Es war eine annähernd 3 stündige mündliche Verhandlung.
Die Richter erweckten den Eindruck, im Vgl. Zu den Verhandlungen der privaten Kläger im März und Juni, deutlich kritischer an die Sache heranzugehen. Sie schienen auch besser informiert zu sein (beispielsweise über die nicht umgesetzten Punkte des Kirchhof-Gutachtens, die tatsächlich durch einen beisitzenden Richter zur Sprache kamen).
örR vertreten durch 7 Anwälte (bzw. Justitiare, wer sie denn so betiteln möchte) der örR-Rechtsabteilung:
Hr. Beusen, Fr. Michel, Prof. Kube, Prof. Hesse, Dr. Eicher, Hr. Schneider, Hr. Winter,
+ mindestens 7 Mitarbeiter der Rechtsabteilung bzw. des Beitragsservice + Kamerateam.
Klägerseite: 3 Anwälte
Oberlandesanwältin der Landesanwaltschaft Bayern Frau Simmerlein als Vertretung des öffentlichen Interesses (saß neben der Klägervetretung, steuerte zur mündlichen Verhandlung nichts bei)
Ein Vertreter der KEF im Publikum
Zudem im Gerichtssaal 10-15 Personen (Publikum und Pressevertreter)
Die Anwälte der Kläger entsprachen in meinen Augen eher einem "preiswerten Lambrusco" (zumindest der mündlichen Verhandlung nach zu urteilen).
Viele aus dem Forum hätten vorgebrachte Beispiele und Argumente der Seite des Angeklagten aushebeln bzw. widerlegen können, was leider durch die Klägervertretung nicht erfolgte. Ich hoffe nur, dass die Schriftsätze eher ausgereift waren.
Urteilsverkündung nicht vor 17 Uhr.
Dann zeitnahe Pressemitteilung.
Man darf gespannt sein.