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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde ist bei der Post...  (Gelesen 20041 mal)

w
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Verfassungsbeschwerde ist bei der Post...
Autor: 18. Juni 2016, 12:40
Hallo Leute,

heute hab ich meine Verfassungsbeschwerde gegen das Leipziger Urteil eingereicht. Eine anonymisierte Fassung davon findet ihr im Anhang. Als erschöpfte Einzelkämpferin wünsche ich mir ein kleines Lob von euch!
Denn ich mache das ganze letztlich nicht für mich, sondern für alle, denen das GG noch was bedeutet.

Ich will es jetzt wissen, ob unser Grundrechtsschutz immer nur solange besteht, solange es quasi um nichts geht, oder ob diese Grundrechte das sind, was sie zu sein behaupten: Nämlich Abwehrrechte gegen staatliche Willkür!

In diesem Sinne - gebt die Hoffnung nicht auf, dass das BVerfG sich traut, die Verfassung zu hüten!

Und - danke danke danke an all die fleißigen Forumsbetreiber, an alle, die hier konstruktiv argumentiert haben und an die, die immer wieder Mut gemacht haben.

Willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Hallo willnich,
ein Lob von mir, ich wünsche Dir, mir und den anderen 56 Millionen übervorteilten Bürgern Gerechtigkeit (70% haben aktuell gegen die örr-Zwangsabgabe gestimmt) 


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
  • Beiträge: 1.548
@willnich

Dein Saalmietenvergleich ist genial!!!! Hoffentlich können und wollen die Verfassungsrichter analytisch denken.


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B
  • Beiträge: 57
Seitdem ich die folgenden Artikel gelesen habe, habe ich irgendwie so meine Vorbehalte gegen die Gerechtigkeit durch das Bundesverfassungsgericht:

GEZ rechtens? Verfassungsrichter winkte Gesetz seines Bruders durch
https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/

Ferdinand Kirchhof
https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof

Kontroverse
Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Personen sondern Haushalte abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Paul Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.[1] Sein jüngerer Bruder Ferdinand Kirchhof entscheidet mit über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Das Problem könnte schlicht und einfach auch sein, dass die Leute schon so alt sind und dementsrechend keine moderne und zeitgerechte Denkweise mehr haben.


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w
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Hoffentlich verkommt das BVerfG nicht zu einem Familienbetrieb - oder ist es längst ... :(



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 00:56 von DumbTV«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

M
  • Beiträge: 448
Ein großer Lob sei Dir!

Du verdienst für Deinen Traktat über die Ungleichbehandlung nach dem RBStV, wenn nicht den Doktortitel, dann wenigstens einen Magister.

Wir haben viel Zeit, manche auch viel Geld, in der Sache investiert. Irgendwann soll es Früchte tragen, süß für uns, bitter für die Urheber dieses Unrechts.


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Vielen Dank und viel Erfolg für die Beschwerde!

Die Begründung ist sehr gut und müsste eigentlich jeden überzeugen. Aber die Familien-Bande Kirchhof ist tatsächlich ein Problem. Es fragt sich, ob sich Kirchhof damit einen Gefallen tut, sich nicht als befangen zu erklären. Dem Ansehen des Verfassungsgerichts wird es jedenfalls schaden.



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wow, willnich, das tut gut zu lesen und macht Mut.

(aus der genannten Verfassungsbeschwerde:)
Zitat
... weil es keine unterschiedlichen Größen des (fiktiven) individuellen Vorteils geben kann, wenn dieser als die bloße Möglichkeit der Nutzung definiert wird. (S. 7)

Insofern ist der Rundfunkbeitrag eine verhaltensunabhängige Abgabe, deren Unausweichlichkeit eine neue rechtliche Situation geschaffen hat. Der Gesetzgeber war bei der Schaffung einer verhaltensunabhängigen Zwangsabgabe gehalten, an die Prüfung der Gleichbehandlung des betroffenen Personenkreises einen strengen Maßstab anzulegen. (S. 8 )

Die Privilegierung von Mehrpersonenhaushalten zu Lasten von Einpersonen­haushalten stellt auch insoweit einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Willkürverbot dar. (S. 9)

Für mich sind deine Darlegungen zu „Familienentlastung“ (2.4) gelungen und überzeugend - wie auch deine Widerlegungen zur Praktikabilität der jetzigen Wohnungsabgabe und der dafür notwendigen Datenerhebungen (2.5).

Allerdings: wenn man alternativ zur Wohnungsabgabe ein Kopfpauschale einführte, wäre der Steuercharakter der Abgabe ja ganz und gar offensichtlich... ;)

danke an dich für's Einstellen, ich drücke dir und uns die Daumen.

gruß. cecil


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c
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Ich habe gerade mal gerechnet ... zur „Kopfpauschale“:

bei (nur) geschätzt ca. 60 Mio Erwachsene (über 18 J.) im Bundesgebiet

und Beitragseinnahmen von weiterhin ca. 8,1 Mrd. pro Jahr

läge die monatliche Beitragsbelastung pro Kopf bei 11,25 €

wir brauchen zusätzlich, was du auch du in deiner Verfassungsbeschwerde (S. 14) andeutest, eine...

Zitat
… Diskussion über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes, über den originären Auftrag der Rundfunkanstalten sowie über den nicht selten überaus großzügigen Umgang mit Bei­tragseinnahmen

Nebeneffekt bei einer Kopfpauschale könnte sein, dass u.a. Veranlagungen für Betriebe, Autos wegfallen.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Auch bei einer Kopfpauschale bliebe der Zwang. Dann stellte sich für mich die Frage, warum bräuchte man dann überhaupt einen "Beitragsservice" – das könnte das Finanzamt besser und eleganter erledigen, wobei wir dann beim Thema Steuer wären.

Ich bleibe trotzdem bei der Kritik der Notwendigkeit eines solchen Systems im 21. Jahrhundert – einen wasserfesten Beleg für diesen aufgeblähten Apparat konnte mir bis dato niemand geben.


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ich denke sowieso, dass ein Beitragseinzug über das Finanzamt zu erfolgen hätte, evtl. auch um Beiträge einkommensabhängig (gerne mit Festlegung einer maximalen Beitragsobergrenze) zu erheben. Ich persönlich sehe nicht, dass der reine Beitragseinzug über die Finanzämter den Steuercharakter herstellen würde. Kirchensteuer wird auch über Finanzämter erhoben und dennoch leben wir in einem säkularisierten Staat. Die sicherlich nicht unerheblichen Kosten des Beitragsservice könnten auf diese Weise gerne eingespart werden. Bliebe allerdings immer noch das Thema Zwang...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 16:15 von cecil«
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w
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@cecil und @rene
Ich gebe euch beiden Recht. "Nur" mit der Kopfpauschale ist noch nichts gewonnen - aber es ist viel damit gewonnen, weil dann eine Neuregelung erfolgen muss, die ALLE Bundesbürger betrifft! D.h., der Widerstand könnte dann richtig groß werden und die öffentliche Debatte über Sinn und Zweck, über Geldverschwendung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen wäre in vollem Gange!
In diesem Sinne hab ich einfach das offensichtlichste Unrecht angegeriffen und versucht, dieses so zugespitzt wie möglich zu verarbeiten. Bisher gibt es ein eindeutiges "Ausweichverhalten" der Gerichte und das Bundesverwaltungsgericht hat dieses "noch" in die Begründung geschrieben, das mir wieder sehr viel Hoffnung macht.
Und natürlich wäre mit der Kopfpauschale auch viel für die Argumentation gewonnen, dass es sich tatsächlich um eine Steuer handelt.
In diesem Sinne - ich hab die Hoffnung noch nicht aufgegeben...
Gruß,
Willnich


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Wenn der Richter einer Verfassungsbeschwerde der Bruder des "GEZ"-Gutachters ist, ist der dann befangen? Wenn ja, wo steht das? Und wie kann das beim Bundesverfassungsgericht vorgebracht werden? Rein theoretisch - versteht sich...


Edit "Bürger":
Geänderten Thread-Betreff zurückgeändert.
Bitte keine Betreff-Änderungen innerhalb eines Threads, da dies zu Irritationen führt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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c
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hallo w.,

vielleicht findest du hier noch Anregungen:

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18762.msg123781.html#msg123781
auch: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91542.html#msg91542

Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18762.msg123781.html#msg123781

Ob allein die Bruderschaft ausreicht als Befangenheitsgrund, wage ich mal zu bezweifeln - ist aber sicher eine gute Frage.

lg.c.


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b
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Wenn der Richter einer Verfassungsbeschwerde der Bruder des "GEZ"-Gutachters ist, ist der dann befangen? Wenn ja, wo steht das? Und wie kann das beim Bundesverfassungsgericht vorgebracht werden? Rein theoretisch - versteht sich...
Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge. Da Bundesverfassungsgericht selbst Beitragsschuldner ist, ist es für ihn vorteilhaft, die Zahl der Beitragsschuldner möglichst zu vergrößern, bzw. auf dem gleichen Niveau zu lassen. Bricht die Anzahl der Beitragsschuldner nach unten, müssen die restlichen Beitragsschuldner entgangene Beiträge kompensieren und auf Bundesverfassungsgericht als Beitragsschuldner kommen weitere Kosten zu.

Die einzelnen Richter sind auch Beitragsschuldner. Jeder Richter als Beitragszahler hat natürlich auch Vorteil, wenn die Anzahl der Beitragspflichtigen höher wird.

Das ist diese berühmte "Beitragsgerechtigkeit". Man sagt offen: wir wollen mehr Beitragszahler und auf diese Zahl die Last verteilen, damit die Last für den einzelnen nicht so hoch ist.


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