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Autor Thema: Satzung (des WDR)  (Gelesen 22589 mal)

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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Satzung (des WDR)
#15: 03. Januar 2013, 21:55
Also cebu, noch ein Grund mehr, da mal reinzuballern... ;)


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Satzung (des WDR)
#16: 03. Januar 2013, 21:59
Ja, mit aller macht dagegen. So viele Zellen gibt in Deutschland nicht.

Also nach nen kurzem nachdenken, Mahnungen? Bußgelder? Also doch ne Steuer?
Dürfen diese satzungs Affen (des WDR) Steuern bestimmen?

Atombombe wäre gut oder Chemischer angriff ist etwas diskreter...


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Re: Satzung (des WDR)
#17: 03. Januar 2013, 22:13
Schluss jetzt bitte!
Bin zwar kein Moderator, aber - egal wie groß Eure Wut ist - wir posten hier nicht solche Sachen.
Bitte reßt Euch zusammen!
Der Thread ist gemeldet, weil er entgleist ist.
Danke für Euer Verständnis
Bürger


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Re: Satzung (des WDR)
#18: 03. Januar 2013, 22:15
Zitat
Der Thread ist gemeldet

Von dir?

danke  ;)


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Re: Satzung (des WDR)
#19: 03. Januar 2013, 22:17
Leute, wir stehen unter Beobachtung – das könnt ihr glauben. Noch haben wir auf dem Papier Meinungsfreiheit, aber das kann sich schnell wenden. Daher kehren wir zum Thema zurück und vergessen ganz schnell das Geballere und sonstige Fantasien. Bringt uns sowieso nicht weiter.

Also, ich hoffe, ab hier wieder Beiträge zum Thema zu sehen.

Danke

René


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Re: Satzung (des WDR)
#20: 02. Januar 2014, 23:24
"Satzungen müssen wie andere Rechtsnormen (etwa Gesetze) inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG). Danach müssen auch für den juristischen Laien Inhalt und Tragweite einer Satzung weitgehend subsumierbar sein. Schließlich muss eine Satzung verhältnismäßig sein, was durch spezifische Befreiungsregelungen erreicht werden kann. Dann sind Satzungen materiell rechtmäßig." http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht)

Ist "Satzungsgerüst" in Abgabenordnung(AO) geregelt?

"Für die Erhebung einer Kommunalabgabe muss eine Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes sowie einer örtlichen Satzung vorliegen, die (1)den Kreis der Zahlungsverpflichteten, (2)den Zahlungstatbestand, (3)den Maßstab, (4)den Satz der Abgabe und (5)den Fälligkeitszeitpunkt angeben muss. " http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgaben

Zitat
§ 6
Erfüllung von Nachweispflichten

(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann im Einzelfall verlangen, dass ein Nachweis erbracht wird für alle Tatsachen, die Grund, Höhe oder Zeitraum der Beitragspflicht betreffen, insbesondere

1. für die Zugehörigkeit zu einer der in § 5 Absatz 3 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genannten Einrichtungen,

2. für die Widerlegung der Vermutung nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags oder nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Inhaber einer Wohnung) oder

3. für die Widerlegung der Vermutung nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags oder nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Inhaber einer Betriebsstätte).

 

(2) Die Nachweise sind durch Urkunden zu erbringen. Dabei soll der Beitragsschuldner darauf hingewiesen werden, welche Daten zum Nachweis benötigt werden. Als Nachweis ist in den Fällen des Absatzes 1

1. Nummer 1 insbesondere eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen oder vorgesetzten Behörde oder ein Auszug aus einem öffentlichen Register, für die Gemeinnützigkeit der Einrichtung oder ihres Rechtsträgers eine Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorzulegen,

2. Nummer 2 insbesondere eine Meldebescheinigung der Meldebehörde vorzulegen,

3. Nummer 3 insbesondere ein Auszug aus einem öffentlichen Register oder eine entsprechende Bescheinigung der Register führenden Stelle oder der zuständigen berufsständischen Kammer vorzulegen.

 

(3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang der Nachweise.

Wie wäre es mit Widerlegung der Vermutung für nicht Konsumenten? Es besteht doch keine Pflicht zur Inanspruchnahme oder? Das stinkt nach Steuer.

Diesen Satz finde ich echt genial!

(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

Das Nichtigkeitsdogma ist eine rechtswissenschaftliche Lehre. Sie besagt, dass Rechtsnormen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, ex tunc, also rückwirkend nichtig sind. Im Prinzip ist es, als wäre die Norm nie erlassen worden. Das Nichtigkeitsdogma gilt grundsätzlich für formelle Gesetze ebenso wie für untergesetzliche Rechtsnormen, insbesondere für Satzungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2014, 23:43 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Satzung (des WDR)
#21: 02. Januar 2014, 23:41
Zitat
(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann im Einzelfall verlangen, dass ein Nachweis erbracht wird für alle Tatsachen, die Grund, Höhe oder Zeitraum der Beitragspflicht betreffen
Da steht nicht, von WEM ein Nachweis erbracht werden muss. Von jedem Erdenbürger, Deutschen, Erwachsenen, Marsmännchen??? Von meiner Oma??? Nicht von mir!!! Über WEN sollen Nachweise erbracht werden??? Über den Ex-Bundespräsidenten? Über meine gestorbene Oma??? Nicht über mich!!!
Sehr schlecht formuliert dieser Passus. Wer sich daraufhin meldet ist selbst schuld, wer sich nicht meldet hat nichts unrechtes getan!!!


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Re: Satzung (des WDR)
#22: 02. Januar 2014, 23:52
Beitragsschuldner

Dieses Wort muss ich mir auf der Zunge zergehen lassen!

Wem schulde ich was? Beiträge? Warum? Stirbt jemand, wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere und dafür NICHT zahle? Geht die Republik zugrunde? Müssen deswegen Kinder hungern? Wird der Rest der Bevölkerung durch mein Nicht-Zahlen ungebildeter? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbares Gut? So unverzichtbar, dass wir gleich fast 100 Programme davon brauchen? Wichtiger als die Gesundheit? Wichtiger als echte Bildung? Wichtiger als Altersvorsorge? Wichtiger als Nahrungsmittel? Wichtiger als Familie?

Über 8 Milliarden Jahr für Jahr – wofür?

Mache ich mich schuldig, wenn ich den Beitrag nicht bezahle?

Bin ich ein Beitragsschuldner?


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Re: Satzung (des WDR)
#23: 02. Januar 2014, 23:56
auch interessant

Enthält Beschrieb in der Satzung nicht beitragsfähige Maßnahmen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Satzung.

http://openjur.de/u/482419.html


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
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“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Satzung (des WDR)
#24: 03. Januar 2014, 02:18
hier was interessantes aus der Satzung:

(5) Den mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beauftragten Dritten ist es nicht gestattet,

1. Wohnungen zu betreten, es sei denn ihnen wird dies ausdrücklich vom jeweiligen Inhaber des Hausrechts gestattet,

2. Zahlungen zur Tilgung einer Rundfunkbeitragsschuld entgegenzunehmen,

3. Abmeldungen oder eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen,

4. Personen, die erkennbar nicht Inhaber der jeweiligen Wohnung sind, nach den Namen und Anschriften der Inhaber zu befragen – § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bleiben unberührt – oder

5. Personen unter 18 Jahren zu befragen.




Im übrigen bin ich der Meinung, das

A) ein Vertrag über ein Medienabo nur dann gültig wird, nachdem ich mit meiner Unterschrift meine Einwilligung gegeben habe,

B) dass das Grundrecht auf Vertragsfreiheit jederzeit ein so zurechtgeschustertes "Rundfunkgesetz" bricht, so wie Bundesrecht Landesrecht bricht

C) es an der Zeit ist, das wir Bürger uns unserer Macht bewußt werden, uns nicht mehr alles gefallen lassen und dieses Rundfunksystem zu Fall bringen, damit evtl. aus den Trümmern ein demokratisches Programm mit Augenmaß (ich denke an ein Jahres-Budget von ca. 750 Mio. Euro) wachsen kann!


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Re: Satzung (des WDR)
#25: 03. Januar 2014, 10:24
Beitragsschuldner

Dieses Wort muss ich mir auf der Zunge zergehen lassen!

Wem schulde ich was? Beiträge? Warum? Stirbt jemand, wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere und dafür NICHT zahle? Geht die Republik zugrunde? Müssen deswegen Kinder hungern? Wird der Rest der Bevölkerung durch mein Nicht-Zahlen ungebildeter? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbares Gut? So unverzichtbar, dass wir gleich fast 100 Programme davon brauchen? Wichtiger als die Gesundheit? Wichtiger als echte Bildung? Wichtiger als Altersvorsorge? Wichtiger als Nahrungsmittel? Wichtiger als Familie?

Über 8 Milliarden Jahr für Jahr – wofür?

Mache ich mich schuldig, wenn ich den Beitrag nicht bezahle?

Bin ich ein Beitragsschuldner?

Was mir auffällt, es wird immer nur davon geschrieben, im RBStV und in der Satzung, es ist...(...)... zu melden. Beitragsschuldner wird erst, wer sich gemeldet hat.  Da steht niemals, wer etwas melden muss, von Zwangsanmeldung steht da auch nichts. Es ist nicht definiert, dass ein Wohnungsinhaber z.B. etwas melden muss. Geht der Beitragsservice da nicht zu weit mit seinen Drohungen? Ohne gesetzliche Grundlage ist das Nötigung, oder habe ich etwas übersehen?


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Re: Satzung (des WDR)
#26: 03. Januar 2014, 12:36
Zitat
§ 7 3) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle wird nur solche öffentlichen Stellen um die Übermittlung personenbezogener Daten ersuchen, die über die Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder einzelner Inhaber von Betriebsstätten verfügen und denen die Übermittlung dieser Daten an die Rundfunkanstalt rechtlich gestattet ist. Diese öffentlichen Stellen sind insbesondere
1. Meldebehörden,
2. Handelsregister,
3. Gewerberegister und
4. Grundbuchämter.

Was soll denn das werden? Das Leben der anderen - Teil 2????  :(


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Satzung (des WDR)
#27: 03. Januar 2014, 13:13
Was wäre denn eine "nicht beitragsfähige Maßnahme(n)" im Hinblick auf Rundfunkbeitrag?
Enthält Beschrieb in der Satzung nicht beitragsfähige Maßnahmen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Satzung.

In http://openjur.de/u/482419.html steht folgendes:
Zitat
Der Gesetzgeber knüpft mit dieser Bestimmung an das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG normierte Vorteilsprinzip an, das nicht nur im Verhältnis der Beitragspflichtigen untereinander, sondern auch im Verhältnis der Allgemeinheit zur Gesamtheit der Beitragspflichtigen wirksam ist. Kommt eine beitragsfähige Einrichtung nicht nur bestimmten Grundstückseigentümern, sondern in nicht nur unbedeutender Weise auch der Allgemeinheit zu Gute, wäre es nicht gerechtfertigt, den Aufwand allein den Beitragspflichtigen zu überbürden.

Weil nahezu jeder zur Abgabe verpflichtet ist, ist eine Abgrenzung zur Allgemeinheit nicht möglich.

Rundfunk funkt überall herum“, sagt Paul Kirchhof. Deshalb müssten auch alle Haushalte zahlen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

In der Satzung fehlt auch "die Widerlegung der Nutzungsvermutung".


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Re: Satzung (des WDR)
#28: 03. Januar 2014, 13:40
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Eine Behauptung alleine ist mir wirklich zu wenig.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Satzung (des WDR)
#29: 03. Januar 2014, 14:13
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Naja, da gab es mal diesen aberwitzigen "wissenschaftlichen" Versuch der staatsfinanzierten DFG, die Tatort-Reihe als geborgenheitsgebend (!) darzustellen.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6965.msg51725.html#msg51725 )

Aber seriöse Studien?

Seriöser sind wohl eher die Überlegungen unter wohnungsabgabe.de über den Schaden, den der Rundfunk anrichtet.
( http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html )

Markus



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