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Umfrage

Zahlen ohne Zahlungsaufforderung?

Ohne Zahlungsaufforderung zahle ich nicht mehr.
7 (14%)
Ich erteile ein SEPA-Mandat.
0 (0%)
Ich bin Nichtnutzer
43 (86%)

Stimmen insgesamt: 46

Autor Thema: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!  (Gelesen 53848 mal)

P
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GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Autor: 07. November 2016, 23:51
Da dachten wir immer, der Beitragsservice wäre dazu da, um für die Landesrundfunkanstalten die Gelder einzutreiben, doch dann stellt sich heraus: Auch der BS möchte anscheinend die Absurdität des ganzen Rundfunkbeitragswahns gekonnt auf die Spitze treiben! Es liegt der Verdacht nahe, daß dort Doppelagenten hinter den Kulissen für unseren Widerstand agieren.

Wovon rede ich? Ich spreche von dem neuesten Clou des BS. Es werden jetzt Briefe mit folgendem Inhalt verschickt (als Dialogpost für 0,28 €):
Zitat von: Brief vom BS
Information zur Zahlungsaufforderung

Sehr geehrtes Zahlschaf,

zur Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge erhalten Sie zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von uns eine Zahlungsaufforderung per Post.

Ab April 2017 werden wir den Versand der postalischen Zahlungsaufforderungen einstellen. Wenngleich nach der gesetzlichen Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Zusendung von Zahlungsaufforderungen nicht erforderlich ist, möchten wir diesen Service im Online-Verfahren für Sie mit mehr Informationen und Möglichkeiten verbessern. Wenn Sie dieses nutzen wollen, können Sie sich ganz einfach über unser Service-Portal für Unternehmen anmelden und registrieren lassen.

Sie können dann jederzeit die Daten zu Ihrem Beitragskonto einsehen und verändern. Die Zahlungsaufforderungen mit mehr Informationen werden automatisch zum Fälligkeitstermin online bereitgestellt und können selbstverständlich ausgedruckt werden.

Interessiert? Dann registrieren Sie sich einfach unter https://portal.rundfunkbeitrag.de.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auf einen weiteren Vorteil hinweisen: Die Zahlungen Ihrer fälligen Rundfunkbeiträge lassen sich ganz einfach im Lastschriftverfahren abwickeln. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat (SEPA) erteilen, müssen Sie nichts mehr veranlassen, weil wir Ihre Rundfunkbeiträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin für Sie abbuchen. Die Bereitstellung der Online-Zahlungsaufforderung bleibt selbstverständlich erhalten.

Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, bitten wir um Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Schauen wir uns das Ganze jetzt mal näher an:
Es ist absolut richtig, daß im RBStV nichts davon steht, daß der BS Zahlungsaufforderungen verschicken muß. Genau genommen steht noch nicht einmal etwas vom BS im RBStV. Und auch die Beitragshöhe ist diesem Machwerk politischen Lobbyismus' nicht zu entnehmen, weshalb die Zahlungsaufforderung an diejenigen, die ihren Lastschrifteinzug entweder bewußt gekündigt oder diesem noch nie zugestimmt hatten, zumindest den Zweck hatte, über die Unkosten zu informieren.

Was soll das Ganze? Es ist zu vermuten, daß man hier (kurzfristig) Verwaltungskosten (quartalsweises Verschicken von Zahlungsaufforderungen an eine nicht bekannte Anzahl von Teil-Unwilligen) sparen möchte und dabei soll wohl auch noch der Druck erhöht werden. Denn die implizite Drohung steht im Raum: Erteile uns die Erlaubnis für das Lastschriftverfahren oder wir schicken Dir einen Festsetzungsbescheid!
Andererseits: Was jetzt eigentlich passiert, wenn die vergesslichen Zahler aufgrund ausbleibender Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, das ist dem Info-Schreiben des nicht-rechtsfähigen Inkassounternehmens (Impressum Beitragsservice: http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) nicht zu entnehmen.

Eine leere Drohung also? Oder doch Wasser auf die Mühlen der Rundfunkverweigerer?
Selbst der BS kann nicht so naiv sein, anzunehmen, daß diejenigen, die bisher keine Erlaubnis zur Lastschrift gegeben oder diese wieder zurückgezogen hatten, sich von diesem Schreiben (dessen Erhalt natürlich auch nicht nachgewiesen werden kann) sonderlich beeindrucken lassen. Viel eher steht zu hoffen, daß ein Gutteil dieser Noch-Zahler nun endgültig die Nase voll hat und keine Zahlungen mehr leistet.
Denn was soll das? Es soll tatsächlich Leute geben, die haben schlicht und ergreifend kein Internet und können die Rechnungen (wieso eigentlich Rechnungen?) gar nicht einsehen. Und wieso soll ich einer Rechnung hinterherrennen für ein Angebot, das ich überhaupt nicht nutzen will?
Der Service wird so auch für die LRA zur Farce, denn wenn der nächste Brief (sollte der BS seine "Drohung" tatsächlich ernst machen) in Form eines Festsetzungsbescheides eintrifft, dann wird der Aufwand (Widerspruch, Klage) noch viel größer als wenn man weiterhin die lästigen Rechnungen geschrieben hätte.
Wenn man sich mit dieser neuesten Schnapsidee nicht mal übel ins eigene Fleisch geschnitten hat. Wir werden sehen und hoffen auf weiter wachsenden Widerstand!


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#1: 08. November 2016, 00:28
Zitat von Philosoph:
Zitat
Denn was soll das? Es soll tatsächlich Leute geben, die haben schlicht und ergreifend kein Internet und können die Rechnungen (wieso eigentlich Rechnungen?) gar nicht einsehen
.

Na Philosoph?

Du hast es immer noch nicht kapiert, Du brauchst kein Internet! Du hast doch eine Wohnung!
Da hast du alles! Da kannst du sogar auch mit “IT“ telefonieren.

So ich geh jetzt nach m Bett! die Flasche Wein ist alle! Guckt ihr noch Fernseh?  ;)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#2: 08. November 2016, 00:40
Dann kann ich mir die Gebühren fürs Internet also eigentlich sparen, wenn meine Wohnung selbst schon Internet empfängt (wie es ja bei den Rundfunkwellen auch der Fall zu sein scheint). Dann wird die Rechnung also durch das Internet direkt auf mein Blatt Papier gedruckt.
Das ist natürlich wirklich eine kostenschonende Methode!  :o


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#3: 08. November 2016, 00:43
Am Rande - ein dennoch wichtiger Hinweis:

ARD-ZDF-GEZ unter KEINEN UMSTÄNDEN ein SEPA- o.ä. LASTSCHRIFTMANDATE erteilen!!!

Dies sollte nach all den aktuellen Erfahrungen eine Selbstverständlichkeit sein.

Im Streitfall - z.B. bei einer strittigen Vollstreckung - wird nämlich von ARD-ZDF-GEZ emotionslos (um nicht zu sagen skrupellos) auch unterhalb von 500€ zu vollstreckender Summe gepfändet, wenn denen Kontodaten bekannt sind (auch aus "Altbeständen").

Also: FINGER WEG!


PS: Es bleibt spannend, was ab April 2017 mglw. noch so alles umgestellt wird - vielleicht das gesamte Bescheidungs- und Vollstreckungswesen in Sachen "Rundfunkbeiträge"? ;) ;D


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#4: 08. November 2016, 00:50
Das ist natürlich wirklich eine kostenschonende Methode!  :o
Überweise doch gleich 2587,21 €, dann ist die Reinemache Frau, Abwasser, Regenwasserableitungsgebühr, Deichgebühr, Stromausfallversicherung, auch ruf mal bei dem Beitragsservice an, was noch alles im Preis enthalten ist.

So, bevor ich noch ne Flasche Wein aufmache geh ich nach m Bett! Guckt ihr noch Fernseh?


Edit "Bürger":
Genug abgeschweift. Ab hier bitte ernsthaft und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

E

Emge Phil

Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#5: 08. November 2016, 11:30
Auch dieses Gebaren ist einer Behörde (die man im Rahmen des Beitragseinzugs ja sein will) fremd und erinnert eher an den privatwirtschaftlichen "Service" von Pay-TV-, Internet-, Telekommunikations-, Strom- und sonstigen Anbietern, deren Rechnungsstellung online erfolgt, wo man zudem eine Übersicht über sein "Konto" abrufen kann.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#6: 08. November 2016, 12:18
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 Abs. 13:
Zitat
Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

m
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#7: 08. November 2016, 18:37
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 Abs. 13:
[...]

Siehe dazu die Umsetzung in Bayern und die Beispiele zur ZV im Sozialversicherungsfall.
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (ein Beispiel, Bayern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19593.msg134742.html#msg134742


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#8: 08. November 2016, 21:05
Aus dem ersten Beitrag dieses Thema:

Zitat
Es liegt der Verdacht nahe, daß dort Doppelagenten hinter den Kulissen für unseren Widerstand agieren.
Wovon rede ich? Ich spreche von dem neuesten Clou des BS

Aufforderung zur Unterlassung aller Briefe des Beitragsservice

erging von hier Ende September 2016, Frist ein Monat, wegen Illegalität der Verwendung der Kölner Adresse rechts oben im Briefkopf. Diese Fristsetzung konnte aus rechtlichen Gründen nur gegenüber RBB (Berlin) erfolgen, aber im Sinn einer generellen bundesweiten Illegalität der bisherigen Briefe - mit dem Ergebnis der Annullierung von allen Folgewirkungen bundesweit für alle Bürger.

Das Kölner Etablissement mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" (so nennt man rechtlich "Namensführung ohne Rechtsperson") erhielt eine entsprechende Unterlassungsaufforderung mit Ankündigung von angebrachten Maßnahmen, falls auch nur eine einzige neue Versendung gewagt werden würde in der betreffenden Einzelsache.
Auch alle anderen Aufforderungen an die RBB-Intendantin persönlich (Frau S.) zur Unterlassung von Illegalem wurden der Kopie an den Beitragsservice beigefügt - rund 50 Seiten.


Fristsetzungen werden immer mit dem Recht der Übergangsregelung versehen.
 
Also die Übergangsregelung nun bis Frühjahr 2017 für andere.
Nun kommt das LG Tübingen ins Spiel. Das ist hier in diesem Thread sehr richtig zugeordnet worden. Unsere Zusammenarbeit hilft optimieren. Das ist hier zur geeigneten Einbringung vorgemerkt.

Mit der Änderung würde sich zweierlei ergeben:

(1) Beim Kölner Beitragsservice entfallen rund 10 % (rund 20 Millionen Euro) seiner Kosten (rund 200 Millionen Euro jährlich). Über die Einstellung war sicherlich schon seit langem nachgedacht werden. Offen bleibe also, was der Auslöser war.
(2) Das Image der ARD-Intendanten als Edelmenschen muss geschützt bleiben. Also wenn bisher übliche Mahnungen "aus Köln" nun als illegal endlich beweiskräftig belegt wurden, wären ab jetzt solche mit ARD-Absender zwingend, dies unter Namensangabe der Intendanten am Brief-Fuß wie eingefordert.
(3) Pest oder Cholera?
"Pest": Das Edelmenschen-Image ARD, ZDF und Intendanten zerstören.
"Cholera": Rechtsbruch des Mahnungsverzichts wagen.
In der von ARD, ZDF gewohnten Gutsherrenart wählte man wieder einmal: "Wir sind das Gesetz" - also Cholera - in der Erwartung, dass das wieder einmal gut gehen würde wie jahrelang mit all den vielen Rechtsverletzungen.

Verzicht auf Mahnungen geht aber nicht - illegal (und unanständig und nicht "öffentlich-rechtlich"):

Dank an das LG-Tübingen, hierfür die juristische argumentative Textvorlage geleistet zu haben. Wirklich gute Juristen sind etwas Feines - aber nur wirklich gute, siehe LG Tübingen.
Jetzt ergeht also der neue Aufforderungsbrief, dass der Mahnungsverzicht ebenfalls illegal wäre. Und so geht das dann weiter. Wir müssen sie in die Enge treiben. Das illegale System, wenn unsere obersten Richter meinen es nicht zerbrechen "zu wollen dürfen", müssen wir Bürger es an seinen Widersprüchen zerbrechen lassen.
Wir schaffen das; nur nicht von heute auf morgen. Von Schritt zu Schritt sind immer 2 Monate nötig. Es geschieht zur Zeit sehr viel, was nicht in ein Forum gehört. Aber das Forum liefert wichtige Grundlagen für die Optimierung.


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#9: 08. November 2016, 23:30
Wenn keine Mahnungen mehr... Bußgelder zulässig?
Die stehen irgendwo irgendwie in den gravierend rechtsfehlerhaften Gesetzen über die Rundfunkabgabe auch Bußgeldreglungen für den Fall der unterlassenen Eigen-Anmeldung. Mir ist kein einziger Fall begegnet, dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Gedroht wird damit aber routinemäßig. Wie ist die Rechtslage? Hier ein Versuch der Erstmeinung:


Grundsätzlich kann man verletzte Rechtsprinzipien rügen. 
Beispielsweise darf nicht geahndet werden, dass sich jemand einem Haftbefehl entzieht.
Auch sind die Verhaltensregeln und Prinzipien des Verwaltungsrechts zu beachten.
All dies, das sind etwas schwammige Rechtsgrundlagen. Wie hätten es gerne konkreter.


Gesetzgebungs-"Kompetenz" (im Sinn: Wer darf die Gesetze machen") 
Zitat
GG = Grundgesetz Art. 72:
(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

Grundgesetz Art. 74:
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
   1.    das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren (ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs), die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;

https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1761.pdf
ist  ferner  die  konkurrierende  Gesetzgebungskompetenz  für  das  Strafrecht  (zu  dem  im  verfassungsrechtlichen  Sinne  auch  das  Ordnungswidrigkeitenrecht zählt) einschlägig (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Die Länder sind hier nach Art. 72 Abs. 1 GG  zur  Gesetzgebung  befugt,  solange  und  soweit  der  Bund  von  seiner  Gesetzgebungszuständigkeit  nicht  Gebrauch  gemacht  hat.


Rundfunkrecht ist Landesrecht. Aber hier geht es nicht um Rundfunkrecht.
Diese Bußgelder sind vorgesehen für eine Nichtausführung von Meldeplfichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Zitat
Die Meldegesetze sind Gesetze, die in Deutschland das Meldewesen regeln.
Seit 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, zuvor war das Meldewesen landesgesetzlich geregelt.

Im Melderecht ist die Nichtmeldung eines Haushalts für die Rundfunkabgabe (oder alles erdenkliche ähnliche) nicht als bußgeldpflichtig aufgeführt. Der Bund hat durchaus geregelt, was er bei Meldepflichten als bußgeldpflichtig ansieht; derartiges also nicht.

Demnach könnte die Bußgeldregelung bezüglich der Rundfunkabgabe als nichtig angesehen werden jedenfalls seit Ende 2015. Ob möglicherweise schon vorher nichtig, ist wohl unwichtig. Dies könnte ganz eventuell eine Erklärung sein, wieso davon wohl nie Gebrauch gemacht wurde. Aber rechtsstaatliche Hemmungen, derartige "Gefühlsduselei" sind wir von unserer Inkasso-Dampfwalze Beitragsservice an sich nicht gewohnt.

Oder auch, wegen der fehlenden Durchsetzbarkeit der Eigenmeldung könnten die ARD-Inkassoleute anstreben, 2018 einen erneuten Meldedaten-Abgleich zu machen mangels anderer Kontrollmöglichkeit. (Allerdings als unzulässig erklärt durch die Landesdatenschutzbeauftragten für Berlin und Brandenburg, was durch Landesverfassungsbeschwerde in Berlin entsprechend eingeklagt werden soll).

Was meinen die klugen Köpfe dieses Forums von der vorstehenden Rechtsmeinung, ob die Bußgeldregelung vielleicht nichtig ist? Das wird ja nun wichtig, sofern nicht mehr brieflich gemahnt werden soll.
Der erste, der eine Argumentation vorträgt, wartet immer auf Gegenmeinungen, damit sich Schwächen der Argumentation erkennen lassen. 


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#10: 09. November 2016, 00:17
Und immer wieder GG Art 31, Bundesrecht bricht Landesrecht. Da ohne Einschränkungen festgeschrieben, gilt dieses für alle Bereiche als auch den der konkurrierenden Gesetzgebung. Im Zweifel gilt Bundesrecht, wenn Landesrecht trotz Erlaubnis evtl. erheblich vom Bundesrecht abweicht.

Vorm BVerfG braucht wohl aber eine derartige Fallkonstellation noch nicht entschieden zu werden?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#11: 09. November 2016, 01:20
Die stehen irgendwo irgendwie in den gravierend rechtsfehlerhaften Gesetzen über die Rundfunkabgabe auch Bußgeldreglungen für den Fall der unterlassenen Eigen-Anmeldung. Mir ist kein einziger Fall begegnet, dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Gedroht wird damit aber routinemäßig. Wie ist die Rechtslage?

Das steht im RBStV:

Zitat
§12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.  den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2.  der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3.  den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Die in den Satzungen der LRAen eingeführte "Direktanmeldung" umgeht die vom Gesetzgeber gedachte Erzwingung der Auskunft durch Drohung mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld. Umgehungen von Gesetzen sind rechtswidrig. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesumgehung#Allgemeines_Umgehungsverbot
Hier wird wohl gelten: Landesrecht geht vor Satzung. Die Direktanmeldung läuft nicht im Sinne der Bußgeldregelung des RBStVs


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#12: 09. November 2016, 12:04
Dank Seppl kommt Präzision hinein, wo sie bei mir mangelte. Nun also konkreter:

Zitat
§12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.  den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2.  der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3.  den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Ziffer 1. und 2. sind "verdeckte melderechtliche Handlungen", würde ich sagen. Demnach wäre die wertende Einstufung als "ordnungswidrig" (also "ungehörig") ohne Rechtsgrundlage, die Kann-Vorschrift der Geldbuße unwirksam.

Ziffer 3. ist Verstoß gegen das heutzutage geltende Rechtsprinzip: Nichtzahlung darf nur über vollstreckungsrechtliche Vorgänge geahndet werden. Nicht-Zahlung ist nicht irgendwie "deliktisch" (Verbot der Sozialen Diskriminierung - Verbot der strafrechtlichen Sanktion für das Nichthaben von Reichtum).
Zuletzt gab es derartiges vor allem im Mittelalter - Schuldturm, hierdurch Sippenhaft, usw.. Den an sich ebenfalls verbotenen "Pranger" haben wir inzwischen ja wieder durch die vollendeten Fakten der weltweiten Kommunizierung von Nichtzahlung, dies per Internet, Schufa usw..

Also, ich bleibe im Ergebnis bei meiner Meinung:
- die falsch sein kann - das haben Meinungen so an sich -
Die Bußgeld-Kann-Androhung ist unwirksam und wurde vermutlich aus genau diesem Grund nie zur Anwendung gebracht.
Eine "verbotene Umgehung" würde ich darin nicht erkennen. Im Gegenteil, öffentliches Recht verpflichtet auf allen Ebenen, irgendetwas Rechtswidriges nicht zur Anwendung zuzulassen. Diese Verpflichtung zählt ja zu den stärksten Waffen, um trotz einer subtil irregeführten Rechtsprechung eine Neuordnung der Rundfunkabgabe erzwingen zu können.


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#13: 10. November 2016, 23:45
Die in den Satzungen der LRAen eingeführte "Direktanmeldung" umgeht die vom Gesetzgeber gedachte Erzwingung der Auskunft durch Drohung mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld. Umgehungen von Gesetzen sind rechtswidrig. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesumgehung#Allgemeines_Umgehungsverbot
Hier wird wohl gelten: Landesrecht geht vor Satzung. Die Direktanmeldung läuft nicht im Sinne der Bußgeldregelung des RBStVs
Bist Du sicher, daß die Direktanmeldung in den Satzungen steht? Ich habe da noch nichts davon gelesen. Nur, daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, was die Anmeldung durch den BS ganz offenkundig in mehrfacher Hinsicht nicht tut.

Um ehrlich zu sein, kann ich der Diskussion hier inzwischen nicht mehr folgen.
Ist es möglich, daß der BS die "Zahlungsaufforderungen" einstellt, weil es möglicherweise eine erfolgreiche bzw. erfolgversprechende Klage gegen die Belästigung durch den BS gibt? Wenn ja, dann war das alles rechtswidrig?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#14: 11. November 2016, 00:14
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.

Als die Flächendeckende Registierung zur Krankenversicherung aller umgesetzt wurde, gab es viele die gesagt haben brauche ich nicht für was soll ich bezahlen.

Jetzt muss jeder Zahlen auf jeden Fall den Mindestbeitrag. Wo dieser Betrag herkommt z.B. vom ALG oder H4 aus Steuerquelle, alle andern zahlen schön von Ihrem Gehalt/Konto 50/50 mit Anteil usw. an Ihre Krankenkasse. Mit der Gesundheitskarte ist nur die Arztabrechnung dazwischen geschaltet.

Beim Rundfunbeitrag wurde eben die Vorteilsregelung per Gesetz durch die einheitlichen Gerichtsurteile vorgeschoben, man könnte ja in jeder Wohnung das Angebot nutzen.

Für den Einzug des Beitrages wiederum wird es genau so laufen wie bei den Krankenkassebeiträgen. Derjenige wo nicht bezahlt häuft auf seinem Konto einen Betrag an mit Säumniszuschlägen und Zinsen und der wird dann wie in Bayern per Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf nun erlaubt von den LRA oder BS vollstreckt werden. Dass der BS noch eine Online-Schnittstelle zur Einsicht in die Daten bezogen auf das Konto mit der Beitragsnummer anbietet, gibt es doch bei jedem Krankeversicherten bei der Krankenkasse auch.

Wenn dann jedes Land wie in Bayern erfolgt ein Gesetz zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) einführt, in dem das alles drin steht, wer Vollstrecken und wer zuständig ist, werden die Gerichte darauf verweisen.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG/true


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