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Umfrage

Zahlen ohne Zahlungsaufforderung?

Ohne Zahlungsaufforderung zahle ich nicht mehr.
7 (14%)
Ich erteile ein SEPA-Mandat.
0 (0%)
Ich bin Nichtnutzer
43 (86%)

Stimmen insgesamt: 46

Autor Thema: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!  (Gelesen 53490 mal)

  • Moderator
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#15: 11. November 2016, 00:24
[Bist Du sicher, daß die Direktanmeldung in den Satzungen steht? Ich habe da noch nichts davon gelesen. Nur, daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, was die Anmeldung durch den BS ganz offenkundig in mehrfacher Hinsicht nicht tut.

Danke für den Hinweis! Ich habe da unüberprüft eine Information übernommen. Die Direktanmeldung wurde von der KEF vorgeschlagen und von den LRAen angewandt.

Zur Direktanmeldung habe ich aktuell nur eine Info im Geschäftsbericht des BS 2014 gefunden. Danach handelt es sich nur um eine Absprache zwischen den Intendanten, kein Satzungsinhalt.

Zitat
Hintergrund der erhöhten Erträge ist die Ende 2013 getroffene  Entscheidung  der  Intendantinnen  und  Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die seit März 2013 von den Einwohnermeldeämtern gelieferten Bestandsdaten volljähriger Bürgerinnen und  Bürger  umfassend  im  Sinne  der  Beitragsgerechtigkeit  zu  nutzen  und  im  Falle  fehlender  oder  nicht sachdienlicher Reaktionen auf Schreiben des Beitragsservice eine so genannte Direktanmeldung vorzunehmen...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#16: 11. November 2016, 05:27
Moin.

... daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, ...

Dazu habe ich z.B. die "Satzung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Bekanntmachung der Staatskanzlei v. 13.11.2012 – 205-58103/021, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 44/2012, S. 1104 -1106)" (s. hier) gefunden. Hat jemand dazu einen Textlink, oder weiß jemand wie man aus dem geschützten Dokument Textpassagen rauskopieren kann?

Frei  8)



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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

n
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#17: 11. November 2016, 08:12
Ich kann es ohne Probleme kopieren:

Zitat
§3
Anzeigen, Formulare
(1) Anzeigen über Beginn und Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges sind unverzüglich schriftlich gemäß §§ 126 Abs. 1, 3 und 4, 126 a Abs. 1 BGB der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle zuzuleiten. Dies gilt auch für die Anzeige eines Wohnungswechsels sowie für jede Änderung der Daten nach § 8 Abs. 4 und 5 RBStV.
(2) Für die Anzeigen sollen die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden. Die Formulare werden im Internet und an Stellen, die für jedermann zugänglich sind und von der Rundfunkanstalt bekannt gegeben werden, sowie von nach § 16 Abs. 4 beauftragten Dritten kostenlos bereitgehalten.
(3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang einer Anzeige im Sinne von Absatz 1 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle.

Was mir aufgefallen ist und ich nicht gewusst habe:
Zitat
Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang ...
Also immer eine Bestätigung forden ...


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

e
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#18: 11. November 2016, 09:22
Die Bestätigung, die es wahrscheinlich dann nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand an Zeit, Nerven und anderem gibt, wäre mir zu vage. Da würde Person x den guten, alten Papierweg wählen und das per Einschreiben mit Rückschein. So ist es gerichtsfest und man hat was in den Händen, falls wundersamerweise keine Bestätigung einer Abmeldung erfolgt, wie wir das ja schon kennen. >:D.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

P
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#19: 11. November 2016, 10:39
Link zum Niedersächsisches Ministerialblatt 5324 (05.12.2012 Nummer 44)
http://www.niedersachsen.de/download/73245/nds._mbl._nr._44_2012_vom_05.12.2012_s._1103-1161.pdf

ab Seite 1104

Zitat
§ Anzeigen, Formulare ...  (3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang einer Anzeige im Sinne von Absatz 1 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle.

In §2 wird keine Stelle bezeichnet oder genau angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welche Stelle das genau ist. Wenn es in der Satzung keine Angabe zu der Stelle gibt, wo diese sich befinden soll oder aus welchen Daten sich das ergeben soll, so ist der zitierte §3 Absatz (3) nicht erfüllbar.

Zitat
§2 Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten

Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlichen-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.

Person X kann hier keinen Ort erkennen. Sollte sich also eine Stelle melden aber nicht ausweisen können, wo würde dann der §3 (3) zu erfüllen sein?

Wenn also ein Bürger sich bei einer LRA meldet, dann muss der Bürger von dieser LRA also noch den Nachweis für die Zuleitung verlangen. Jetzt müsste der Bürger nur noch herausfinden ob er sich überhaupt bei der LRA melden soll oder nur bei der Stelle.

Wichtig ist dabei wahrscheinlich das Wort "zuleiten", aber wer hat es zuzuleiten?


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S
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#20: 11. November 2016, 13:49
[...]
Person X kann hier keinen Ort erkennen. Sollte sich also eine Stelle melden aber nicht ausweisen können, wo würde dann der §3 (3) zu erfüllen sein?
[...]

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

Da sich anstatt der zuständigen Landesrundfunkanstalt irgendein nicht rechtsfähiges Organ meldet, welches weder im RBStV noch in einer Satzung namentlich erwähnt wird, kann der angebliche Schuldner seiner Meldepflicht nicht nachkommen, da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt, in dem auch noch unzulässige Säumniszuschläge enthalten sind. Die Säumniszuschläge entstehen aufgrund der nicht erfolgten Anmeldung, die ja unmöglich ist s.o.. Allein aufgrund dieses unzulässigen Vorgehens wird jeder mündige Bürger Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#21: 11. November 2016, 15:03
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.
Nö; -> wir sind in der EU! Es gilt Art 11 der Charta der Grundrechte der EU zur Meinungs- und Informationsfreiheit, -> "frei von behördlicher Einwirkung". Der Staat oder jede andere staatliche Stelle darf dem Bürger hier nichts vorschreiben.

Auch greift Dein Vorschlag zu kurz, denn es hat verschiedene Krankenversicherungsgesellschaften, wo der Bürger die Wahl hat, bei welcher er sich versichern läßt. Eine ähnliche Diskussion hatten wir im Forum bereits schon einmal.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#22: 12. November 2016, 06:40
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.
Nö; -> wir sind in der EU! Es gilt Art 11 der Charta der Grundrechte der EU zur Meinungs- und Informationsfreiheit, -> "frei von behördlicher Einwirkung". Der Staat oder jede andere staatliche Stelle darf dem Bürger hier nichts vorschreiben.
Seit wann ist und war die sogenannte gemeinsame Stelle lt. RBStV. eine staatliche Stelle??? NOCH NIE! Und jetzt vom Gericht in Tübingen bestätigt. Ist eine LRA eine staatliche Stelle? Gleiches vom Gericht in Tübingen nachzulesen. Dass dem betroffenen Bürger mit sogenannter Info-Post etwas anderes vorgespielt wird und wurde, trägt nur zur wohl gewünschten Irreführung bei.

Deshalb ist diese Antwort einfach so hinfällig wie die EU-Träume. Einen kleinen Einblick wie die EU-Gerichte entscheiden werden, sollte das deutsche Rundfunksystem jemals dort auf dem Tisch landen und durchleuchtet werden, gab es ja jetzt bei der Entscheidung zum spanischen staatlichen Rundfunk. Kein EU-Gericht wird den staatlichen Rundfunk eines EU-Mitgliedstaates wegen Beihilfe hin oder her für nichtig erklären. NIEMALS!

Auch greift Dein Vorschlag zu kurz, denn es hat verschiedene Krankenversicherungsgesellschaften, wo der Bürger die Wahl hat, bei welcher er sich versichern läßt. Eine ähnliche Diskussion hatten wir im Forum bereits schon einmal.
Diese Einschätzung oder Sichtweise ist genau so nicht durchdacht. In diesem Land kann heute in Sachen Medien/Fernsehen schon jeder selbst entscheiden, ob und was er zusätzlich zur sogenannten Grundversorgung einkauft. Kann Zeitungen, Programme, Filme, Musik und den Internetzugriff kaufen, wenn er Geld hat. Dem Hartz4-Empfänger gibt man kein Geld, dann kann der sich nix kaufen. Dem H4 betroffenen wird zugemutet er kann seine Bewerbungen mit Hand schreiben. Die Gerichte haben die Anschaffung eines PC's oder Druckers zur Grundausstattung abgelehnt, damit er sich rechtlich nicht kundig machen kann und gegen seine Lage aufmuckt. Nur der Staat (Bund / Länder) die machen die Gesetze als Rahmenbedingungen, so auch in der Sozialgesetzgebung SGB I - XII. Denn dort steht drin, wie ich gesetzlich Krankenversichert sein muss, wer und wie ich mich entweder bei der Krankenkasse meiner Wahl, oder eben Standard bei einer AOK anmeldet.

Im RBStV steht drin, dass ich mich selbst am Rundfunksystem anzumelden habe oder ich werde ob richtig oder nicht zwangsangemeldet. Ob ich diese Regeln kenne und ob ich mich an die halte, die Anwende ist in beiden Fällen belanglos, weil sowohl die Krankenkasse als auch eine LRA mit einem jeweiligen Beitragkonto die Beiträge aufsummiert.

Wer die kleine aber feine Gesetzesänderungsanpassung aus Bayern liest (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) wird in den Paragraph 7 und 8 feststellen, dass hier die kleine Lücke ZV nun klar in dem Bundesland Bayern geregelt ist. Forumsmitglied Person X hat es ja mit einem Link aufgezeigt, wie Gerichtlich entschieden in der SV die Beiträge von den Krankenkassen selbst gepfändet werden dürfen und welche oder keine Zahlungsaufforderung hier notwendig sind.

Und übrigens, sowohl bei den Daten zur Krankenversicherung, wie jetzt in Sachen Meldedatenabgleich bzgl. Rundfunk wurde wegen des Datenschutzes begründet, das dürfen die nicht. Gemacht wurde und wird es in beiden Fällen trotzdem. Hat ein Gericht oder die EU diese Praktiken für nichtig erklärt?

Warten wir es ab, wie das Spiel weiter geht. Ich will werde nichts negativ an die Wand malen. Doch 1 + 1 zusammenzählen ist erlaubt und ich leiste praktischen Widerstand, der den betreffenden Beteiligen Personen GV/ZV zur Umsetzung aber so richtig auf den (S....) Geist geht.


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#23: 12. November 2016, 10:44
Kein EU-Gericht wird den staatlichen Rundfunk eines EU-Mitgliedstaates wegen Beihilfe hin oder her für nichtig erklären.
Natürlich nicht, denn ob ein Land einen ÖRR hat, ist alleinige Sache dieses Landes; nicht alleinige Sache dieses Landes ist es aber, wenn dafür gemeinsame Bestimmungen ignoriert werden.

Zitat
Hat ein Gericht oder die EU diese Praktiken für nichtig erklärt?
Welche Deutsche klagt denn schon mit Bezug auf EU-Recht?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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C
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#24: 12. November 2016, 11:48
Zitat
Welche Deutsche klagt denn schon mit Bezug auf EU-Recht?

Ich zum Beispiel.

Ich versuche das Verwaltungsgricht damit zu einer Vorlage beim EuGH zu zwingen, denn eigendlich darf ja kein Nationales Gericht EU Recht auslegen, damit will ich dem Gericht eigendlich die Hände binden, die Standart floskeln die bisher verwendet wurden, nutzen zu können.

Ob es klappt, keine Ahnung, hab schon länger nichts mehr gehört...

Aber da alles andere eh auch gerne abgebügelt wird, kann ich es genauso gut versuchen...

Sind ja auch nur der Datenabgleich von den Meldeämtern und die Diskriminierung als in Deutschland wohnender EU Bürger, die ich in meiner Klage verwende...


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#25: 12. November 2016, 17:51
Meine Klageargumente zum Europarecht wurden vom VG Düsseldorf mit der unpassenden Begründung abgewiesen, dass der Rundfunkbeitrag eine Altbeihilfe sei. Unabhangig davon, dass das nicht stimmt, sind die Verstösse gegen Europarecht auch für eine Altbeihilfe nicht zulässig.


Edit "Bürger" @alle:
Nach dieser weit aus-(und ab-)schweifenden Diskussion bitte wieder konzentriert zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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B
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#26: 18. November 2016, 13:26
Der obige Vergleich mit der Krankenversicherungspflicht passt nun wirklich nicht. Es gibt keinerlei Datenabgleich, ob und wie jemand versichert ist, geschweige denn eine Zwangsanmeldung.

Und sich nicht zu versichern ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich wieder versichert, erfährt als  einzige Sanktion im Bereich der GKV  teilweise Beitragsnachzahlungen und bei der PKV einmalige Prämienzuschläge bei Abschluss eines PKV-Vertrages.


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P
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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#27: 18. November 2016, 15:45

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

... da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt ...

Achso? Tut Sie das? Eine Person X konnte das bisher nicht erkennen. Auf den bisher bekannten Bescheiden stehen die Worte z.B. "Mitteldeutscher Rundfunk" und Adressdaten viel mehr jedoch nicht.
In einer Rechtsbelehrung steht noch das umseitig eine Landesrundfunkanstalt zu finden sei.

Eine Rechtsform hat Person X dabei nicht finden können. Eine Zuständigkeit wird auch nicht angezeigt oder begründet.


Am Beispiel Sachen

Wollte eine Person X eine mögliche Zuständigkeit finden, dann müsste Sie wahrscheinlich die GVBl. lesen und zwar viele Einzelne beginnend mit dem Jahr 1991 also zuerst mal die Nummer 13 und dann jeweils weitere, welche diese veröffentlichen Gesetze dann ja auch ändern. Teilweise sind die Gesetzesblätter online zu finden unter

http://edas.landtag.sachsen.de/

GVBl. 13/1991

In Artikel 1 des Gesetzes erfolgt die Zustimmung des Landtags vom 21.06.1991.

Der Staatsvertrag wird dann als Anlage zu dieser Zustimmung abgedruckt.

In § 1 des Staatsvertrags  wird Aufgabe und Rechtsform bestimmt.

"(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet. ..."

http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199113_-1_1_20_.pdf


Eine Zuständigkeit wird damit jedoch aus Sicht von Person X noch nicht angezeigt.

Diese erste Information ist nicht Anhand der Quellenangabe der Rechtsbelehrung eines Gebühren-, Beitrags- oder Festsetzungsbescheids wegen des fehlenden Verweises dazu so nicht zu finden.

Denn die Verweise gibt es ja nur zu RBStV, RFinStV und zur Satzung. Der Bürger müsste also jedes Jahr sämtliche Gesetze lesen und das natürlich auch rückwirkend, um irgendwo eine Zuständigkeitsregelung zu suchen.

Soweit bisher bekannt erfolgt in den RBStV keine Anzeige einer Zuständigkeit.

In den Tabellen der Rechtsbelehrung erfolgt bei Fundstelle Bundeslandabhängig fast immer der Verweis auf ein GVBl. von 1991 mit zusätzlicher Angabe einer Seitenzahl (Das Erste jedoch ist zumeist immer nur ein Verweis auf das jeweilige Zustimmungsgesetz wo der Anhang bei der Seitenzahl dann dabei sein sollte) und ein Verweis auf ein GVBl. aus 2011 auch wieder mit Seitenzahl.

"GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)"

Das GVBl. von 1991 (für Sachsen GVBL Nummer 35/1991) enthält dann meist die Staatsverträge als Artikel unterhalb des "STAATSVERTRAG über den RUNDFUNK im vereinten Deutschland".

http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_1_1_1_.pdf
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_2_1_20_.pdf
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf

In http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf ist der §2 zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgedruckt. -> Das ist aus Sicht Person X jedoch nicht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, welcher in Artikel 4 vom Staatsvertrag über den RUNDFUNK im vereinten Deutschland bezeichnet sei. (Aber Person X könnte sich auch dabei irren.)

Jedoch ist für eine Person X nirgendwo in den Scans (PDF) der "Artikel 4" Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu finden, sondern nur der §2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Vielleicht meint es also das Gleiche, wobei das unwahrscheinlich ist, soweit andere Fundstellen zum
Rundfunkgebührenstaatsvertrag sucht und die Länge vergleicht. Es scheint also so, als würde der Scan online unvollständig sein. Möglicherweise fehlt aber auch der tatsächliche Abdruck des Rundfunkgebührenstaatsvertrag im GVBl..

In Sachsen also den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als Artikel 1, ARD-Staatsvertrag als Artikel 2, ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3, Rundfunkgebührenstaatsvertrag als Artikel 4, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als Artikel 5, Bildschirmtext-Staatsvertrag als Artikel 6, Übergangsbestimmungen, Kündigung, Inkrafttreten als Artikel 7 und Außerkrafttreten als Artikel 8.

Der Verweis auf der Rechtsbelehrung "GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)" zeigt genau auf Seite 444. Laut Inhaltsverzeichnis steht der Artikel 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Seite 443. Eine Angabe was auf Seite 444 steht ist nicht ersichtlich.

Auf den Scans (PDF) sind jedoch keine Seitenzahlen abgedruckt. Somit muss man wohl doch irgendwo hinlaufen um das physikalische Druckbild von "GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)" zu lesen um festzustellen ob es noch einen Artikel 4 gibt oder was auf Seite 444 tatsächlich steht.

Im GvBL Nr. 13 von 2011 wurde Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch dem 15. RBStV in Artikel 2 aufgehoben und ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde mit Artikel 1 erschaffen.

http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_GVBl_201113_201_1_1_.pdf

Person X war es bisher nicht möglich mit diesen Angabe der Rechtsbelehrung die zuständige Rundfunkanstalt zu finden.

Jetzt bliebe nur noch der Blick in die Satzung ;-).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2016, 16:25 von PersonX«

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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#28: 18. November 2016, 21:26
Der obige Vergleich mit der Krankenversicherungspflicht passt nun wirklich nicht. Es gibt keinerlei Datenabgleich, ob und wie jemand versichert ist, geschweige denn eine Zwangsanmeldung.

Die Zwangsanmeldung ergibt sich zwangsläufig durch die persönliche Stellung wird ja selbst in Ihren nachfolgenden Zeilen beschrieben.
Beschäftigte sind an der Beitragszahlung mit dem Lohn gekoppelt. Durch diese Lücke schlüpft niemand. Jede Beschäftigung ist anzumelden. Ob 400 Euro oder sonstige Beschäftigung. Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls registiert ALG-1 oder ALG-2. Kinder-Schüler sind über die Eltern versichert. Gleiches gilt für Ehepaar. Rentner sind bei den Rentenanstalten registiert. Beamte müssen sich selbst versichern. Wer zum Arzt geht ohne Karte bekommt die Rechnung vom Arzt oder vom Krankenhaus zugestellt. Das KV-System ist genau so dicht nur eben differenzierter.
Mal genau durchdenken.

Und sich nicht zu versichern ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich wieder versichert, erfährt als  einzige Sanktion im Bereich der GKV  teilweise Beitragsnachzahlungen und bei der PKV einmalige Prämienzuschläge bei Abschluss eines PKV-Vertrages.

Seit wann wurde beim RB jemand mit einer Ordnungswiderigkeit belegt? Mir ist da niemand außer der Ankündigung auf dem Bescheid bekannt.
Hier wird ja beschrieben, sollten Lücken der Betragszahlung bei der KV festgestellt werden, werden diese Nachgefordert. Gleiches verfahren im RB.
Es wird keine Lücke zugelassen, Restforderungen werden bei beiden Beiträgen immer eingefordert.


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Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
#29: 18. November 2016, 21:29

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

... da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt ...

Achso? Tut Sie das? Eine Person X konnte das bisher nicht erkennen. Auf den bisher bekannten Bescheiden stehen die Worte z.B. "Mitteldeutscher Rundfunk" und Adressdaten viel mehr jedoch nicht.
In einer Rechtsbelehrung steht noch das umseitig eine Landesrundfunkanstalt zu finden sei.

Eine Rechtsform hat Person X dabei nicht finden können. Eine Zuständigkeit wird auch nicht angezeigt oder begründet.
[...]


Sehr schön ausgeführt. :)

Eine fiktive Person S wollte nicht zu tief auf die von der fiktiven Person X ausführlich dargestellten Problematik eingehen, indem sie die Formulierung "sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt" verwendete und dies insbesondere hinsichtlich eines Erstkontakts mit einem angeblichen Gläubiger. Da der Erstkontakt in Form eines vermeintlichen Verwaltungsakts geschieht hat der angebliche Schuldner zumindest einen Anhaltspunkt hinsichtlich der Adressierung eines Widerspruchs innerhalb der genannten Frist.

Die fiktive Person X erweckt den Eindruck sich hinsichtlich der hier diskutierten Thematik (Zahlungsaufforderung, Erkennenlassen, Zuständigkeit, ...) wesentlich tiefer beschäftigt zu haben als ein normaler Bürger mit Erstkontakt zum BS oder einer LRA.

Selbst Person X kann aufgrund der mangelhaften Rechtsgrundlage(n) (RBStV, ... ) eine Zuständigkeit, geschweige denn eine Schuld gegenüber eines undefinierten Gläubigers, nicht erkennen.

Wie soll es dann erst einem Bürger mit gesundem Menschenverstand ergehen, der noch nie mit dieser absurden Zwangsabgabe für ein Grundbedürfnis konfrontiert wurde?

Die eklatanten formalen Mängel hinsichtlich der Rechtsgrundlage(n) sind offensichtlich und ginge es nicht um den Rundfunkbeitrag müsste jedes un­be­fan­gene Verwaltungsgericht dies auch (an)erkennen.

Trotzdem könnte eine fiktive Person S sich vorstellen, diese offensichtlichen formalen Mängel aus Sicht eines Bürgers mit natürlichem Urteilsvermögen und dem Grundbedürfnis auf Wohnen, einleitend in einer möglichen Klage vorzubringen um zu erklären wie es überhaupt so weit kommen musste, bevor in einer folgenden ausführlichen Klagebegründung dann auch u.a. noch die Satzung des Angeklagten zur Sprache kommen könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2016, 22:23 von Shuzi«
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Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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