Den Abgeordneten wurde in den 16 Landtagen bzw. in den Landtags-Fraktionen zur Abstimmung über den RBStV erzählt, dass alle Bürger, wenn Sie zuhause in der Wohnung sind, nur mit Fernsehen Ihre Freizeit vergnügen. "Wir beschließen, auf so ein Verhalten müssen Steuern - nee Beiträge erhoben werden."
Deshalb gibt es im Knast die gleiche Ausstattung. "Zimmer Frei" mit Fernsehen. Die F-Sendung kennt doch jeder.
Gleiches Recht für alle - ob in der Wohnung oder im Knast - das deutsche Volk wird vereinheitlicht.
Die Frage bleibt: Mit welcher Spiel-Methode an Geldvermehrung?
Das Zahlenspielen mit einer Bankkontonummer, am besten immer mit Bankeinzug - und die Mitarbeiter und die ganz oberen Intendanten vom Rundfunk finden in diesem Schneeballsystem dann jeden Monat einen Lohn oder eine Rente mit einer Zahl auf Ihrem Konto, mit 2 Stellen an Nullen zuviel angehängt.
Dafür werden dem in Erzwingungshaft sitzenden Betragsverweigerer noch weitere Gebühren aufgebrummt, denn der kleine Mann muss von einer AöR erniedrigt und eingeschüchtert werden. Gleichzeitig bekommt der Betragsverweigerer mit, welche wichtige Bedeutung Rundfunkwellen in der Wohnung haben. Deshalb ist der Beitrag ein Leben lang zu bezahlen ... oder ein Leben lang im Knast sitzen? Das System ist durchdacht, eine runde Sache.