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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81589 mal)

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Wunderwaffe "Geschäftsführung ohne Auftrag"?

Siehe " Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.msg152817/topicseen.html#msg152817

Das ist sicherlich eine schöne Waffe, kostet aber Geld und... und... und...
Eine interessante Alternative ist die "Geschäftsführung ohne Auftrag". Da geht es dann sofort um Geld (ganz hypothetisch) einzunehmen statt (ganz real) auszugeben.

Beides hat seine spezifischen Vorteile / Nachteile. Also beides je nach Strategie zu erwägen. Hier also einmal eine Alternative:

Beispiel: Aufforderung, nicht mehr den Rundfunkbeitrag "meinungsmanipulierend falsch verherrlichend darstellen!"
Beispiel der Verstöße: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html
"solidarisch", "Beitragsgerechtigkeit", Bildungsauftrag", all dies Heuchelei-Blabla beim Run auf des große Geld der jährlich 8 Milliarden Euro Rundfunkabgabe.

Jeder Bürger kann in "Geschäftsführung ohne Auftrag" die "Täter" belehren", ihre Rechtsverstöße nach Darlegung zu unterlassen, um sich nicht weitergehenden Risiken auszusetzen.
Eine solche "Abmahnung" ist keineswegs ein Rechtsprivileg für Rechtsanwälte und Verbraucherschutzvereine. Der Unterschied ist aber unter anderem, dass die Vorgenannten ein gesetzliches Rechtskorsett für Kostenanspruch und anders mehr haben.

Das untermauert man nach Beitragsservice-Manier mit 2 Seiten Rechtszitaten - Google macht's möglich.

Als Bearbeitungszeit erklärt man 28 Stunden zu je 45 Euro (Brutto-Durchschnittskosten deutscher Arbeitnehmer).
Macht 1200 Euro - mehr als der Saldo Beitragskonto seit 2013. Ein echter Schnäppchenpreis für so ein aufgeblasenes Rechtsgutachten... und übrigens, jedermann darf eine Rechtsanalyse als Gutachten bezeichnen, dann aber mindestens rund 15 Seiten und das sollten nur Leute machen, die durch Universität oder sonstwie die paar Grundprinzipien von "wissenschaftlichen Arbeiten" verinnerlicht haben.

Und jetzt passiert gar nichts...? Oh doch... Der Bürger beantragt Einbuchung auf sein Beitragskonto.
Nicht "Aufrechnung" - er will ja den Rückzahlungsanspruch und Klageanspruch aufrechterhalten. Das wird Bürger X sogar ausdrücklich so schreiben.

Aber durch die Einbuchung kann ganz hypothetisch der Rundfunkbeitrag nicht mehr vollstreckt werden.
Natürlich buchen die nicht ein.
Wenn der Gerichtsvollzieher für den Rundfunkbeitrag kommt, setzt man ihm das entgegen. Der Gerichtsvollzieher kann / muss dann im Prinzip trotzdem vollstrecken.

Naja, dann kann man diesbezüglich vor Gericht gehen. Bekommt man damit die Vollstreckung ausgesetzt? Im Prinzip nicht. Sagt nicht, dass ihr nicht gewarnt wurdet. Ob das in der Realität trotzdem klappen könnte? Hier sei keinerlei Ansatz von Inaussichtstellung. Wem nichts anderes bleibt als Argument, dem bleibt immerhin dann noch dies da.

Und vielleicht kommt alles anders... Intendanten einbeziehen:
Denn Bürger X kann seine Aufforderung per Gerichtsvollzieher an den zuständigen ARD-Intendanten persönlich adressieren und zustellen lassen.

Dank an @Besucher, siehe den vorhergehenden Beitrag:
Gerichtsvollzieher-Zustellung statt Einschreiben. Ist gar nicht so teuer, wie man befürchten könnte.
Googeln:      gerichtsvollzieher kosten zustellung brief
Wohl rund 13 € (statt rund 6 € bei "Enschreiben eigenhändig"). 

Vorteil: Der Gerichtsvollzieher bestätigt nicht nur den Zugang, sondern auch den Inhalt als zugegangen. Das führt allerdings dazu, dass die Gebühren je nach Seitenzahl steigen. Hier ist ganz ungefähr in Erinnerung, dass bei einer Zustellung vor einigen Monaten von 100 oder 200 Seiten der Gerichtsvollzieher rund 60 Euro erhielt (Irrtum vorbehalten).
Und natürlich dieses Aufputschmittel für das eigene Ego: "Der Intendant schickt mir den Gerichtsvollzieher - o.k., ich schicke ihm auch den Gerichtsvollzieher." Da die Intendanten bei normaler Beitrags-Post immer das einfach auf die Beitragsabteilung abschieben und so "ihre Hände in Unschuld waschen", kann man auf die persönliche Verantwortung der Intendanten für die ständigen Rechtsfehler ruhig mit Nachdruck pochen. 
Da die ARD-Anstalten nicht "dienstherrenfähig gegründet sind" - in kapierbarem Normaldeutsch "keine Beamten haben können" - , gibt es keine Unterverantwortlichkeiten für gravierende Dauerverstöße; das ist dann "Chefsache".

Wenn der Bürger ab jetzt auf seine rund 1 200 € pocht, ist der Intendant immer mit drin in der Sache.
Beispielsweise, wenn der Vollstreckung mit Rechtsmitteln dieser (nicht vollstreckbare) Gegenanspruch entgegengesetzt wird.
Im schlechtesten Fall hat das einen Effekt Null.

Im besten Fall bekommt der Intendant einen Wutausbruch und ordnet an, dass alle Konten ruhig zu stellen sind, sofern der Bürger so etwas macht und zusätzlich Antrag auf Härtefallprüfung stellt,
- weil Einkommen nur im Bereich Existenzminimum - rund 1000 Euro (Nachweise sofort beifügten!:
- oder weil Nichtzuschauer (nicht "typisierbar", sondern "Härtefall"-würdig, weil mehr als 10 % Nichtzuschauer im Land - muss man gleich dazu schreiben).

Beide Gruppen dürften ihre Zahlungen bei "Zahlung unter Vorbehalt" sowieso nach dem zukünftigen Entscheid Bundesverfassungsgericht zurückfordern können, wird hier vermutet; Bezieher niedriger Einkommen wohl sogar ohne die Klausel "Zahlung unter Vorbehalt".
Für alles ab Januar 2013... Denn Verjährung blieb bis heute gehemmt, weil durch koordinierte gezielte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen eine Rechtewahrnehmung bislang aktiv aussichtslos gemacht wurde (Justizskandal).

Bürger X wird all das sofort hineinschreiben.
In einem Anfall von Kampfeskraft wird Bürger Y hinzufügen, wenn er etwas zahle, dann nur, um für Schutz mit Geld zu zahlen, um einer rechtsfehlerhaften Druck-Ausübung mit viel stärkerem Übel zu entgehen. Wetten, dass man sich damit keine Freunde macht dort im ARD-Haus?
Ein Bürger Y, der das machte, hatte den Eindruck, dass sein Beitragskonto nur noch "liebevoll mit Samthandschuhen" bearbeitet wurde. Keine Ahnung, ob das nur Einbildung war oder Realität. Ging ja an den Intendanten, namentlich adressiert, "(persönliches Büro)". Dann wird sowieso respektvoller bearbeitet, um hausinternen Stunk mit dem Intendanten zu vermeiden, wird oft kolportiert. ("Kolportieren" = "wird verbreitet, aber die Zuverlässigkeit des Gesagten ist nicht gewährleistet".)

Und jetzt der Dämpfer, der berühmte Disclaimer
Das alles waren wirklichkeitsfremde Gedankenspielereien eines Bürgers X / Y. Natürlich wird das niemand hier empfehlen, niemand wird hierzu raten, von Rechtsberatung bei solchen Sachen ganz zu schweigen.
Was jemand macht, macht er immer voll eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall "befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".
Vergaß ganz, mitzuteilen: Den Bürger X / Y, der das in etwa so machte, den gibt es übrigens. Ein böser Bube, nehmt euch den nur nicht zum Beispiel. "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2017, 21:12 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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V
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Im Zweifelsfall "befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".

Die Befragung eines Anwalts des Vertrauens wird in Beratung durch den Anwalt ausgelegt. Gratis ist beim Anwalt nur das Vorgeplänkel, das ist jedoch nicht viel Wert. Will man was Handfestes, kostet es Stange Geld.

Die Abmahnung (das belehren des Täters) wird als Vorspiel der Unterlassungsklage hier bereits angesprochen:

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen

Vor der Unterlassungsklage kommt zunächst die Abmahnung:

Zitat
PC-Gebührenbefreiung für Betriebe, Freiberufler und Vereine
http://www.akademie.de/wissen/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung/volltext-abmahnung-punkt-i

Irreführende Darstellung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht und der Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf der Internetseite "www.akademie.de"

Sehr geehrte.......,

die Internetseite "www.akademie.de" enthält sowohl irreführende als auch falsche Darstellungen der Rundfunkgebührenpflicht [...]

Für die Anstalten/ehem. GEZ/den Geschäftsführer wird es ein leichtes sein, eine Geschäftsführung ohne Auftrag von der Hand zu weisen. Ohne kostspielige Klage und ggf. folgendem Urteil wäre es naiv zu glauben, dass es zur Rückzahlungen kommen wird.

Im besten Fall bekommt der Intendant einen Wutausbruch und ordnet an, dass alle Konten ruhig zu stellen sind, sofern der Bürger so etwas macht und zusätzlich Antrag auf Härtefallprüfung stellt, …

Wird sicherlich nicht passieren. Die ehem. GEZ gibt bei strittigen Härtefällen kein Geld ohne ein Urteil her.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2017, 23:42 von Viktor7«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber ob man das so pauschal sagen kann...

...
Wird sicherlich nicht passieren. Die ehem. GEZ gibt bei strittigen Härtefällen kein Geld ohne ein Urteil her.

Es dürfte zumindest letztlich jeweils davon abhängen, was für ein Urteil den edlen Herrschaften von ÖRR, seinen »Anstalten« und deren Etablissement im worst case ins Haus stünde. Dem Vernehmen nach gibt es etwas, was diese Herrschaften hassen wie der Teufel das Weihwasser - so etwas Ekelhaftes wie Präzedenzfälle nämlich, jedenfalls bei ggf. zugunsten irgendeines dieser aufmüpfigen Sch....-Untertanen fallenden Entscheidungen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

V
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Sicherlich werden die Anstalten keine Präzedenzfälle herbeiführen wollen, schließlich ist das ihnen weitestgehend bei den Härtefällen gelungen. Zum richtigen Zeitpunkt machen sie den Rückzieher und schweigen. Um dahin zu kommen, hat man jede Menge Zeit, womöglich auch Geld für den Anwalt investiert oder sogar eine Klage bereits am Laufen gehabt. Das Spiel muss nicht bis zum Urteil gehen. Die Herrschaften sind dermaßen abgebrüht, bauen seit Jahr auf Einschüchterung, so dass sie das Feld nicht kampflos räumen.


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Schön, dass hier endlich Meinungen, Gegenmeinungen und Zusatzvorschläge stattfinden. Hier mal eine Gegen-gegen-zusatz-Meinung.

Abmahnung / Unterlassungsklage:
@Victor7 hat in der Tat eine Infolücke von @pjotre "abgemahnt" in Sachen "Abmahnung".
Im Übrigen geht es dabei aber um etwas Generelleres: Welche Strategie ist gegen den an sich übermächtigen Gegner am besten, damit David dem Goliath Steine ins Auge schleudern kann. (Politik- und Rechtstheorie: "Geeignete Strategien im Fall von stark asymmetrischen Streitverhältnissen".)
Niemand kann wissen, was am besten ist. Eigentlich ist alles gut, was wir hier so gemeinsam machen - jeder in seinem Stil, nach seinen Prioritäten, nach seiner Erfahrung aus Angriffen gegen den Feind.

"Geschäftsführung ohne Auftrag":
Das betrifft Win-Win-Strategien: Gewonnen ist selbst dann, wenn im eigentlichen Sinn verloren wurde. Oft geht es ja gerade darum, die Falsch-Ablehnung beweiskräftig zu bekommen. Dann wird es skurrilerweise aus strategischer Sicht "für alle" zur Enttäuschung, sofern der Intendant für den Härtefallantrag ausnahmsweise eine Bewilligung veranlasst.
Dann spekuliert man strategisch hoffend darauf, dass der Gegner keine Präzedenzfälle will. Denn dadurch schafft der Gegner einen sorgfältig aufgebauten Präzedenzfall für Beweis eines besonders eindeutigen Rechtsverstoßes - mit allen Rechtsfolgen, die man erst nach dieser Beweiserlangung auslösen kann. 

Win-Win - so bei ziemlich allen @pjotre -Texten in diesem Thread.
Ob das alles wirkt wie erwartet? Eigentlich eher oft "ja", ist die eigene Meinung.

Ein Erfolg durch die gemeinsame Arbeit von uns allen wird für etwa April 2018 vermutet:

Entscheide des Bundesverfassungsgerichts. Bis dahin müssen wir all die vielen Sachen machen, die wir machen, jeder in seinem Stil, damit das Gericht sich staatsrechtlich durch den "Volkssouverän" in ziemlicher Breite legitimiert fühlt, eine "Änderung der Rahmenbedingungen" in einer Rechtsprechung für Neuordnung zu postulieren.
 
"Den Anwalt befragen":
Na klar, so eine Aussage muss sein für den Schutz des Forums gegen den übermächtigen Feind.


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Hier wäre dieses Thema Off-Topic, daher ein eigener Thread:

Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24067.0.html


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Dank an einen Hinweisgeber - denn nun ein ganz starkes Argument... die Rückzahlpflichten.
Die Rückzahlpflichten für 2013 bis 2017 aus Falschinkasso werden auf insgesamt 12 Milliarden Euro geschätzt. Die Diskussion über Insolvenzpflicht der ARD-Anstalten ist nicht-öffentlich bereits angeregt worden.

Bei nur 8 Milliarden € Jahresbudget wären sie durch Rückzahlpflichten von 12 Milliarden € in der Insolvenz, was auch immer das bei diesen "staatsfernen aber öffentlichen" Sonder-Subjekten darstellen mag. Na klar, es bricht euch allen das Herz, wenn diese edlen Träger des heiligen Bildungsauftrags für uns primitives heidnisches Arbeiter- und Bauernvolk so bitteres Leid erfahren würden. Zurück zur Sache:

Eine Analogie für Rückzahlpflichten nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgericht ist schon einmal fürs erste der Kernenergie-Entscheid Anfang 2017.

Es gibt aber einen sachlich noch viel näher stehenden Rückzahl-Präzedenzfall, nämlich die Berliner Semestergebühren.
Die zu Unrecht gezahlten Gebührenanteile bekamen Studenten dann sogar rund 15 Jahre später noch zurück. Nix da mit Verjährung, "steht ja im Gesetz" usw.. Und die Inkasso-Stelle musste sogar ein Rückforder-Formular öffentlich platzieren:
Zitat
=== Informationen zur Rückerstattung der Rückmeldegebühren 1996-2004 in Berlin
 === "Das Bundesverfassungsgericht hat die im Land Berlin zwischen 1996 und 2004 erhobenen Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt, da sie "in grobem Missverhältnis" zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken, steht."
 === "Wir ermutigen alle (Ex-)Studierenden dazu, ihr Geld zurückzufordern, falls sie zwischen 1996 und 2004 Rückmeldegebühren entrichten mussten. Bitte nutzt das Antragsformular der TU Berlin: Antragsformular der TU Berlin"
Den Volltext lesen: https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/r-ckmeldegeb-hr-100-dm-verfassungswidrig
 
Man beachte aber auch den Unterschied.
Bei der Rundfunkabgabe geht es nicht um den Gesichtspunkt, dass die eingeforderte Abgabe erheblich oberhalb des realen Aufwands lag. Allenfalls für Nichtzuschauer könnte "um 3 Ecken herum" in diesem Sinn rechtlich argumentiert / deduziert werden.

Trotzdem ist dieser Beispielfall ein strategisches Hammer-Argument und für vieles verwertbar.
Nun also kundgetan und AMEN! ("Dies ist gewisslich wahr!")


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Eilige Denksport-Aufgabe für die Rechtskundigen im Forum:
Kann man Vollstreckungslust sabotieren durch "Massen-Sicherheitsleistung"?

Soweit hier der niedrige Infostand in Sachen Vollstreckungsrecht reicht:
Grundsätzlich kann man Vollstreckung wohl verhindern durch Sicherheitsleistung, sofern der Empfänger auf das Geld nicht existenzwichtig angewiesen ist. Dies Sonderargument scheidet bei den ARD-Anstalten sicherlich aus. Es sollten Verfahren dann noch anhängig sein - sind sicherlich, nämlich beim Bundesverfassungsgericht; das wirkt zu Gunsten des Vollstreckungsbedrohten selbst dann, wenn er selbst kein Verfahren zum Betrag dort anhängig hat, weil er von einer Befreiung mit erfasst wäre - inklusive Kostentragung durch den irrenden Gegner.

Jetzt kommt die entscheidende Frage: Können 200 Vollstreckungsbedrohte eine "Barter"-Tauschgemeinschaft bilden für die Sicherheitsleistung?
Zunächst einmal, es kann ja auch ein Dritter hinterlegen, sofern der Vollstreckungsbedrohte nicht widerspricht.
Gesetzt den Fall, 900 Euro drohen (Rundfunkabgabe 2013...2017). Dann könnten ja 3 Einzahler beschließen, dem Vollstreckungsbedrohten durch Einzahlung auf das gerichtlich bezeichnete Anderkonto für Sicherheitsleistung die Pflicht zu erfüllen. Das Gericht kann das erhaltene Geld dann nicht ohne weiteres zurücksenden, weil das zu Lasten des zu schützenden Gläubigers wirken würde. 

Diese 3 hätten dann wohl einen persönlichen Rückzahlungsanspruch, wenn das Bundesverfassungsgericht vielleicht April 2018 im Sinn praktisch aller klagenden Bürger entscheidet - was zu vermuten ist.
Allerdings kommen ein paar Kosten und Details hinzu - im Prinzip aber könnte es stimmig sein.

Wenn 4 vollstreckungsbedrohte Bürger sich untereinander auf ein zirkuläres "Barter"(Tauschgeschäft-)Abkommen einigen, so zahlt jeder in etwa so viel wie seine eigene Schuld.
Wenn das alles rechtlich so geht - (bitte bessere Kenner dieser Materie hier in diesem Thread beitragen!) - , so würde folgender Schachzug möglich werden:

Volstreckungssystem für dies Unrechtsinkasso unrentabel machen, indem dann 180 Bürger mit je 5 € die 900 € komplettieren würden.
Dann könnte jeder von Zeit zu Zeit den Konto- und Zinssaldo abfragen, alle wären individuell als Einzahler zu buchen, und alsbald wäre das Vollstreckungssystem nicht mehr für die Unrechtsabgabe benutzungswillig.
Also nur geeignet für die Unrechtskategorien, als da sind nach jetziger hiesiger Meinungsbildung:
(1) Bürger mit niedrigem Einkommen.
(2) Nichtzuschauer von ARD, ZDF,... (das genügt - sonstige Sender ja weiterhin benutzbar).
(3) Betriebsstättenabgabe. Kfz-Abgabe.

Es wäre schädlich für unser Anliegen, wenn wirklich abgabenpflichtige Bürger
ebenfalls solche Methoden anwenden würden. Es gibt ja wirklich noch Leute, die diesen Staatsfernsehen-Kram von ZDF-ARD,... anzuschauen vermögen und dabei noch nicht einmal allergischen Hautausschlag bekommen. So Leute könnte es ja noch geben. Die sollen weiterhin zahlen, nämlich 30 Euro, wenn alle zu Befreienden bald wegfallen.

Nun also die Bitte an Kundige des Vollstreckungsrechts:
Kann das Modell der Masseneinzahlung klappen? 


Alles also legitim und sinnvoll nur bei Vermutung der Rückzahlung. Deshalb ein Abstecher zur Rückzahlungsfrage, denn :
Herr Dr. Binder, RBB, legte sein Amt als Rechtsabteilungs-Chef im November 2016 nieder nach Fristablauf eines Bürger-Schriftsatzes an die RBB-Intendantin. Darin wurde belegt:
a) Rund 25 % gewagtes Falschinkasso: Unterlassungspflicht.
b) Unterlassungspflicht gegendeckbar durch 30 % Ersparnis durch Reform für zu behebende Verschwendung.
Herr Dr. Binder wurde gleich danach zum Zuständigen für das Reform-Sparprogramm. O.k., das passt. Diese "Spar-"Reform führt aber erstaunlicherweise neuerdings zur nötigen Erhöhung des Beitrags auf 21 €? Was soll denn sowas?

Tja, wenn das Bundesverfassungsgericht im April 2018 voraussichtlich entscheidet, dass Schluss ist mit der fünfjährigen Party mit 25 % Falschinkasso,
dann wird man trotz Sparpolitik höhere Rundfunkabgaben benötigen. Anders formuliert: Die Gegner sind sich vielleicht längst darüber im Klaren, dass sie die Schlacht für Fortsetzung der Missstände verlieren dürften. Nur dürfen sie das auf keinen Fall verlautbaren, um vielleicht doch noch die letzte Schlacht für Unrecht ungeschoren zu überstehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Jetzt gilt es für die Planungssicherheit der Pfründenzukunft, die Politiker bereits auf "mehr als 20 € Monat" vorzubereiten. Denn exakt darum geht es schon seit 2007. Die 20 €-Grenze - mehr ist für die Politiker ein rotes Tuch. Wenn uns 25 % Falschinkasso zugemutet wurde, dann ganz einfach, weil man nur dadurch die komischen KEF-Ermittler des "Bedarfes" happy halten konnte und gleichzeitig die Politik mit ihrer komischen 20-€-Phobie. Die 25 % Falschinkasso hatten also eine Logik - nur leider keine legale.

Damit löst sich sehr elegant der Widerspruch "wir müssen die Beitrage erhöhen, weil wir sparen müssen".
Um das voraussichtlich bald unmöglich werdende Unrechtsinkasso zu kompensieren, muss man Kosten sparen und - und(!) - die Beiträge erhöhen. So ist diese "mit den Denkgesetzen unvereinbare" Aussage bereits als ein verstecktes Eingeständnis zu werden, das wir mit unserer gemeinsamen Arbeit auf dem Weg des Sieges des Volkssouveräns sind, bezogen auf den mengenmäßig größten Justizskandal seit Bestehen der Bundesrepublik.

Sei noch angemerkt,
nicht-öffentlich geschieht da an Hintergrundarbeit gegen den Skandal viel mehr als man in einem öffentlichen Forum kommunizieren sollte. Vor allem geht es bereits um die Rückzahlpflicht für 5 Jahre - zu decken aus den Landeshaushalten - "Politiker sind begeistert!".
Im Diplomaten-Jargon: "Die Beteiligten tauschen in klarer Form ihre unterschiedlichen Standpunkte aus" - womit Diplomaten umschreiben, dass "die Fetzen fliegen" (juristische gemeint).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2017, 00:22 von Bürger«
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Kann ich dem Intendanten den "Gerichtsvollzieher schicken für eidesstattliche Versicherung"?
Jemand, der nichts mehr zu gewinnen hatte außer Befriedigung seines Rachebedürfnisses, fragte, ob er Folgendes dürfe:

Einen normalen Brief an den zuständigen ARD-Intendanten persönlich adressieren,
Zustellung per Gerichtsvollzieher (rund 13 €)

und da hinein eine "Bitte gemäß Artikel 17 Grundgesetz",
ob der Intendant bereit sei, "eidesstattlich zu versichern", dass er nicht davon wisse, dass Leuten mit Weniger als dem Existenzminimum (so der Briefabsender selber) die gesetzlich angewiesene Härtefallprüfung durch seinen Beitragsservice verweigert werde.
(§ 4 Abs. 6 RBStV in Verbindung mit BVerfG 1 BvR 665/10 in Verbindung mit § 31 BVerfGG)

Also nein, für so etwas gibt es hier weder Empfehlung noch Zustimmung.
So etwas macht man nicht. Die Ampel zeigt auf Rot.

Und 2 Anmerkungen.
a) ... für Vollstreckungssachen heißt das seit einigen Jahren "Vermögensauskunft" - "eidesstattliche Versicherung" heißt es weiterhin für alles mögliche andere.
b) Alle Intendanten bundesweit wurden mit Schriftsätzen eines Bürger P.R. persönlich über das Problem "verweigerte Härtefallprüfung" und Interventionspflicht informiert, 1. März und 10. Juli 2017.  Alle wissen beziehungsweise "mussten wissen". Das mit dem "mussten wissen, aber wussten dennoch nicht beziehungsweise intervenierten nicht", kommt uns das nicht irgendwie verdammt bekannt vor, wenn wir in zwei düstere Perioden der deutschen Geschichte zurück blicken?

(Quellennachweis hierüber leider nicht möglich, also Berufen hierauf nicht möglich.)


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c

cleverle2009

Kann ich dem Intendanten den "Gerichtsvollzieher schicken für eidesstattliche Versicherung"?
Jemand, der nichts mehr zu gewinnen hatte außer Befriedigung seines Rachebedürfnisses, fragte, ob er Folgendes dürfe:

Ein mir persönlich gut bekannter Mensch ärgerte sich stets darüber, dass er keine Antworten auf seine Briefe an den Intendanten bekam. Er überlegte woran das liegen könnte. Er kam zu dem Schluss, die Jungfer im Vorzimmer belästigte ihren Chef nicht mit solchen Lapalien. So sann er auf Abhilfe. Schrieb einen Brief an seinen Brieffreund in der familiären Anrede "Du". Den Brief hat der Brieffreund doch tatsächlich zu lesen bekommen. Er spekulierte, dass es die Jungfer im Vorzimmer nicht wagte, diesen Brief zu unterdrücken. >:D


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Immer neue geniale Ideen hier - siehe gerade: Der "Duz"-Trick für den Direktzugang zur Chefin.

Andere Lösung - Klassiker: Doppelter Briefumschlag; durch Faltung außen rum so gemacht, dass die automatischen Brieföffner den inneren nicht öffnen können.
Innen drin der Umschlag hat Aufschrift: "Vertraulich! Bitte verschlossen an das persönliche Sekretariat von Herrn Intendant...".

Die Frage, ob Intendanten das selber zu sehen bekommen, hängt von der inhaltlichen Qualität ab.

Gemeint: "Strategische Qualität", beispielsweise hohe Summen von 100++ Millionen in den Betreff über Fehlinkasso oder strafrechtliche Gesichtspunkte. Das muss dann aber Fuß und Hand haben ("Hand und Fuß", aber der Fuß trifft es hier besser).

Und wie bekommt man Vollstreckungen weg, wenn die Klage noch nicht rechtskräftig entschieden ist?

Da war gerade Wichtiges im verkehrten Thread = Thema
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg153263.html#msg153263
" @pjotre, du Sünder! "
Übrigens, wenn Anhörungsrüge gemacht wurde und die Verfassungsbeschwerde ein "echtes" Aktenzeichen erhielt, also auf der Entscheidungsliste steht, so ist auch dann die Rechtskraft noch nicht eingetreten.

Und danach kann man ja kostenfrei und wieder ohne Anwalt in Straßburg beim Gerichtshof für Menschenrechte klagen... dauert möglicherweise rund 3 Jahre... und wer bearbeitet das dann... jedenfalls der Bund, nämlich Stellungnahme-Pflicht - in Deutschland wohl des Bundesjustizministerium (?). Von dort dann vermutlich an die Landes-Staatskanzlei zur Stellungnahme, von dort an den ARD-Sender...
"und wenn sie nicht gestorben sind, dann stellungnehmen sie heute noch."
Besonders lustig, wenn man die Klage beim Gerichtshof nicht englisch-, sondern französischsprachig macht... Wer kann denn schon / noch Jura auf französisch im heutigen Deutschland...

Und wie verhindert man für Klagen das Urteil, also damit normalerweise auch die "Vollstreckbarkeit"?

Eigentlich darf man es gar nicht erst so weit kommen lassen bis zur Vollstreckbarkeit. Es gibt eine Methode, die für eine Klage den richterlichen Entscheid recht gut ausbremst:
Etwa 1x pro Monat ein rechtlich relevanter Brief an den Intendanten - ja, wie immer, und namentlich zu benennen - mit rechtlich relevanten Antwort-Aufforderungen zur Klage.
Das zugleich zweifach an das Gericht "zur Komplettierung der Akte über die Vorgänge zwischen den Klagebeteiligten".

So lange ein Richter sieht, dass in der Akte sich etwas rührt, wird er normalerweise erst einmal die anderen Akten des gleichen Sachgebietes weg arbeiten - also, wo seit Monaten nichts geschah. Davon hat er immer genug.

Klarstellung: Das hilft nicht, wenn Blabla- und Jammerbriefe. Aber mal diesen Thread "Waffenkiste" rückwärts lesen. Da ist derart viel Brieftext-Schussmaterial, damit kann man jahrelang jeden Monat dem Intendanten einen Liebesbrief mit neuen Sachen übersenden - ab Monat 12 fällt es ja dann nicht mehr auf, wenn man die vorherige Serie mit neuem Vorspann neu verwendet: Liebesbrief-Recyling.

Ach, wenn man doch nur erreichen würde, dass alle hier im Forum dergestalt strategie-ren würden...

Der schwächste Punkt im ganzen System ist nicht Datenschutz, Behörde, Wettbewerb, Steuer/Beitrag usw.usw.. Der schwächste Punkt ist, dass die Intendanten für ihre Multimillionärs-Karriere hausintern und extern ein Edelmenschen-Image benötigen. Wenn genügend viele daran kratzen, klappt es mindestens hausintern nicht mehr und auf die Dauer wirkt das dann auch haus-extern... und deshalb sorgen die Intendanten dann für Abhilfe: Verzicht durchsetzen gegen den illegalen Teil des Beitragsinkassos - Bürger mit niedrigem Einkommen und Nichtzuschauer.

Besonders ideenreiche noch legale Angriffe gegen das Edelmenschen-Image gehen wie in jedem Unternehmen im Personal klandestin in Kopie an alle: Virales Anti-Marketing.
 
Jeder Brief einer Person X an die Intendanten enthält deshalb je auf der ersten und der letzten Seite unten in Rotdruck (hier verkürzt):
Empörung, dass die Intendanten ihren Weg zum Multimillionär pflastern mit den letzten paar Euros von 4 Millionen Ärmsten im Land, darunter 1,5 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter - da geht das Interesse der Multi-Millionen zu Lasten des Kindeswohls und zu Unrecht ist es obendrein.

Jeder Intendant wird solche Briefe hassen wie die Pest: "Nur weg von meinem Schreibtisch." Geht das aber zur Beitrags-Akte, so geht es mit Sicherheit früher oder später klandestin an alle im Betrieb und alle fragen: "was hat der Intendant eigentlich mehr als ich?"

Und die Kopien an das Gericht -

- die Richter fragen sich sowieso, wieso / wofür  die Juristenkollegen der ARD-Anstalten etwa doppelt so viel verdienen wie ein Verwaltungsrichter. Ja, das kann man ruhig mal dick hinein bringen in Liebesbriefe an die Intendanten als Nachweis der unzulässigen Verschwendung: Gehaltsniveau 60 % oberhalb der deutschen Mittelwerte. - Ohne Verschwendung würden 9 Euro genügen statt 17,50.   

Diese Briefe gehen ja dann in 2-facher Kopie auch dem Gericht zu. Wer die allgemein bekannte Unterfinanzierung und Überbeanspruchung der Gerichte erörtert, macht sich bei Gerichten sicherlich keine Feinde. Richter dürfen das nicht öffentlich "ausposaunen". Der Bürger darf. Wer sich an einem Stellvertreterkrieg für eine funktionierende Justiz beteiligt, kriegt dafür allein zwar noch kein Gewinner-Urteil; aber er wird deutlich besser respektiert mit seinen Anliegen, weil er Verantwortungsgefühl für Übergeordnetes zeigt.
Seine Berufung in der eigenen Klage auf den Rechtsstaat bezüglich der Rundfunkabgabe wird dann vom Anschein des "finanziellen Egoismus" befreit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2017, 00:25 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Wie bedankt man sich bei einem Richter?

Mustergültig ist das Schreiben, das @marga in Antwort Nr. 25 publizierte im Thema
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153756.html#msg153756

Regeln für Danksagung

Man darf dem Gericht - oder auch im Fall Tübingen dem Richter persönlich - dafür danken, 

- dass er den übergeordneten Werten des Rechts zum Durchbruch verhilft
- dass er vielen 1000 Bürgern das Vertrauen zurück gibt, dass der Rechtsstaat sich letztlich durchsetzen wird
- und dennoch, dass nur 1 Richter tut, was einige 100 hätten tun müssen, aber sich sorglos bequem der Macht des Stärkeren beugten, hinterlässt tiefe Wunden.

Oder ähnlich - jeder in seinem Stil.

Warum ist das so wichtig?
Dr. Sprißler, Richter am LG Tübingen - hier sein Foto -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607
hat hausintern eine gefestigte Stellung. Er hat bei Gericht Sonderfunktionen und hat hausintern vermutlich volle Rückendeckung für seine mutige und geradezu einzigartige Verteidigung des Rechts: Die Oase der Rechtsstaatlichkeit inmitten des mengenmäßig größten Justizskandals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Nun aber, was eure Pflicht ist:
Ihm kurze Mitteilungen des Dankes für seine Wahrung des Rechtsstaats zu senden. Das gibt ihm noch mehr Rückendeckung im eigenen Haus und gibt ihm persönlich die Motivation, weiterhin unbestechlich der Richterwürde zu dienen.

Übrigens sind in der Eingabe an den EuGH auch ein paar kleine Argument-Texte, die "typisch @pjotre " sind
und letztlich hier im Forum im Kontext unserer gemeinsamen Arbeit entstanden. Es besteht unter Verteidigern des Rechtsstaats üblicherweise ein Austausch der Ideen, wie auch immer der Zufall das fügt.
Wie werden gegen den Justizskandal gemeinsam siegen und es ist nur eine Frage, wann und wie.
 
Also, nicht einfach froh sein, dass der Richter für uns streitet,
sondern ihm Dank übermitteln.
Und diejenigen, die ihm beim "Tag des offenen Denkmals" im September in Tübingen sehen werden, vielleicht dem Richter dort ein Blatt mit einer schönen Widmung und mit den Unterschriften der anwesenden Forumsteilnehmer überreichen?

Übrigens wird die Arbeit der Verteidiger des Rechts - insbesondere in diesem Forum -
wohl nach dem sicheren Erfolg dann in einem Medienerzeugnis in einer Berliner Kreativschmiede "verewigt" werden. Mehr darf ungefragt darüber nicht berichtet werden. Natürlich wird auch der Tübinger Richter dort geehrt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2017, 23:55 von pjotre«
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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Nach dem Lesen der Vorlage an den EuGH kam mir eine spontane Idee für eine Aktion. Eigentlich wollte ich diese schon in der Rubrik     Aktionen – Alternativen – Erlebnisse vorschlagen, aber auf Grund des Vorpostes stelle ich sie hier mit ein. Ich hoffe, das ist ok?

Wie wäre es mit einem Dankschreiben im Namen des gesamten Forums in Verbindung mit einer virtuellen Unterschriftenliste, in die sich jeder User eintragen kann? Vielleicht ähnlich dieser Aktion:

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Natürlich soll das nicht als Ersatz für individuelle Danksagungen gesehen werden, sondern vielleicht als Ergänzung.

Ich werde das Gefühl und den Gedanken nicht los, daß Herr Dr. Sprißler vom LG Tübingen mit dieser Vorlage bereits Geschichte geschrieben hat.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

n
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Gute Idee.
Und am Aktionstag in Tübingen persönlich überreichen.

Wobei, korrekter wäre es an die anderen Richter die ein Rundfunkschandurteil gefällt haben, die "Silberne Zitrone" zu vergeben. Oder was ist adequat um eine richterliche Grundrechtsverletzung zu rügen?
Dazu kann ja auch gleich jeder die Zustimmung in der Liste geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2017, 07:35 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Um Zweifel auszuräumen: Ja, diese Beiträge passen zum Thema "Recht als Waffenkiste".

Die Goldene Zitrone für Richter ist beispielsweise durchaus eine verfahrensrelevante Strategie.
Das kann aber jeder selber tun und davon dann sogar taktisch profitieren.

So ließ es einen Berliner Richter vermutlich nicht unberührt, als er darauf hingewiesen wurde:
In der NS-Zeit gab es Richter, die es sogar wagten, die Anzünder von Synagogen zu verurteilen. Davon hat kein einziger Richter reichsweit damals sein Amt eingebüßt, wie nachträglich festgestellt wurde.
Dem Richter wurde vorgehalten, was er für ein Luxusproblem damit habe, ARD-Rechtsmanipulation als göttliches Schicksal zu interpretieren. Welche Schande für die bundesdeutsche Richterschaft, sich ganz ohne Risiko der rechtbeugenden Manipulation gebeugt zu haben.

Eine Person X brachte in Berlin in ihrem Schriftsatz, der Bürger dürfe von einem Richter und von ARD-Volljuristen den linguistischen Intelligenzquotienten erwarten, die richtige Deutung von § 4 Abs. 6 RBStV zu begreifen (Härteprüfung erfordert demnach nämlich NICHT einen Sozialbescheid). Auch sei es selbst für Volljuristen kein Fehler, ab und zu noch einmal einen Blick ins Gesetz zu werfen.

Aber auch, so etwas tut jeder auf eigene Verantwortung. Vorstehendes war nicht Empfehlung.
Jedenfalls aber sollte man dann sofort widersprechen, wie immer, wenn ein Richter das nicht-öffentliche Schriftverfahren vorschlägt. Im Gegenteil, ihm ankündigen, für die über 50 Beweisanträge für die Offenlegung des bundesweiten Justizskandals  bitte einen vollen Tag zu reservieren und wegen Einladung der bundesweiten Presse-Journalisten bitte einen Saal für mindestens 200 Personen vorzusehen.
(Es gibt im Internet ja die zahlreichen Websites für kostenlose Pressemitteilungen. Das kann man nutzen!)

Begeisterung der Richter ist bei solchen Anträgen garantiert.
Das nutzt mehr als 30 Seiten Laien-Deduktion der Juristerei?
Aber nochmals, all sein Tun muss jeder selber entscheiden und verantworten.  Alles Vorstehende war nicht Empfehlung zum Handeln.


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