hier was interessantes aus der Satzung:
(5) Den mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beauftragten Dritten ist es nicht gestattet,
1. Wohnungen zu betreten, es sei denn ihnen wird dies ausdrücklich vom jeweiligen Inhaber des Hausrechts gestattet,
2. Zahlungen zur Tilgung einer Rundfunkbeitragsschuld entgegenzunehmen,
3. Abmeldungen oder eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen,
4. Personen, die erkennbar nicht Inhaber der jeweiligen Wohnung sind, nach den Namen und Anschriften der Inhaber zu befragen – § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bleiben unberührt – oder
5. Personen unter 18 Jahren zu befragen.
Im übrigen bin ich der Meinung, das
A) ein Vertrag über ein Medienabo nur dann gültig wird, nachdem ich mit meiner Unterschrift meine Einwilligung gegeben habe,
B) dass das Grundrecht auf Vertragsfreiheit jederzeit ein so zurechtgeschustertes "Rundfunkgesetz" bricht, so wie Bundesrecht Landesrecht bricht
C) es an der Zeit ist, das wir Bürger uns unserer Macht bewußt werden, uns nicht mehr alles gefallen lassen und dieses Rundfunksystem zu Fall bringen, damit evtl. aus den Trümmern ein demokratisches Programm mit Augenmaß (ich denke an ein Jahres-Budget von ca. 750 Mio. Euro) wachsen kann!