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Autor Thema: Erzwingungshaft für GEZ-Rebell Peter Meyer - „Und in meiner Zelle stand ein TV"  (Gelesen 6769 mal)

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Bild, 29.06.2017

Erzwingungshaft für GEZ-Rebell Peter Meyer
„Und in meiner Zelle stand ein Fernseher“



Foto: Verena Hornung/ Bild Zeitung

Zitat
Bremerhaven – „Mit ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe“, hieß es jahrelang von den öffentlich-rechtlichen Sendern. Auch Peter Meyer (57) hat gesessen – einen Tag im Knast! [..]
Am nächsten Tag war er wieder frei. Seine Frau Ursel hatte [..] bezahlt.
[..]

Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/bremen/gez/acht-polizisten-brachten-mich-in-den-knast-52365084.bild.html

Siehe auch:
GEZ-Verweigerer sitzt in JVA Bremerhaven! vom 22.06.2017
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23453.msg149604.html#msg149604

Nach BILD-Bericht über GEZ-Rebell: FDP stellt Gebühren-Anfrage vom 29.06.2017
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23558.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2017, 01:06 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Hallo!

Hier steht es doch ganz klar: "auf Antrag des Gläubigers", nicht auf Antrag des Vertreters/Magistrats.

Alles Andere ist Heuchelei: sollte eine LRA keine Haftbefehle wünschen, ist es ganz einfach das abzustellen: es wird in die Amtshilfe-Ersuchen reingeschrieben, daß keine Haftbefehle gestellt werden dürfen.

Ach, die Amtshifle wird vom BS ersucht, und verschlampt das? Nun, da der BS ja immer als Bestandteil der LRA gilt, gilt in diesem Falle: die Verantwortung für das Tun des BS trägt (mangels Rechtsfähigkeit des BS) die LRA, insofern kommt der (un)erwünschte Image-Schaden wohl doch den Richtigen zu Gute.

Mfg
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

f

faust

... Knast  UND  Fernsehen???

Das ist ja gleich eine doppelte  :police: :police: Strafe  >:D !


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m
  • Beiträge: 436
Den Abgeordneten wurde in den 16 Landtagen bzw. in den Landtags-Fraktionen zur Abstimmung über den RBStV erzählt, dass alle Bürger, wenn Sie zuhause in der Wohnung sind, nur mit Fernsehen Ihre Freizeit vergnügen. "Wir beschließen, auf so ein Verhalten müssen Steuern - nee Beiträge erhoben werden."

Deshalb gibt es im Knast die gleiche Ausstattung. "Zimmer Frei" mit Fernsehen. Die F-Sendung kennt doch jeder.
Gleiches Recht für alle - ob in der Wohnung oder im Knast - das deutsche Volk wird vereinheitlicht.

Die Frage bleibt: Mit welcher Spiel-Methode an Geldvermehrung?

Das Zahlenspielen mit einer Bankkontonummer, am besten immer mit Bankeinzug - und die Mitarbeiter und die ganz oberen Intendanten vom Rundfunk finden in diesem Schneeballsystem dann jeden Monat einen Lohn oder eine Rente mit einer Zahl auf Ihrem Konto, mit 2 Stellen an Nullen zuviel angehängt.

Dafür werden dem in Erzwingungshaft sitzenden Betragsverweigerer noch weitere Gebühren aufgebrummt, denn der kleine Mann muss von einer AöR erniedrigt und eingeschüchtert werden. Gleichzeitig bekommt der Betragsverweigerer mit, welche wichtige Bedeutung Rundfunkwellen in der Wohnung haben. Deshalb ist der Beitrag ein Leben lang zu bezahlen ... oder ein Leben lang im Knast sitzen? Das System ist durchdacht, eine runde Sache.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2017, 21:15 von Bürger«

T
  • Beiträge: 545
...das deutsche Volk wird vereinheitlicht.

Gleichschaltung hatten wir doch schon. Also in D nichts Neues.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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