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  • Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr: 08. Februar 2017

Autor Thema: Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr  (Gelesen 13775 mal)

  • Beiträge: 692
Ich hatte die Richterin am VG Bremen so verstanden, dass sie die Verfassungsbeschwerden solange nicht interessieren, wie sie nicht angenommen worden sind. Wenn das BVerfG Leitverfahren auswählt, so sollte das schon relevant sein. Ich gehe mal davon aus, dass das BVerfG nur Beschwerden als Leitverfahren auswählt, die angenommen werden bzw. worden sind.

Gruß
Mork vom Ork


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch von meiner Seite vielen herzlichen Dank an Frühlingserwachen für den sehr interessanten Bericht.
Es zeigt, dass eine gewisse Vorbereitung vor mündlichen Verhandlungen an dem ein oder anderen Gericht oder Richterin/Richter "Spuren hinterlassen". Auffallend sind die sich oft wiederholenden Floskeln oder Sprüche von Richterinnen und Richter, die, ich will es mal vorsichtig ausdrücken, nicht unbedingt dem Verfahren und der Verhandlung dienlich sind. In einer Verhandlung sollte man auf diese Sprüche vorbereitet sein. Auch aus diesem Grund sind die Berichte über  die Verhandlungen sehr wichtig. Ebenso zeigt sich, dass eine umfangreiche Klagebegründung sinnvoll ist, damit man in der mündlichen Verhandlung noch einmal auf diese Punkte eingehen kann. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
  • Beiträge: 1.203
Ich hatte die Richterin am VG Bremen so verstanden, dass sie die Verfassungsbeschwerden solange nicht interessieren, wie sie nicht angenommen worden sind.
...

Bei der Verhandlung hatte ich das auch so verstanden, aber am 03.02. stellte es sich gänzlich anders dar:
Verhandlung VG Bremen, Fr. 03.02.17, 11 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21610.msg140244.html#msg140244

Kurzbericht Verhandlungen VG Bremen 03.02.2017
...
Abschließende Frage des Klägers, ob „Normenkontrollklagen“ für das Gericht überhaupt relevant sind (gemeint sind wahrscheinlich Verfahren vor dem BVerfG) beantwortet das Gericht mit „Nein, hier nicht“.
Sitzungsende: 09:40 Uhr

...
3. Verfahren 11:00 Uhr
...
Mit Verweis auf die anhängigen Beschwerden vor dem BVerfG ist nach Ansicht des Klägers eine Aussetzung des Verfahren angezeigt.

Das Gericht erklärt, dass nach dessen Ansicht keine Grundrechtsverstöße erkennbar sind und auch kein Anlass zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gesehen wird.
Das BVerfG ist nicht Bestandteil des Instanzenzuges und daher für das VG irrelevant.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 16:54 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

g
  • Beiträge: 74
Seid doch froh wenn Prof. Kirchhoff im 1.Senat des BVerfG ist. Schliesslich hält er doch mittlerweile selbst das Gesetz für teilweise verfassungswidrig.


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b
  • Beiträge: 74
War es nicht der ältere Bruder "Paul" Kirchhoff?


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---------------
Mfg
badboy-72

g
  • Beiträge: 74
stimmt habe ich verwechselt...


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  • Beiträge: 7.406
Das darf doch nicht Wahr sein im 1. Senat sitzt der Kirchhoff drin. Der ist doch damit schon befangen.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Vizepräsident - Vorsitzender des Ersten Senats
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters - 1 BvR 2142/11 - vom 16. Dez. 2014 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rs20141216_1bvr214211.html;

Zitat
2. Ein Fachgericht, das entgegen Art. 100 Abs. 1 GG die Vorlage zur Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt, verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

EuGH ist gesetzlicher Richter - 2 BvR 221/11 - vom 15. Dezember 2016 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161215_2bvr022111.html;

Rz. 29
Zitat
1. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 <366>; 75, 223 <233 f.>; 82, 159 <192>; 126, 286 <315>; 128, 157 <186 f.>; 129, 78 <105>; 135, 155 <230 Rn. 177>).

Wäre zu prüfen, in welchen der genannten Beschwerden und den dazu gehörigen Klagen europäisches Recht vorgebracht, aber nicht beachtet worden ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 48
Weitere Verhandlungen vor dem VG Freiburg sind angesetzt für Mittwoch 8. März und Mittwoch 12. April.


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c
  • Beiträge: 1.025
Verhandlungen VWG Freiburg
...
Klägerin übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.

Klägerin möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.

Und man staune, der Richter geht darauf ein.


Richter überlässt der Klägerin die Entscheidung, ob gleich der Beschluss verkündet werden soll, oder schriftl.

Klägerin wiederum überläßt diese Entscheidung (leider) dem Richter, der den Beschluss zusenden will. Sonst hätten wir diesen gleich  gehabt.

So müssen wir jetzt noch 2-3 Wochen warten.Totzdem hat der Hinweis auf die Leitverfahren Wirkung gezeigt.

Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen. Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.

Ist denn die Bereitschaft des Richters, das Verfahren auszusetzen, ins Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden?


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  • Beiträge: 890
Der Richter hat nicht gesagt, so jetzt wird das Urteil bis zur Entscheidung am BfG ausgesetzt. Sondern sinngemäß die Frage gestellt zur Klägerin, ob sie den heutigen Beschluss gleich mitgeteilt haben möchte, oder ob er schriftlich zugehen soll, was die Klägerin wiederum dem Richter überließ. Der dann sich für die schriftliche Übermittlung entschied.

An der Reaktion des Richters war zu erkennen das ihn diese anliegenden Verfahren erstaunten, und er den darauf gestellten Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Urteils nicht ablehnte. Was allerdings auch nicht eine eindeutige Zustimmung bedeutet muss.

Dies war damit gemeint: Und man staune, der Richter geht darauf ein.

Die Reaktion des Richters ließ so eine Vermutung zu.

Warten wirs ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2017, 15:10 von DumbTV«

c
  • Beiträge: 1.025
Aber der Aussetzungsantrag befindet sich hoffentlich im Gerichts-Protokoll oder in der Klageschrift?

Ich dachte bisher, je mehr Vorgänge aus der mündlichen Verhandlung im Verhandlungsprotokoll (schriftlich) festgehalten werden, desto höher ist die Chance, dass diese Vorgänge sich in irgendeiner Form im Urteil wiederfinden.

Ich würde mich freuen, wenn die Bereitschaft des Richter zur Aussetzung in einen entsprechenden Beschluss mündete, weil wir Hoffnung und richterliche Unterstützung brauchen.


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Den Aussetzungsantrag hatten wir vor Beginn der Verhandlung auf dem Flur mit der Klägerin diskutiert. Der Richter war sichtlich überrascht über diesen mündlichen Antrag kurz vor Schluss der nicht in sein Konzept passte. Er war verunsichert und zog sogar eine Beratungspause in Betracht, so meine Aufzeichnungen. Dann kam ihm die Idee mit der Entscheidung jetzt oder später.
Es wurde kein Protokoll geführt, dafür gibt es vermutlich kein Personal, dafür waren drei Sicherheitskräfte anwesend. Der Richter murmelte am Schluss lediglich ein paar Sätze in sein Diktiergerät.


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Es ist sicherlich gut, wichtige Vorgänge zu Protokoll nehmen zu lassen (Anträge, Vorlage von Beweismitteln/Schriftstücken o.ä.). Darum kann man bitten. Dann diktiert der/die Richter/in das vermutlich für alle verständlich der/dem Protokollführer/in oder in sein Diktiergerät.

Im Forum die Suchfunktion mit dem Suchwort "Protokoll" zu bedienen, ergibt u.a. folgendes:
 
mündliche Verhandlung > nachweisliche Dokumentation/(Wort-)Protokoll einfordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.msg129056.html#msg129056
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.msg131073.html#msg131073


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