Aus dem ersten Beitrag dieses Thema: Es liegt der Verdacht nahe, daß dort Doppelagenten hinter den Kulissen für unseren Widerstand agieren.
Wovon rede ich? Ich spreche von dem neuesten Clou des BS
Aufforderung zur Unterlassung aller Briefe des Beitragsservice erging von hier Ende September 2016, Frist ein Monat, wegen Illegalität der Verwendung der Kölner Adresse rechts oben im Briefkopf. Diese Fristsetzung konnte aus rechtlichen Gründen nur gegenüber RBB (Berlin) erfolgen, aber im Sinn einer generellen bundesweiten Illegalität der bisherigen Briefe - mit dem Ergebnis der Annullierung von allen Folgewirkungen bundesweit für alle Bürger.
Das Kölner Etablissement mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" (so nennt man rechtlich "Namensführung ohne Rechtsperson") erhielt eine entsprechende Unterlassungsaufforderung mit Ankündigung von angebrachten Maßnahmen, falls auch nur eine einzige neue Versendung gewagt werden würde in der betreffenden Einzelsache.
Auch alle anderen Aufforderungen an die RBB-Intendantin persönlich (Frau S.) zur Unterlassung von Illegalem wurden der Kopie an den Beitragsservice beigefügt - rund 50 Seiten.
Fristsetzungen werden immer mit dem Recht der Übergangsregelung versehen. Also die Übergangsregelung nun bis Frühjahr 2017 für andere.
Nun kommt das LG Tübingen ins Spiel. Das ist hier in diesem Thread sehr richtig zugeordnet worden. Unsere Zusammenarbeit hilft optimieren. Das ist hier zur geeigneten Einbringung vorgemerkt.
Mit der Änderung würde sich zweierlei ergeben: (1) Beim Kölner Beitragsservice entfallen rund 10 % (rund 20 Millionen Euro) seiner Kosten (rund 200 Millionen Euro jährlich). Über die Einstellung war sicherlich schon seit langem nachgedacht werden. Offen bleibe also, was der Auslöser war.
(2) Das Image der ARD-Intendanten als Edelmenschen muss geschützt bleiben. Also wenn bisher übliche Mahnungen "aus Köln" nun als illegal endlich beweiskräftig belegt wurden, wären ab jetzt solche mit ARD-Absender zwingend, dies unter Namensangabe der Intendanten am Brief-Fuß wie eingefordert.
(3) Pest oder Cholera?
"Pest": Das Edelmenschen-Image ARD, ZDF und Intendanten zerstören.
"Cholera": Rechtsbruch des Mahnungsverzichts wagen.
In der von ARD, ZDF gewohnten Gutsherrenart wählte man wieder einmal: "Wir sind das Gesetz" - also Cholera - in der Erwartung, dass das wieder einmal gut gehen würde wie jahrelang mit all den vielen Rechtsverletzungen.
Verzicht auf Mahnungen geht aber nicht - illegal (und unanständig und nicht "öffentlich-rechtlich"): Dank an das LG-Tübingen, hierfür die juristische argumentative Textvorlage geleistet zu haben. Wirklich gute Juristen sind etwas Feines - aber nur wirklich gute, siehe LG Tübingen.
Jetzt ergeht also der neue Aufforderungsbrief, dass der Mahnungsverzicht ebenfalls illegal wäre. Und so geht das dann weiter. Wir müssen sie in die Enge treiben. Das illegale System, wenn unsere obersten Richter meinen es nicht zerbrechen "zu wollen dürfen", müssen wir Bürger es an seinen Widersprüchen zerbrechen lassen.
Wir schaffen das; nur nicht von heute auf morgen. Von Schritt zu Schritt sind immer 2 Monate nötig. Es geschieht zur Zeit sehr viel, was nicht in ein Forum gehört. Aber das Forum liefert wichtige Grundlagen für die Optimierung.