Es fehlt noch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Der alte Fehler, den habe ich auch gemacht, war kostenpflichtig aber an der falschen Stelle.
§ dazu weiß ich jetzt nicht auswendig
Aber es gibt mind. 2 relevante Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
1x auf jeden Fall zu beantragen bei den Widersprüchen an die
jeweilige Landesrundfunkanstalt, unseren einzigen Ansprechpartner!Mit Köln haben wir nichts zu tun, also alles bitte immer an die jeweilgen Landesrundfunkanstalten.
Dann gibt es einen ähnlich lautenden § für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
und zwar in der Situation einer "Zwangsvollstreckung"
Bitte bei einer Klageeinreichung dies auf keinen Fall ergänzen.
(Gehe übrigens auch gerne bei der Klageabgabe beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit)
Man hat nach Klageeinreichung ohne nähere Begründung dannach noch ca. 4-6 Wochen Zeit, um die
ausführliche Klagebegründung nachzureichen, bzw. kann man auch immer wieder um eine Verlängerung ersuchen,
wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben sollten.
Anmerkung: keine Rechtsberatung, nur meine eigene Meinung