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Autor Thema: Urteil zum Rundfunkbeitrag - Ist der Fall damit erledigt?  (Gelesen 12860 mal)

Uwe

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Quelle Logo:http://www.die-zeitungen.de/fileadmin/_migrated/news/faz_feuilleton_01.JPG
Urteil zum Rundfunkbeitrag
Ist der Fall damit erledigt?


Quelle: FAZ 08.12.2016 von Michael Hanfeld


Zitat
Auch das Bundesverwaltungsgericht nickt den Rundfunkbeitrag ab und weist die Klage von Netto und Sixt zurück. Die Entscheidung ist fragwürdig. Es geht nur um eines: ARD und ZDF sollen zu Geld kommen.

Eines muss man der Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag lassen: Da tanzt keiner aus der Reihe. Nicht die Verwaltungsgerichte, nicht die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz und auch nicht das Bundesverwaltungsgericht, das am Mittwoch die Klagen der Unternehmen Netto und Sixt gegen den Beitrag abgewiesen hat.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Sender und Richter um keine Begründung verlegen, mag sie noch so absurd erscheinen.

weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/urteil-zum-rundfunkbeitrag-ist-der-fall-damit-erledigt-14565553.html


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c

cleverle2009

Die aufgeführten Grundgesetzfeinde sind nicht komplett.

In diese Riege reihen sich ein, der Abnickverein Landtag, die kommunalen Behörden ebenso wie auch die Staatsanwälte. Das, obwohl sie alle auf das Grundgesetz geschworen haben. Für mich sieht das Ganze wie die Fortsetzung des nationalsozialistischen*** Unrechtssystem mit anderen noch raffinierteren Methoden aus.

Jeder von denen würde wieder die Listen schreiben.

Die Liste der ehemaligen Nazis, die nach dem Krieg wieder eine Rolle in der Politik spielten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren

Wichtig für Bayern zu wissen. Auch viele solche CSUler haben an noch heute exekutierten Gesetzen mitgewirkt und wesentlich dabei mitgeholfen, das die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz marginalisiert wurde.


***Edit "Bürger":
Die Taten diverser Unrechtssysteme bagatellisierende Aussagen/ Vergleiche sind im Forum aus guten Gründen unerwünscht.
Aufgrund der zwischenzeitlich bereits erfolgten, gegendarstellenden Hinweise unter
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Zitat
Sixt will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dass dieses anders entscheidet als die übrigen Instanzen ist leider kaum zu erwarten.

Auch Grundgesetzfeind?


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Dabei bräuchte es nur einen Landtag, der den Vertrag kündigt,
und das Kartenhaus fällt in sich zusammen.
Leute wie diese Schwergewichte, die klagen,
könnten auch in diese politische Richtung denken.


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Uwe

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Ermano Geuer ?@geuerermano  1 Std.Vor 1 Stunde Passau, Deutschland

Ermano Geuer hat FAZ.NET retweetet

Ich würde das BVerfG in der Sache nicht unterschätzen. Gut, dass @SixtDE weiter macht. #Rundfunkbeitrag


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P
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Ich kann Geuer nur zustimmen.
Meiner Ansicht nach haben wir durchaus eine Chance, besonders da es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" gerade aus der Sicht des Bundesverfassungsgericht gerade nicht um einen "Beitrag" handelt. Dazu hat es sich immer wieder in ähnlichen Urteilen ausgelassen.
Wenn die "Allgemeinheit" zahlen muß (wie es die Gesetzesbegründungen und auch die bisherigen Urteile behaupten"), dann handelt es sich gerade nicht um einen Beitrag, mit dem ein individuell zurechenbarer Sondervorteil abgegolten werden soll. -> Kein Beitrag!
Man soll zwar nicht voreilig sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das BVerfG derart verbiegen kann und wird, um irgendeine an den Haaren herbeigezogene Begründung zu erfinden, nach der der "Rundfunkbeitrag" doch noch den Kriterien an einen "Beitrag" entsprechen könnte.
Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Einordnung als "Sonderabgabe" (Gruppeninteresse) oder Gebühr (war ja die "Rundfunkgebühr" schon nicht mehr).


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
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Zitat
Dabei bräuchte es nur einen Landtag, der den Vertrag kündigt

Darauf setze ich inzwischen auch mehr Hoffnung. Denn was die Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht abliefern, kann man nicht als Rechtsprechung bezeichnen. 

Ob das Bundesverfassungsgericht da grundsätzlich anders gestrickt ist…?

Bruder Ferdinand soll also möglicherweise den Mist korrigieren, den Bruder Paul verzapft hat und den „Beitrag“ als das bezeichnen, was er ist, nämlich eine Steuer?

Scheint mir mehr und mehr unwahrscheinlich. Ein Funken Hoffnung bleibt, dass die Nichtnutzer berücksichtigt werden müssen, wie es ja auch im Kirchhofschen Gutachten vorgesehen war. Damit würde der schwarze Peter an die Politik weitergereicht werden, die das Gutachten mangelhaft umgesetzt hat.
 


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Der Rundfunkbeitrag wird so hartnäckig verteidigt, wird von den 8,5 Milliarden jährlich nicht noch mehr abgezweigt, als die Pensionen? Ich meine, das ist schon ein Skandal genug! Aber fließt da noch Geld wohin, was noch nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist? Ich meine viele Verträge usw. sind geheim und 8,5 Milliarden sind nicht gerade wenig! Vielleicht wird ja noch was anderes mit finanziert?


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

K
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Paul hat Ferdinant immer das Spielzeug weggenommen und hat den Bruder auch immer mit Fragen genervt. Ich hoffe mal dass sich Ferdinant dafür noch rächen will. :=)


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f

faust

... lasst euch bitte bitte nicht irre machen, ich stelle mal 3 kleine Überlegungen an:

  • Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

    Am Ende wartet der Ferdl seit Jahrzehnten darauf, dem Paul endlich mal zu zeigen, wer nun den längeren  (#) hat???
    Wir wissen es nicht, wir wissen es nicht -> aber es gibt nicht umsonst das Wort "Familienbande" !

  • Nächstes Jahr ist Wahljahr, und was für eins.

    Wenn euch noch vor einem lausigen Jahr jemand gesagt hätte, dass es mal eine Partei geben wird, die tatsächlich und wahrhaftig die Aufkündigung  >:D :police:  der Rundfunkstaatsverträge fordern würde - hättet ihr das für möglich gehalten ??? Nö, oder?

  • Der oben genannte Kommentar stand in der FAZ - ja, richtig: IN  DER  "FRANKFURTER  ALLGEMEINEN  ZEITUNG" !!!
    Nicht in der "taz" oder in der "Jungen Welt".


Unser Anliegen hat jetzt eine publicity, die wir allein nie erreicht hätten und von der wir geträumt haben - denkt bitte daran:

 wir kämpfen ERST VIER JAHRE !!!

Rom, soweit ich mich erinnere, wurde auch nicht an einem Tag erbaut.


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Damit würde der schwarze Peter an die Politik weitergereicht werden, die das Gutachten mangelhaft umgesetzt hat.
Wieso? In den Rundfunkverträgen ist von Nutzern die Rede; Nichtnutzer sind da gar nicht genannt.

Ist Deutsch wirklich so schwer geworden, daß es keiner mehr kapiert?

Die Politik wird den schwarzen Peter an die Gerichte und den Rundfunk weiterdeligieren.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
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... Für mich sieht das Ganze wie die Fortsetzung des nationalsozialistischen Unrechtssystem mit anderen noch raffinierteren Methoden aus...

Jeder von denen würde wieder die Listen schreiben.

Es ist ärgerlich und empört mich, hier im Forum so einen politischen Ansatz, Vergleich, Hasskommentar zu lesen. Ich möchte im Forum keine ausufernden Spekulationen lesen, sondern mir sind eine von Respekt geprägte Kommunikationskultur sowie die Konzentration auf unser eigentliches Thema wichtig.

Die  Nazi-Herrschaft mit heutigen Problemen und Phänomenen gleichzusetzen, heißt die Leiden der damaligen Zeit zu marginalisieren. Das gilt übrigens auch für die Vergleiche mit dem DDR-System, die hier öfters getroffen werden. Die gleichgeschaltete Presse dort ist in keiner Weise mit den jetzigen Verhältnissen gleichzusetzen.

Ich bitte darum, auf solche Äußerungen und Vergleiche um unser aller Willen möglichst zu verzichten.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

G
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Zitat
Wieso? In den Rundfunkverträgen ist von Nutzern die Rede; Nichtnutzer sind da gar nicht genannt.

Eben genau das meine ich doch! Im Gutachten von Kirchof sind die Nichtnutzer durchaus berücksichtigt, aber die Politik, die mit "Hilfe" des Rundfunks den neuen Staatvertrag gebastelt hat, hat sie glatt "vergessen".

Ergo wurde das Gutachten nicht 1:1 umgesetzt, mit der Streichung der Werbung verhält es sich ja genauso.
Also könnte Ferdl, der seinem Bruder möglicherweise nicht an den Karren fahren will, Nachbesserungen hinsichtlich der Nichtnutzer fordern, damit der "Beitrag" auch seinem Namen gerecht wird. Damit hätte Paul sein Gesicht gewahrt und Ferdl Recht gesprochen. Natürlich alles rein spekulativ, aber so könnte es aussehen...

Zitat
Die Politik wird den schwarzen Peter an die Gerichte und den Rundfunk weiterdeligieren.

Die Politik macht die Gesetze, die Gerichte korrigieren sie höchstens. Und wenn der Rundfunk das Gesetz machen dürfte, dann gut Nacht. Dann zahlen wir bald 100€, weil es für die Meinungsvielfalt unabdingbar ist.


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Wieso? In den Rundfunkverträgen ist von Nutzern die Rede; Nichtnutzer sind da gar nicht genannt.

Eine Anstalt hat Benutzer zu haben, da es sonst keine Anstalt mehr ist.
Man muss also zwangsläufig Benutzer sein.
Eine Zwangsbenutzung kann jedoch nicht aufdiktiert werden, daher wird eine sog. Wohnungsabgabe erfunden.
Wer nicht benutzt, hat kein Rechtsverhältnis zur Anstalt. Somit Nichtnutzer.

Was in dem RBStV steht und was daraus gemacht wird, betrachte ich schlichtweg als groben Unfug.
Weil eben diese Nichtnutzerfrage, die im Gutachten stand, einfach weggelassen wurde, wodurch dieser Unfug entstanden ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

Zitat
AöRs haben stattdessen Benutzer. Das Verhältnis zwischen Anstalt und ihren Benutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.   


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Wieso? In den Rundfunkverträgen ist von Nutzern die Rede; Nichtnutzer sind da gar nicht genannt.
Eine Anstalt hat Benutzer zu haben, ...
Hat sie doch garantiert auch, aber eben nicht jene, die sie nicht nutzen.

Zitat
Man muss also zwangsläufig Benutzer sein.
Nö, muß man nicht.

Zitat
Wer nicht benutzt, hat kein Rechtsverhältnis zur Anstalt. Somit Nichtnutzer.
Richtig.

Zitat
Was in dem RBStV steht und was daraus gemacht wird, betrachte ich schlichtweg als groben Unfug.
Wenn "Unfug", dann nur das, was daraus gemacht worden ist.

Zitat
Weil eben diese Nichtnutzerfrage, die im Gutachten stand, einfach weggelassen wurde, wodurch dieser Unfug entstanden ist.
Sie wurde weggelassen, weil nicht die Notwendigkeit erkannt wurde, den Aspekt der Nichtnutzung auch noch zu regeln. Es wurde schlicht vorausgesetzt, daß es klar wäre, daß "Nutzer" Nutzer und keine Nichtnutzer sind.

@GEZ-Nixda
Zitat
Die Politik macht die Gesetze, die Gerichte korrigieren sie höchstens.
Wie kann ein Gericht ein Gesetz, (nennen wir es mal so), so auslegen, daß jene einbezogen werden, die doch gar nicht im Gesetz als einzubeziehende Gruppe*** genannt sind?

Ich wiederhole meine Frage:

Hat sich nie einer gefragt, warum im Regelwerk einerseits von Nutzern*** die Rede ist und andererseits von Wohnungsinhabern? Wenn alle Wohnungsinhaber zahlpflichtig wären, bräuchte es doch die benannte Gruppe der Nutzer nicht auch noch? Und daß Sozialfälle und Co nicht zahlpflichtig sind, ist ja separat aufgeführt.

Beitragspflichtig sind bei korrekter Auslegung des ganzen Wortlautes unter Berücksichtigung jeglichen weiteren nationalen wie europäischen Rechts alleine wohnungsinnehabende Nutzer, die zudem bestimmte Einkommenshöhen erreichen müssen, denn Sozialfälle etc. sind auch nach europäischem Recht freizustellen.


*** Edit "Bürger":
Zu diesen bislang nicht bestätigbaren Aussagen bitte Gegenfrage(n) und vertiefende Diskussion beachten unter
Besagen d. Rechtsgrundlagen (ja? welche?), dass nur "Nutzer" zahlen müssten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21278.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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