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Autor Thema: LIVESTREAM zur GEZ-Demo am 29.04.2017 in Berlin  (Gelesen 8201 mal)

a
  • Beiträge: 338
GEZ-DEMO am 29.04.2017 LIVESTREAM: Auf ploetzlich.org (Weiterleitung zum Youtube-Kanal) stelle ich einen

GEZ-Boykott LIVESTREAM via YouTube

zur Verfügung, den ich um spätestens 12 Uhr starten werde.
Schaut einfach auf den Kanal auf Youtube vorbei. Sobald der Livestream online ist, wird er in der Video-Übersicht mit der Kennzeichnung LIVE aufgelistet. Einen Direktlink zum Livestream kann ich daher noch nicht anbieten. Ihr könnt auch in der Youtube-Suche nach "GEZ-Demo 29.04.2017 Berlin Livestream" suchen, um den Livestream zu finden. Der Kanal wird rein privat betrieben. Einen kurzen Teststream habe ich gestern gestartet, um zu schauen, dass nachher alles funktioniert.


Hinweis: Linksammlung zum Thema nunmehr unter
Aktionstag/ Demo 29.04.2017 - Berlin [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23154.0.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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watt läuft der Kameramann jetzt durch die Menge ?

ich wollte den zweiten Redner auch komplett hören, und nich datt wisch-und-waschi von drum herum.

 >:(   >:(   >:(


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Kennt jemand die eben von Herrn Bölck erwähnte Entscheidung des BVerwG zur Zugangsfiktion (Quelle, AZ, etc.)? Unter hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) ist noch keine BVerwG-Entscheidung zu finden.


aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Vielen Dank, abgezockter1984 für die Live-Übertragung, super!! :)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 890
Also schon soviel von RA Bölck. Die LRA sind Behörden. Und Proff. Koblenzer. Zahlung auf Vorbehalt gibt es im VWG nicht. Das Geld dürfte weg sein.

Und ein origineller Spruch. "Niemand hat die Absicht einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen"


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watt läuft der Kameramann jetzt durch die Menge ?

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 >:(   >:(   >:(

Ja. Es wird anscheinend eine weitere ruhigere Kameraaufnahme später im Forum veröffentlicht.

Kennt jemand die eben von Herrn Bölck erwähnte Entscheidung des BVerwG zur Zugangsfiktion (Quelle, AZ, etc.)? Unter hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) ist noch keine BVerwG-Entscheidung zu finden.

Ja, das würde mich auch interessieren. Aktenzeichen?


aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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c
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täuscht das, oder werden es immer mehr Leute, die demonstrieren?


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Meine größte Anerkennung für die Macher, und die dabei sind. So sehen Taten aus.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Es wird noch ein Video? in guter Qualität erstellt, von einer feststehenden Kamera.


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skandieren: "RUNDFUNKBEITRAG - WEG DAMIT ! "   :)

Toll, dass sie das auf die Beine gestellt haben!


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Vor dem ARD-Haupstadtstudio schwer bewacht, vor was haben die Angst????


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BVerwG 9 C 19.15 vom 15.06.2016 (Bestreiten des Zugangs mit Nichtwissen)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150616U9C19.15.0
Leitsatz:
Bestreitet ein Dritter mit Nichtwissen, dass ein durch einfachen Brief übermittelter Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist, wird die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO allein dadurch nicht erschüttert.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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