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Autor Thema: Entscheidung durch den Berichterstatter (VWG) oder nicht?  (Gelesen 12992 mal)

u
  • Beiträge: 28
ja das hätte man halt eher wissen müssen...!  :-\

aber aus fehlern lernt man(n)!  ;)

wie kann person a jetzt noch weiter machen?
Untätigkeitsklage? und nochmals auf dessen basis die aussetzung des vollzuges bis zum widerspruchsbescheid?

wie ist die geschickteste taktik?

grüße


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a

awawaw

Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Vollstreckbarer Bescheid über 29,50 €
Steht der Vollstrecker vor der Tür nachdem von der Vollstreckungsbehörde ( beauftragt vom ÖR ) eine Woche vorher nochmal ne Aufforderung zur Zahlung kam ... macht das ca 20 € Gebühr. Ob es hier Sinn macht "zu kämpfen" .... Zeit/Geld.... steht in keinem Verhältnis ..Liegen andere Beitragsbescheide vor (um die es hier bei den 29,50€ nicht ging...) und wurde bei diesen vor 3 Monaten
Widerspruch und am wichtigsten "Antrag aufschiebende Wirkung" gestellt.... stehen die Chancen besser DIESEN mit Untätigkeitsklage anzugreifen um "aufschiebende Wirkung " zu erzwingen...
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg64368.html#msg64368


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 04:49 von Bürger«

A
  • Beiträge: 14
Ich habe mich wie angekündigt beim VG darüber beklagt, dass auf mein Vorbringen in keiner Weise eingegangen wurde, dies entsprechend belegt und auch das mit dem "soll erfolgen" nochmal besonders erwähnt. Daraufhin habe ich heute ein Schreiben des VG erhalten in dem lapidar steht: "Da ihr Schreiben vom ... anscheinend keine Beschwerde sein soll, ( ich habe den Gang in die nächste Instanz hier als nicht sinnvoll erachtet) wird die Akte nicht dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das VG hat keinen Anlass, den Beschluss vom ... zu kommentieren. " So einfach geht das. Die Rechnung ging auf, die Sache ist vom Tisch; der Nächste bitte! Es werden alle gleich behandelt!


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W
  • Beiträge: 39
Person X hat Schwierigkeiten mit der Formulierung einer Begründung, warum die Entscheidung durch den Berichterstatter abgelehnt wird. Gibt es hier im Forum ein Musterschreiben oder einen Thread als Hilfe?


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