So... Das Verwaltungsgericht hat beschlossen... GEGEN PERSON A!
Ich füge das Schreiben hier mal bei... (siehe Anhang)
Person A ist noch nicht bereit klein bei zu geben. Was kann Person A noch tun?
Irgendwie sieht es so aus als wenn das Gericht gewisse Punkte einfach hat unter den Tisch fallen lassen. Das Person A z.B. den Bescheid im Februar 2011 gar nicht zugegangen sein kann weil dort nicht mehr wohnhaft gewesen usw.
Oder auch das Person A keine Anmeldung bei der GEZ durchgeführt hat und das die Rundfunkgeräte bereits durch die Mitbewohnerin gemeldet waren. Person A hatte KEINE eigenen Rundfunkgeräte...
Interessiert das alles das Gericht nicht?
Wie kan Person A vorgehen?
Kann Person A den Beschluss anfechten und weitere Beweise wie z.B. eine Meldebescheinigung vorlegen oder vllt. auch eine offizielle Erklärung einer Person aus der Familie von Person A die bestätigt das es so gewesen ist wie angegeben wurde?
Sollten alle Stricke reißen will Person A irgendwie um die Kosten des GV herumkommen. Strategie: Forderung mit Berufung auf
$174BGB (keine Vollmacht vorgelegt) zurückweisen und parallel die Forderung direkt an den Gläubiger überweisen. Was ist Eure Meinung zu dieser Strategie?