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Autor Thema: GEZ Zahler verstorben > Was geschieht mit den fortlaufenden Forderungen?  (Gelesen 12678 mal)

D
  • Beiträge: 7
Ein Stiefvater ist vor ca. 3 Jahren verstorben,  er zahlte GEZ.
Seine Frau stoppte erst vor einem halben Jahr die Zahlung und schickte kommentarlos - auf Nachfrage- die Sterbeurkunde zum BS.
Nun erhielt die 20 - jährige im Haushalt lebende Stieftochter ein Schreiben des BS.
Ob sie den Haushalt übernommen hätte, oder anderswo gemeldet sei.
Wie soll man nun reagieren?
Die Ehefrau und Mutter scheint für den BS nicht zu existieren?
Aber die Tochter soll ja in den Streit nicht hineingezogen werden.
Herzlichen Dank für Antworten!

Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Beitragsgegner verstorben - Widerspruch läuft noch - was kann Erbe tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28407.msg178797.html#msg178797

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 12:09 von Markus KA«

  • Beiträge: 3.233
Da für jeden Haushalt gezahlt werden muss und der Haushalt weiterbesteht, muss irgendjemand die Verantwortung für den Rundfundfunkbeitrag übernehmen. Das bedeutet, entweder bezahlen, wenn örR genutzt wird oder Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen, wenn örR nicht genutzt wird in diesem Haushalt. Widerspruch wird eingelegt, weil man sich in seinen Grundrechten verletzt sieht.
Hier ein Musterwiderspruch mit weiteren Informationen:
Widerspruch 2015, Musterwiderspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.msg103752.html#msg103752

Die Ehefrau und Mutter scheint für den BS nicht zu existieren?
Aber die Tochter soll ja in den Streit nicht hineingezogen werden.
Warum die Ehefrau/Mutter nicht aufgefordert wird, zu bezahlen, ist einfach nur mit der Überlastung des Beitragsservice zu erklären, einen wirklichen Grund gibt es dafür nicht. Die haben nur gesehen, jemand gestorben, also wird in die unerschöpfliche Datenbank geschaut und jemand anders aus dem Haushalt belästigt. Wobei die Daten der Tochter in deren Bestand gar nicht vorhanden sein dürften, genauso wenig wie die der Ehefrau/Mutter. Denn nur Daten der Beitragszahler dürfen gespeichert werden. Mitbewohner wie Ehepartner und Kinder sind keine Beitragszahler und deren Daten sind nach einem Jahr zu löschen, wenn sie nicht benötigt werden. In dem von @Deichschaf fiktiven geschilderten Fall wurden die Daten einige Jahre lang illegal gespeichert.

Edit: Die Tochter kann ja einfach mal schreiben, dass sie bei ihrer Verwandten wohnt und die Beitragsnummer der Verwandten angeben. Dann könnte die Belästigung aufhören.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 23:11 von Bürger«

  • Beiträge: 31
Anscheinend kann der BS den Haushalt niemandem zuordnen und versucht, durch eine Drängung zur Freiwilligen Anmeldung einen Verantwortlichen zu finden, der den Beitrag zahlt.

Ich würde dem BS nichts liefern, schließlich ist er dafür da, die Informationen rauszubekommen - nachdem das System 2013 geändert wurde, wurde es dem Bürger die An- und Abmeldung ja explizit abgenommen.

Man müsste lediglich darauf achten, korrekt gemeldet zu sein, dann bekommt man schon früher oder später seine Beitragsbescheide.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 23:11 von Bürger«

D
  • Beiträge: 7
Guten Tag und herzlichen Dank für die Antworten!

Die Stieftochter hat bisher nichts unternommen und nun kam heute widerum ein Schreibendes BS an den bereits vor fast drei Jahren verstorbenen Stiefvater adressiert.
Die Witwe des ehemaligen GEZ-Zahlers überlegt nun, ob sie das Schreiben ungeöffnet zurückschicken soll - mit dem Verweis, das der Empfänger verstorben ist.
Allerdings hat die dies vor einem halben Jahr bereits gemacht und beim zweiten Mal vor vier Monaten dann kommentarlos die Sterbeurkunde mit dem ungeöffneten Schreiben dorthin geschickt, worauf sie sich dann ja an die Stieftochter wandten.

Geht das Spiel jetzt von vorne los?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2016, 23:22 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Geht das Spiel jetzt von vorne los?

Es ist kein Spiel, sondern einfach nur beste Bürokratie oder vermeintliche Systemfehler.

das gibt es auch woanders ;-)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-telekom-verschickt-rechnungen-an-verstorbene-a-831979.html

Im einfachen Fall sollte gelten, wenn Post an einen falschen Empfänger gesendet wird kann diese mit Verweis auf diesen Umstand so gesehen natürlich immer zurück gegeben werden.

Alternativ mal fragen, wie es hier weiter gegangen ist ;-).

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/altoetting/regionales/Peinlich-GEZ-moechte-Gebuehren-von-einem-toten-Mann-erheben;art22,251295,PRINT?_FRAME=33

Zitat
Allerdings hat die dies vor einem halben Jahr bereits gemacht und beim zweiten Mal vor vier Monaten dann kommentarlos die Sterbeurkunde mit dem ungeöffneten Schreiben dorthin geschickt, worauf sie sich dann ja an die Stieftochter wandten.

Aber bei der Post gibt es wahrscheinlich auch Abhilfe:

https://www.deutschepost.de/de/p/postadress/kompetenzen/adressaktualisierung/clean-verstorbenendaten.html

Am besten mal über die Kontakt Seite dort versuchen den Adressdatensatz einzutragen, dann sollte doch gar keine Post mehr kommen.

https://www.deutschepost.de/de/p/postadress/kontakt.html

Irgendwie hat die Post ein "Kunden" freundliches Portal zum Eintragen vergessen ;-). Aber immerhin gib es Telefon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2016, 18:56 von PersonX«

Z
  • Beiträge: 1.526
Ich weiß gar nicht, was ihr habt, sollen sie doch an den Toten ihre Beitragsbescheide schicken und später den Gerichtsvollzieher zum ehemaligen Wohnort - "Tut mir leid, der Herr ist seit drei Jahren tot, aber sehen Sie mal auf dem Friedhof nach, vielleicht habe ich mich geirrt..."


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v
  • Beiträge: 1.194
Ganz so einfach ist das leider nicht.

Grundsätzlich gilt: Erben erben auch die Schulden des Verstorbenen. Dabei reicht es nicht aus, einfach nichts zu tun, sondern das Erbe muss explizit beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden, um nicht von Gläubigern belästigt zu werden, bzw. diese erfolgreich abwehren zu können.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Evtl. dem BS pflichtbewusst die "Adressänderung" des Verstorbenen (die Friedhofadresse) per Formular mitteilen...!?

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 3.233
Mal abgesehen vom Leid, welches eine Witwe immer wieder ertragen muss, wenn diese unsäglichen Nötigungsbriefe immer wieder aus dem Briefkasten geholt werden, obwohl bereits korrekt gemeldet wurde, dass die Person verstorben ist, bleibt noch das Problem, dass eigentlich jemand für die Wohnung zahlen müsste. Da dieser sehr Menschenfeindliche Rundfunk auf Schreiben gar nicht erst reagiert, braucht man es nicht weiter versuchen.
Wenn weiterhin Briefe an den Verstorbenen gesendet werden, können die ignoriert werden. Die Forderungen daraus können nicht vollstreckt werden, auch nicht bei den Erben, das gibt das Gesetz nicht her. Der Gerichtsvollzieher kann zum Kaffeetrinken kommen, Vollstrecken ist nicht möglich. BS müsste zunächst Forderungen an die Erben stellen, das macht der GV nicht von selbst.
Jedoch wird BS irgendwann an die richtige Person rückwirkende Forderungen stellen. Mit etwas Glück ist bis dahin die Verfassungswidrigkeit des Zwangsbeitrags festgestellt worden. Wenn nicht, muss nachgezahlt werden oder Widerspruch und Klage erhoben werden. Also heisst es: die bisherigen Summen sparen, damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt. Und keineswegs auf Briefe reagieren, die an verstorbene Personen gerichtet sind.


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P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Grundsätzlich gilt: Erben erben auch die Schulden des Verstorbenen. Dabei reicht es nicht aus, einfach nichts zu tun, sondern das Erbe muss explizit beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden, um nicht von Gläubigern belästigt zu werden, bzw. diese erfolgreich abwehren zu können.

Es geht ja nicht um Schulden, es wurde ja bisher bezahlt ;-), also bis vor einem Jahr.
Mit der Sterbeurkunde, insoweit diese angekommen sei ist oder sollte dort auch klar sein, dass neue Forderungen nicht gegen den Toten geltend gemacht werden können. Die Forderung müsste sich richtigerweise gegen eine Person U unbekannt richten.

Schreibt BS/LRA also weiter an einen Toten, ist das schlicht die falsche Adresse. PersonX würde es schlicht zurück senden, eine Festsetzung eines Beitrags auf einen Toten ist nicht möglich oder?

Insofern alle weiteren Belange bezüglich des Verstorbenen geklärt sind und keine weitere Post zu erwarten sei, würde PersonX dafür sorgen, dass die Post die Adresse unter diesem Namen nicht mehr beliefert.


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Hallo!
Lieben Dank für die Antworten und hier zur Info:

In der letzten Woche kam ein weiterer Brief an den Verstorbenen. Aber diese zwei liegen noch dort im Haus.
Heute konnte die Ehefrau allerdings per Telefon die Adresse bei der POSTADRESS CLEAN eintragen lassen.

Mal schauen, ob der Haushalt nun Ruhe hat  8)



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Ich sehe immer noch keinen Handlungsbedarf.
Im Gegensatz zu der Strategie des Totstellens beim lebenden "Beitragspflichtigen" haben wir hier eine äußerst komfortable Situation, daß der beitragspflichtige Tote schlicht und ergreifend nicht mehr belangt werden kann.
Und rückwirkend kann ja nur im Rahmen der regelmäßigen Verjährung jemand anderes belangt werden, also ist bei solchen Kontellationen eben zu vermeiden schlafende Hunde zu wecken, Pietät hin oder her, da wäre es sogar sinnvoll, das Briefkastenschild dranzulassen...


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w
  • Beiträge: 147
Ganz so einfach ist das leider nicht.

Kann ich nicht nachvollziehen. Beitragsschuldner ist nur wer in einer Wohnung wohnt und das setzt voraus, dass man lebt. An den Verstorbenen adressierte Schreiben zu ignorieren kann nicht falsch sein...
Man könnte auch neue Adresse angeben: "Zur Himmelspforte" oder sowas...


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.403
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Randbemerkung:
Es zeichnet sich auch hier ab, dass es vorteilhaft sein kann, unseriösen Stellen wie u.a. ARD-ZDF-GEZ keinesfalls und niemals eine Lastschrifteinzugsermächtigung/ Lastschriftmandat zu erteilen...
Somit bleibt die Gegenseite in Zugzwang... ;)
Sich um die Rückerstattung bereits (ohne Grund?) eingezogener Forderungen zu bemühen, erscheint dagegen ungleich schwieriger.



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  • Beiträge: 9
Ganz so einfach ist das leider nicht.

Kann ich nicht nachvollziehen. Beitragsschuldner ist nur wer in einer Wohnung wohnt und das setzt voraus, dass man lebt. An den Verstorbenen adressierte Schreiben zu ignorieren kann nicht falsch sein...
Man könnte auch neue Adresse angeben: "Zur Himmelspforte" oder sowas...

Die Erben wohnen aber noch in der Wohnung. Dementsprechend versucht sich die GEZ jetzt halt das Geld von denen zu krallen.


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