Die Klage gegen den Bayerischen Rundfunk beim VG einer fiktiven Person O wurde Anfang Oktober 2016 erwartungsgemäß abgewiesen.
Anträge zur Ruhendstellung bzw. Aussetzen des Verfahrens wurden ignoriert.
Beschwerde vor dem OVG wurde zwar zugelassen, aber von Person O nicht wahrgenommen.
Person O hat sich vorgestellt, die "geschuldeten" Beträge auch nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens nicht zu bezahlen, da sie der Meinung ist, dass sie durch das Abweisen der Klage nicht dazu verurteilt wurde, diese Summe zu bezahlen.
Das scheint der Bayerische Rundfunk ähnlich zu sehen, denn vor kurzem könnte ein Schreiben mit folgendem Text im Briefkasten von O gelandet sein:
Sehr geehrte Person O,
nach Abschluss des Klageverfahrens teilen wir mit, dass auf dem oben genannten Beitragskonto bis einschließlich Dezember 2016 ein Rückstand in Höhe von [Betrag]€ besteht.
Wir bitten um Ausgleich.
Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER RUNDFUNK
Abteilung Beitragsservice
i. V. [eigenhändige Unterschrift]
Keine Frist, keine Bankverbindung, kein anzugebender Zahlungsbetreff, kein gar nichts.
Nachdem im Jahr 2015 noch vollkommen andere Töne angeschlagen wurden und die übliche Drohkulisse mit Zwangsvollstreckung etc. aufgebaut wurde, kam dieses Schreiben doch überraschend.
Person O vermutet, dass es sich hierbei um ein vollkommen verzweifeltes Bettelbriefchen handelt.
Das Urteil 5 T 232/16 des LG Tübingen vom 16.9.2016 scheint auch beim Bayerischen Rundfunk Wirkung zu zeigen.
Eigentlich hatte Person O mit einem Schreiben des Gerichtsvollziehers gerechnet und auch bereits einige Vorbereitungen hierfür getroffen.
Hat jemand hier in einer ähnlich fiktiven Situation vergleichbare Schreiben erhalten?
Falls ja, wie ging es dort weiter?
Vielen Dank.
Oberfranke