PersonAO würde es interessieren,wieso Sie denken das eu "Recht" die Lösung sein soll?
Ob es eine Lösung darstellt, vermag heute doch noch niemand zu sagen?
Die Antwort auf die Frage ist letztlich evtl. hochpolitisch, also weniger wirtschaftlicher Natur, denn es genügt ein Blick in die jüngere Historie, um zu erkennen, daß sich Deutschland nicht zu sehr von den anderen europäischen Ländern wegentwickeln sollte.
Es zählen in Europa eben nicht nur deutsche Interessen, sondern auch französische, polnische, östereichische etc., auch deswegen wurden Interessen, die eigentlich alle in Europa haben sollten, in den für alle einheitlichen EU-Binnenmarkt gebündelt; um für alle gleiche wirtschaftliche Chancen, freilich auch Risiken, herzustellen.
Per Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste mit all seinen Vorgängern, dem Zusatzprotokoll 29 zu den EU-Verträgen und anderen gemeinsamen EU-Randbestimmungen, wurde gemeinsam festgelegt, zu welchen Konditionen Rundfunk und damit in Zusammenhang stehende andere wirtschaftliche Bereiche wie Datenschutz, Verbraucherschutz, Gesellschaftsrecht, Internet, etc. zu handhaben sind; auch von der Bundesrepublik Deutschland, (und damit bindend für die bundesdeutschen Länder), weil sie es mit beschlossen hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;