geräteunabhängige allgemeine Abgabe/Zwecksteuer unzulässig. Auch die Rundfunkfreiheit kann bei einer Zwangsfinanzierung nicht dazu führen, dass die Rechtsgrundlagen, welche die Legitimation der Abgabe begründen sollen, komplett missachtet werden. Ein Programm, welches die behauptete Legitimation einer Zwangsabgabe schon im Ansatz nicht erfüllt, kann auch keine Grundlage für eine Vorzugslast sein. Es mangelt schon insoweit an den theoretischen Vorteilen – im Gegenteil: Der passive Fernsehkonsum sowie die derzeitigen Rundfunkprogramme (insbesondere die „Vollprogramme“ von ARD und ZDF) sind sozial schädlich – schon gar nicht animieren die Programme zum selbstständigen Denken in einer pluralen und demokratischen Gesellschaft, sondern erfüllen die einseitigen Interessen einer Parteiendemokratie.

In einer Klage würde ich die Programmanteile (was Unterhaltung angeht) auch anhand der KEF-Berichte belegen. Ansonsten wird man, wenn ich mich richtig erinnere, in der Doktorarbeit von Anna Terschüren fündig.



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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