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Autor Thema: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?  (Gelesen 30982 mal)

S
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Leider hilft weder Widerstandsrecht noch Notwehr. Alles, was die Regierung und die Gerichte, bis zum Bundesverfassungsgericht zu rechts- und verfassungskonform erklären, ist rechts- und verfassungskonform. Wer Widerstand und Notwehr leistet, handelt gegen die Rechts- und Verfassungsordnung. Solche Paragraphen sind nur da, damit wir uns frohlocken können, wie toll unser Grundgesetz sei. Das Grundgesetz ist die Staatsreligion und dient dem Staat, der öffentlich rechtliche Rundfunk ist die Stimme der Staatsgötter.


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V
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  • Beiträge: 5.038
Ist auch meine Meinung Sophia.Orthoi.

Hier helfen nur Bürgermassen die ihre Rundfunkfreiheit und Handlungsfreiheit massiv und sichtbar für andere einfordern.


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obelix

Hallo Viktor7 Hallo Sophia.Orthoi
Unter Rechtsgüter steht aufgelistet Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum.
Meine Auslegung ist:
Die Abgabe ist eine Steuer. = Raub.
Die ÖRR sind im Höchstmaß beleidigend, ich habe nicht 25 Jahre als Maler gearbeitet um mir sowas
(Anhang) auf Plakatwänden und Freien Medien Zwangsweise anhören zu müssen und diese jetzt
Zwangsweise zu Finanzieren. = Ehre.
Wie ich schon berichtete habe ich ein gutachten das bestätigt das mich Radio/Fernsehen Krank machen. = Leib.
Ich muß jeden Monat Geld Sparen um für Brille (300€ alle 2 Jahre) Orthopädisches Schuhwerk
(250€ Jahr) Dritte Zähne (ca.3500€ in 10 Jahren)zu haben weil diese Leistungen auch die Grundsicherung nicht berücksichtigt. = Leben + Leib + Freiheit.
Für mich ist die Sachlage klar und in diesem Fall das mildeste Mittel die 100% Weigerung zu Zahlen
wobei ich mich nicht auf Risiken einlassen muß zb. unter Vorbehalt zahlen soll...
Mein Weg steht fest, RS gesichert gehe ich bis zum äußersten!  >:D 8) ;)



 


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k
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  • Wir sind das Volk
Genau so machen wir das,man kann uns beugen,bis zu einem bestimmten Punkt,aber wir lassen uns nicht brechen.
Egal wie der ÖRR oder unsere Politiker argumentieren,das was da läuft,ist höchst kriminell.


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koppi1947

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obelix

Für alle die vor Gericht ziehen wollen und Angst haben.
Es gibt einen Trick gegen weiche Knie, Frosch im Hals, Angst um Frei sprechen zu können.
Stell dir diese Mächtigen, die vor dir sitzen, vor wie sie als Kinder waren, als Junge Menschen, warum sie diesen Beruf wählten, und das sie heute Morgen wie du und ich auf dem Topf sassen und sich in keiner weise unterscheiden bis auf ihr Gehabe zu wissen was Recht ist.
Auf Augenhöhe herunterholen in dir das hilft probiert es aus aber nicht Grinsen dabei ist auch wichtig.

 ;D :( >:D ;)


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S
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Interessante Werbung für den ÖRR, obelix: Moderatorin Caroline Korneli würde ohne Rundfunk langweilig sein, deswegen zahlt sie gerne Rundfunkgebühren. Eben eine Beleidigung, als hätten wir nichts zu tun außer glotzen, wie die Moderatoren des Rundfunks.


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V
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Zu deinem Bild Obelix:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=5491.0;attach=1179;image
Eine Nutznießerin der öffentlich-rechtlichen Subventionierung Caroline K. erklärt uns ihr langweiliges Leben mit ihrer Raufasertapete, soweit sie nicht in die ö.-r. Glotze starren kann. Das ist der beste Beweis für die Schädlichkeit der öffentlich-rechtlichen Programme.

Obelix,
in dir steckt ein sagenhafter Kämpfer. Mit der Mischung aus deinen Argumenten und den Argumenten hier im Thread, lässt sich was Überzeugendes für das Gericht vorbereiten.


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Ich versuche gerade Nachweise dafür zu sammeln, dass GEZ und Beitragsservice Gelder sozusagen "erschleichen" oder "erschlichen haben":

- Beitragsbefreiung nur über einen Teil der durch Belege nachgewiesenen Gründe für Freistellung
Beitragsbefreiende Gründe wie z.B. die Bafög Bescheinigung werden nur 2 Monate nach Eingang beim BS rückwirkend anerkannt, egal für welchen Zeitraum davor er ausgestellt wurde. Der beitragsbefreiende Grund Bafög besteht aber für die gesamte angegebene Zeit. Das ist willkürlich. Die meisten betrachten es als "ihre Strafe fürs zu späte abgeben", zahlen obwohl sie das Geld garnicht haben und hinterfragen diese Vorgehensweise nicht.

- Erschleichung der neuen Beiträge durch Desinformation.
Dem BS wäre es ein Leichtes gewesen (weil er dafür geschaffen ist), VOR der Umstellung auf das neue System, JEDEM Teilnehmer ein Infoschreiben über den Wechsel zukommen zu lassen. Das wurde absichtlich unterlassen, um die Umstellung nicht zu sehr publik zu machen. Dagegen werden dieses Jahr auf gut Glück allen, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind, berechtigt oder unberechtigt, mehrfach unkontrolliert maschinenerstellte Zahlungsaufforderungen zugestellt.

Interessant sind hier 2 Aussagen des BS:
1) für 90% der Bürger ändert sich nichts (diese wurden aus diesem "Grund" auch nicht informiert)
2) Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.   

Zu 1): Davon mal abgesehen, dass sich für 100% der Teilnehmer der Beitrag grundlegend geändert hat, sind auch die in Punkt 2 angegebenen Personen, die mehrfach die vollen Rundfunkgebühren für eine Wohnung gezahlt haben und davon profitieren könnten, nicht angeschrieben worden. Nach dem Rechenexempel des BS müssten das dann auch 90% von 1,5 Mill. Menschen sein, die nicht informiert wurden, OBWOHL sich was für sie verändert hat. Es gibt bestimmt auch jetzt noch Personen, die ohne es zu merken, doppelt bezahlen. Das ist hinterhältig.

Zur Begründung der Erschleichung gehört auch die Höhe des neuen Beitrags. Er hat die selbe Höhe wie der Alte, obwohl er ganz anders konstruiert ist, damit ebenfalls keiner, der den Höchstbetrag schon gezahlt hat (90%) eine Umstellung verspürt. Auf dem Kontoauszug steht die gleiche Summe wie immer.

Informiert wurden nur die, die es sowieso bemerkt hätten, weil ihnen mit einem Mal 17,98 € anstelle von 5,99 € abgebucht wurden.

Befürchtet wurde, dass mit einem abrupten Wechsel in ein völlig anderes System die Beständigkeit der Beitragszahlungen zusammenbrechen könnte. Aus lauter Vorsicht und Unsicherheit darüber wurde die Umstellung den Bürgern einfach verheimlicht. Und meiner Meinung nach vorsetzlich, weil selbst die ÖR Sendeanstalten dies nicht massenpublik gemacht haben.

Das ganze Gebilde ist unehrlich, erzeugt Angst durch Unklarheit bei den Menschen und ist nur darauf aus, soviel Geld wie möglich abzuschöpfen. Nix mit Beitragsgerechtigkeit!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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obelix


Obelix,
in dir steckt ein sagenhafter Kämpfer. Mit der Mischung aus deinen Argumenten und den Argumenten hier im Thread, lässt sich was Überzeugendes für das Gericht vorbereiten.
[/quote]

Es ist Vorbereitet, ich Stehe in den Startlöchern und halte die Füße still. Aber zusammen macht`s mehr Spass Obwohl es kein Spass ist.
"Viele kleine Schritte bewegen die Welt".  8)



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obelix

Hallo seppl.
Es ist definitiv Raub innerhalb eines Rechtsstaats und Verweigerung der Zahlung = Notwehr.  ;)


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Obelix: Ist Raub nicht mit gesetzlich untersagter Gewalt verbunden? Ich versuch mich manchmal als Hobby-Jurist so auszudrücken, das KEINER sagen kann, das stimmt nicht. Meinem Empfinden nach ist es so, wie Du sagst.


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obelix

Obelix: Ist Raub nicht mit gesetzlich untersagter Gewalt verbunden? Ich versuch mich manchmal als Hobby-Jurist so auszudrücken, das KEINER sagen kann, das stimmt nicht. Meinem Empfinden nach ist es so, wie Du sagst.

Ich Verstehe deine Frage nicht... "untersagter Gewalt" für wen? Opfer oder Täter? ???


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Raub hat doch immer mit gewaltsamer Handlung oder Androhung des Täters am Opfer (z.B. Waffengewalt) zu tun. Sonst ist es doch Diebstahl.
Ich hab als Nicht Jurist "gesetzlich untersagter Gewalt" gemeint, dass Bußgeldandrohungen auch eine Form der Gewalt sind, aber gesetzlich erlaubt..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2013, 08:57 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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obelix

Guten Morgen seppl
Jetzt verstehe ich deine Frage.
Sie wurde hier schon ausgiebig Diskutiert.
Nach dem EU und Völkerrecht sind sie Ausnahmslos Verboten.
Aber bis du dir dein Recht er-stritten hast dauert es 10 Jahre.
Und da wird die Notwehr und GG Hochinteressant weil sie darlegen wie weit was erlaubt ist um ihn Anwenden zu können, denn das müssen sie innerhalb bestimmter Fristen Verhandeln.  ;)


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Art 4 Grundgesetz:
Die Gewissensfreiheit

Die Gewissensfreiheit umfasst das Recht ein Gewissen zu haben und die Freiheit vom Staat nicht verpflichtet zu wrden gegen sein Gewissen handeln zu müssen.

Nach dem BVerfG ist eine Gewissensentscheidung jede ernste, an den Kategorien von “gut” und “böse” orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend ansieht.

Wie auch bei der Religionsfreiheit umfasst der Schutzbereich des Art. 4 I GG sowohl das Denken an sich, als auch das Äußern und entsprechende Handeln. Ebenso umfasst die Gewissensfreiheit zwei Aspekte:

forum internum umfasst den Innenbereich des Gewissens. D.h. die Freiheit ein Gewissen zu haben und zu denken.

forum externum umfasst den Außenbereich des Gewissens. D.h. die Freiheit das vom Gewissen ausgelöste Handeln.

Ich lehne die Bezahlung aus Gewissenheitsgründen an die GEZ ab, zahle lieber das Geld an die Caritas.
Grüß


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