Wunderwaffe "Geschäftsführung ohne Auftrag"?Siehe " Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.msg152817/topicseen.html#msg152817Das ist sicherlich eine schöne Waffe, kostet aber Geld und... und... und...
Eine interessante Alternative ist die "Geschäftsführung ohne Auftrag". Da geht es dann sofort um Geld (ganz hypothetisch) einzunehmen statt (ganz real) auszugeben.
Beides hat seine spezifischen Vorteile / Nachteile. Also beides je nach Strategie zu erwägen. Hier also einmal eine Alternative:
Beispiel: Aufforderung, nicht mehr den Rundfunkbeitrag "meinungsmanipulierend falsch verherrlichend darstellen!" Beispiel der Verstöße:
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html"solidarisch", "Beitragsgerechtigkeit", Bildungsauftrag", all dies Heuchelei-Blabla beim Run auf des große Geld der jährlich 8 Milliarden Euro Rundfunkabgabe.
Jeder Bürger kann in "Geschäftsführung ohne Auftrag" die "Täter" belehren", ihre Rechtsverstöße nach Darlegung zu unterlassen, um sich nicht weitergehenden Risiken auszusetzen.
Eine solche "Abmahnung" ist keineswegs ein Rechtsprivileg für Rechtsanwälte und Verbraucherschutzvereine. Der Unterschied ist aber unter anderem, dass die Vorgenannten ein gesetzliches Rechtskorsett für Kostenanspruch und anders mehr haben.
Das untermauert man nach Beitragsservice-Manier mit 2 Seiten Rechtszitaten - Google macht's möglich.
Als Bearbeitungszeit erklärt man 28 Stunden zu je 45 Euro (Brutto-Durchschnittskosten deutscher Arbeitnehmer).
Macht 1200 Euro - mehr als der Saldo Beitragskonto seit 2013. Ein echter Schnäppchenpreis für so ein aufgeblasenes Rechtsgutachten... und übrigens, jedermann darf eine Rechtsanalyse als Gutachten bezeichnen, dann aber mindestens rund 15 Seiten und das sollten nur Leute machen, die durch Universität oder sonstwie die paar Grundprinzipien von "wissenschaftlichen Arbeiten" verinnerlicht haben.
Und jetzt passiert gar nichts...? Oh doch... Der Bürger beantragt Einbuchung auf sein Beitragskonto.Nicht "Aufrechnung" - er will ja den Rückzahlungsanspruch und Klageanspruch aufrechterhalten. Das wird Bürger X sogar ausdrücklich so schreiben.
Aber durch die Einbuchung kann ganz hypothetisch der Rundfunkbeitrag nicht mehr vollstreckt werden.
Natürlich buchen die nicht ein.
Wenn der Gerichtsvollzieher für den Rundfunkbeitrag kommt, setzt man ihm das entgegen. Der Gerichtsvollzieher kann / muss dann im Prinzip trotzdem vollstrecken.
Naja, dann kann man diesbezüglich vor Gericht gehen. Bekommt man damit die Vollstreckung ausgesetzt? Im Prinzip nicht. Sagt nicht, dass ihr nicht gewarnt wurdet. Ob das in der Realität trotzdem klappen könnte? Hier sei keinerlei Ansatz von Inaussichtstellung. Wem nichts anderes bleibt als Argument, dem bleibt immerhin dann noch dies da.
Und vielleicht kommt alles anders... Intendanten einbeziehen: Denn Bürger X kann seine Aufforderung per Gerichtsvollzieher an den zuständigen ARD-Intendanten persönlich adressieren und zustellen lassen.
Dank an @Besucher, siehe den vorhergehenden Beitrag:
Gerichtsvollzieher-Zustellung statt Einschreiben. Ist gar nicht so teuer, wie man befürchten könnte.
Googeln: gerichtsvollzieher kosten zustellung brief
Wohl rund 13 € (statt rund 6 € bei "Enschreiben eigenhändig").
Vorteil: Der Gerichtsvollzieher bestätigt nicht nur den Zugang, sondern auch den Inhalt als zugegangen. Das führt allerdings dazu, dass die Gebühren je nach Seitenzahl steigen. Hier ist ganz ungefähr in Erinnerung, dass bei einer Zustellung vor einigen Monaten von 100 oder 200 Seiten der Gerichtsvollzieher rund 60 Euro erhielt (Irrtum vorbehalten).
Und natürlich dieses Aufputschmittel für das eigene Ego: "Der Intendant schickt mir den Gerichtsvollzieher - o.k., ich schicke ihm auch den Gerichtsvollzieher." Da die Intendanten bei normaler Beitrags-Post immer das einfach auf die Beitragsabteilung abschieben und so "ihre Hände in Unschuld waschen", kann man auf die persönliche Verantwortung der Intendanten für die ständigen Rechtsfehler ruhig mit Nachdruck pochen.
Da die ARD-Anstalten nicht "dienstherrenfähig gegründet sind" - in kapierbarem Normaldeutsch "keine Beamten haben können" - , gibt es keine Unterverantwortlichkeiten für gravierende Dauerverstöße; das ist dann "Chefsache".
Wenn der Bürger ab jetzt auf seine rund 1 200 € pocht, ist der Intendant immer mit drin in der Sache.Beispielsweise, wenn der Vollstreckung mit Rechtsmitteln dieser (nicht vollstreckbare) Gegenanspruch entgegengesetzt wird.
Im schlechtesten Fall hat das einen Effekt Null.
Im besten Fall bekommt der Intendant einen Wutausbruch und ordnet an, dass alle Konten ruhig zu stellen sind, sofern der Bürger so etwas macht und zusätzlich Antrag auf Härtefallprüfung stellt,
- weil Einkommen nur im Bereich Existenzminimum - rund 1000 Euro (Nachweise sofort beifügten!:
- oder weil Nichtzuschauer (nicht "typisierbar", sondern "Härtefall"-würdig, weil mehr als 10 % Nichtzuschauer im Land - muss man gleich dazu schreiben).
Beide Gruppen dürften ihre Zahlungen bei "Zahlung unter Vorbehalt" sowieso nach dem zukünftigen Entscheid Bundesverfassungsgericht zurückfordern können, wird hier vermutet; Bezieher niedriger Einkommen wohl sogar ohne die Klausel "Zahlung unter Vorbehalt".
Für alles ab Januar 2013... Denn Verjährung blieb bis heute gehemmt, weil durch koordinierte gezielte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen eine Rechtewahrnehmung bislang aktiv aussichtslos gemacht wurde (Justizskandal).
Bürger X wird all das sofort hineinschreiben.
In einem Anfall von Kampfeskraft wird Bürger Y hinzufügen, wenn er etwas zahle, dann nur, um für Schutz mit Geld zu zahlen, um einer rechtsfehlerhaften Druck-Ausübung mit viel stärkerem Übel zu entgehen. Wetten, dass man sich damit keine Freunde macht dort im ARD-Haus?
Ein Bürger Y, der das machte, hatte den Eindruck, dass sein Beitragskonto nur noch "liebevoll mit Samthandschuhen" bearbeitet wurde. Keine Ahnung, ob das nur Einbildung war oder Realität. Ging ja an den Intendanten, namentlich adressiert, "(persönliches Büro)". Dann wird sowieso respektvoller bearbeitet, um hausinternen Stunk mit dem Intendanten zu vermeiden, wird oft kolportiert. ("Kolportieren" = "wird verbreitet, aber die Zuverlässigkeit des Gesagten ist nicht gewährleistet".)
Und jetzt der Dämpfer, der berühmte DisclaimerDas alles waren wirklichkeitsfremde Gedankenspielereien eines Bürgers X / Y. Natürlich wird das niemand hier empfehlen, niemand wird hierzu raten, von Rechtsberatung bei solchen Sachen ganz zu schweigen.
Was jemand macht, macht er immer voll eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall "befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".
Vergaß ganz, mitzuteilen: Den Bürger X / Y, der das in etwa so machte, den gibt es übrigens. Ein böser Bube, nehmt euch den nur nicht zum Beispiel. "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!"