Nach unten Skip to main content

Verlinkte Ereignisse

  • Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30: 05. Juli 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30  (Gelesen 9439 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn ich all' das wieder lese...

Auf jeden Fall hat die sich gelohnt!!! Snöffler war super vorbereitet, allen Respekt! Die zwei beisitzenden Damen waren nicht sehr höflich, finde ich. Da gab es schon mal Augenrollen-und-huch-erwischt-Blicke >:( Naja, die Verhandlung ging auch 1,5 Stunden  ;)

...
Und natürlich haben sie über LG Tübingen gewettert - es könnte alles so viel einfacher sein ohne die Tübinger... und Pagenkopf.... und ... Jaja, alles bekannt. Aber Beitragservice ist rechtens. Punkt.
...
Der Typ vom SWR war unglaublich, der hat keinen Pieps gesagt, im Gegenteil hat der Richter mehrere Male für ihn gesprochen, warum auch immer. Das fand ich, also, das hat mich echt aufgeregt.

....

...was in dieser oder ähnlicher Form auch über bereits 4 Dutzend andere »Verhandlungen« vor bundesdt. Verwaltungsgerichten berichtet wurde, scheint es mir dringend an der Zeit, noch einmal seppl's brillante Idee seines Protokollvordrucks für Verfahrenszeugen vom Mai diesen Jahres in's allgemeine Gedächtnis zu rufen. Der hatte ja zum Ziel gehabt, den u. U. bzw. schlimmstenfalls ja komplett rechtswidrigen, den eindeutigen Anforderungen an ein Gerichtsverfahren schlicht Hohn sprechenden Verlauf solcher »Gerichtsverhandlungen« mit jeweils namentlicher Unterzeichnung der Prozesszeugen zu protokollieren. Ich hoffe, seppl hat nichts dagegen, wenn ich seinen Gedanken hier noch einmal aufgreife.

Vordruck: Publikumszeugen zum Ablauf der Gerichtsverhandlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22912.0

Ergänzend dazu fiele mir einiges i. R. weiterer Verfeinerung ein: Insbesondere z. B., eine genaue Staffelung entsprechend einem Zeitraster vorzusehen, so dass später auf einfachste Weise ein minutiöser (und seinerseits gerichtsfester) Abgleich mit dem offiziellen Verfahrensprotokoll vorgenommen werden kann. Was ja überaus interessant werden kann, wenn etwa der Herr Richter (ruhig auch beiderlei Geschlechts) einmal Wichtiges, aber ggf. für ihn Peinliches protokollieren zu lassen »vergessen« sollte. Je genauer die Dokumentation, desto einfacher wird es dann später, diesem zum Beispiel einen rechtswidrigen Parteienvortrag zugunsten des ÖRR - wie er ja bereits auch schon von Dutzenden anderer Verhandlungen berichtet wurde - mit lautem Klatschen um die Ohren zu hauen. Dass diese Herrschaften sich bislang bspw. derartige Dreistigkeiten selbst vor Publikum überhaupt erlauben können, öffentlich den Vortrag des ÖRR zu betreiben, muss schlicht und einfach ein Ende haben.

Und das *kann* ein Ende haben, dann nämlich, wenn so wasserdicht protokolliert wird und die Vorlage so professionell bzw. maximal amtskompatibel wird, dass sie nicht nur gemäß der ursprünglichen Absicht dem Richter unter die Nase gehalten werden kann, sondern zu gegebener Zeit auch auf europäischer Ebene bspw. von Organisationen der Zivilgesellschaft gern angenommen wird und insofern auch auf Ebene der europ. Rechtsinstitutionen verwendbar wäre. Dann bestünde auch Aussicht dass dieses Land bzw. seine Institutionen zumal i. S. »Rundfunkbeitrag« irgendwann nicht mehr ungestraft und ohne irgendwelche Folgen nach Lust & Laune »Rechtsstaat nach Gutsherrenart« spielen dürfen.
 
Der Held im Romanmanuskript eines Bekannten eines Besuchers hat als Bedürftiger auf HartzIV-Niveau ohne HartzIV (mit Wohngeld bzw. karitativer Unterstützung und damit von HartzIV ausgeschlossen) mit erhobenem Anspruch auf Befreiung bislang nur ein Dreizeiler-Urteil ohne mündliche Verhandlung vorzuweisen. Das ist zwar so cool - da sparsam ausgefallen - dass seine Richterin sich sogar das Schreiben ihres Urteils komplett hätte sparen und stattdessen einfach ihr Dienstsiegel und ihre Unterschrift auf den von der anstaltsseitig angeheuerten Edel-Kanzlei abgesonderten Schriftsatz hätte setzen können, gibt indes für die konkrete Gestaltung der wie von seppl beschriebenen Vorlage aber natürlich relativ wenig her. Insofern wären bzgl. der praktischen Umsetzung nun die zahlreichen »Praktiker« mit ihren profunden und zahlreichen Erfahrungen i. Rahmen mündlicher Verfahren gefragt und sicher die besten Gestalter und Ratgeber.

Also liebe Praktiker. Bitte Eure Vorschläge.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2017, 23:47 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...
Das ist so nicht ganz richtig. Es stimmt, bei Ruhen lassen muss der SWR zustimmen. Beim Aussetzen des Verfahrens muss nur das Gericht zustimmen. Der Kläger sollte, auch jetzt noch nach der Verhandlung, einen begründeteten Antrag auf Aussetzung § 94 VwGO stellen, mehr infos hier im Forum, die Suche Funktion nutzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
...Der Richter verstand sofort und übernahm barsch die Antwort, der Herr habe Prozessvollmacht.
Der Kläger hat die Möglichkeit in der Verhandlung einen Blick auf die Prozessvollmacht werfen zu dürfen, ja sogar eine Kopie der Vollmacht zu bekommen..diese Möglichkeit sollte man bei einer mündlichen verhandlung immer nutzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.481
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...

Es gibt einen Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 58
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...
Es gibt einen Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.

Für die Ruhendstellung muss der ÖR zustimmen"

Das Ruhenlassen wurde -so der Richter- bei einem anderen Verfahren von ihm, dem Richter, vorgeschlagen. Das hat er erzählt. Er legte dann auch diesmal dem SWR-Män das Wort vor, so in der Art: "Ich weiss schon, was der zum Ruhen-lassen sagt, gell?" SWR-Män sagt dann brav aber laut: "Nein."

@ Besucher: Das mit dem Protokoll von Seppl finde ich klasse. Ich hab mir das runtergeladen und werd das mal als Gedächtnisprotokoll aufbereiten. Vielleicht macht "es reicht" mit? Machst du mit?  :) Und die andere Dame, die da war, vielleicht auch?

Und ich hoffe, dass das bei mir auch jemand macht, wenn's dann soweit ist...

Ja und ich werde dann die Aussetzung beantragen, wenn ich raus finde, wie das geht.

Und die Verfassungsbeschwerde fang ich auch gleich an und schau feste beim extrem genialen Profät di Abolo... COPY&PASTE, sei's gedankt, dass ich nicht wahnsinnig werde :)
Tarudi


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 15:00 von DumbTV«
aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

e
  • Beiträge: 49
Hallo Tarudi, aber gerne doch!! Habe heute einen Festsetzungsbescheid bekommen und werde wieder auf die Ladung zur Vermögensauskunft warten,ich will ja schlieslich als Verweigerer mitgezählt werden!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.456
@es reicht:
Na wer wird denn einfach abwarten? Einfach eine Verfassungsbeschwerde einreichen, unser Profät hat eine tolle Vorlage eingestellt:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746

Der Trend geht übrigens zur Zweitverfasssungsbeschwerde, siehe:
Antrag auf Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt (Frist verpasst?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23430.msg150757.html#msg150757


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Im Prinzip...

@ Besucher: Das mit dem Protokoll von Seppl finde ich klasse. Ich hab mir das runtergeladen und werd das mal als Gedächtnisprotokoll aufbereiten. Vielleicht macht "es reicht" mit? Machst du mit?  :) Und die andere Dame, die da war, vielleicht auch?
...

...gerne. Ein Bekannter des Besuchers mit Befr.antrag auf Grundlage von Bedürftigkeit gem. 4,6 RBStV hat allerdings bislang einzig einen - zwar kabarettreifen - 4-seitigen (also noch abzgl. Deckblatt, Schlußbelehrung etc.) Beschluß seines VG vorliegen, der sich inhaltlich auf ungefähr eine halbe A4-Seite reduziert. Das, nachdem sein VG sich auf dessen Beschluß um eine mündliche Verhandlung herumgedrückt hatte, da angeblich »die Sache keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten« aufweise (jedenfalls wohl keine - angesichts bereits im vergleichbaren Zusammenhang von anderer Seite früher anhängig gewesener, im Prinzip angenommener Verfassungsbeschwerden - mit denen sich herumzuschlagen GEZ / Anstalten oder auch das Hohe Gericht »geruhen« würden).

M. E. wäre es hingegen essentiell, wenn sich bzgl. der konkreten Gestaltung besagter Vorlage insbesondere diejenigen Foristen einklinken würden, die bereits in ihrer Anzahl einschlägige Erfahrungen mit den konkreten Abläufen mündlicher Verhandlungen sammeln konnten und insofern im Sinne einer späteren gerichtlichen Verwertbarkeit wichtige Aspekte einbringen könnten.

Die könnten z. B. Aufschluss geben, ob nicht in einer Verhandlung - als Beispiel - auch schon einmal ein Richter darauf hingewiesen wurde, dass er rechtswidrig den Parteienvortrag für den ÖRR betreibe, vielleicht sogar ergänzt durch den Antrag der Aufnahme ins Protokoll und wie die Reaktion ausgefallen sei. Vieles wäre denkbar, was man am berühmten grünen Tisch nicht vorhersieht, was aber im Einzelfall von größter Wichtigkeit sein könnte, als Grundlage für Befangenheitsanträge, spätere Anwendung auf obergerichtlicher Ebene oder was immer sonst.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 14:55 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

s
  • Beiträge: 236
Zitat
Die könnten z. B. Aufschluss geben, ob nicht in einer Verhandlung - als Beispiel - auch schon einmal ein Richter darauf hingewiesen wurde, dass er rechtswidrig den Parteienvortrag für den ÖRR betreibe, und wie dieser darauf reagiert habe

das ist eine geniale Idee - kommt gleich auf die Liste mit drauf für die Verhandlung eines Bekannten.

Und wenn dann das Richterlein ausfallend wird - das hier nachschieben:

lawblog.de, 11.07.2017
„Schlimmer als Freisler“ – das endet natürlich vor Gericht
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/07/11/schlimmer-als-freisler-das-endet-natuerlich-vor-gericht/



Edit "DumbTV":
Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 14:53 von DumbTV«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man hört ja sonderbare Dinge über die Verhandlungspraktiken der Richter am VG Sigmaringen.
Vieleicht sollte mal der ein oder andere Kläger den Präsidenten des VG Sigmaringen anschreiben und auf einen möglichen Mißstand in seinem Gericht hinweisen. Dann macht auch eine Liste mit Teilnehmern Sinn, die dann alle das Schreiben des Klägers zusätzlich unterzeichnen könnten.

Generell sind Richter unabhängig und unparteiisch. Sollte sich aber in der Verhandlung herausstellen, dass der Richter ständig permanent drängelt zum Ende zu kommen, mit Floskeln um sich wirft (z.B. Wasserbeitrag oder "wir zahlen doch alle"), den Kläger kaum zu Wort kommen lässt und Partei für den Gefängnis-Rundfunk ergreift oder gar Entscheidungen vorwegnimmt, dann sollte man den Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO griffbereit, möglichst begründend, neben sich liegen haben und in der entsprechenden Situation stellen.

Nicht zu verwechseln sind ständige Aufforderung des Richters an den Kläger weitere Punkte oder Rechtsfragen vorzutragen. Das kann auf den Kläger auch nervend wirken, ist aber in soweit "zulässig" und kein Grund für Befangenheit. Darum ist ein stichwortartiger Ablauf mit den eigenen Punkten für den mündlichen Vortrag sinnvoll.

Es ist immer zielführend, wenn Richter mit den Beteiligten einer mündlichen Verhandlung respektvoll umgehen.
Ein Richter sind zwar auch nur ein Mensch und keine Übermensch, kann auch mal einen schlechten Tag erwischen, das sollte aber nicht zur Gewohnheit werden und dadurch nicht nur den Kläger, sondern auch den "Ruf" des Gerichtes schädigen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 17:16 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
Nach oben