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Autor Thema: Sieglinde Baumert ist frei - Fragen an den MDR  (Gelesen 11473 mal)

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Sieglinde Baumert ist frei - Fragen an den MDR
Autor: 05. April 2016, 15:39



Sieglinde Baumert ging sogar für ihre Grundrechte und Überzeugung ins Gefängnis.

Zeigen wir dem MDR, dass wir nicht locker lassen, bis wir klare Antworten auf die Fragen bekommen haben.




Fragen an den MDR

Frau Sieglinde Baumert wurde in der JVA Chemnitz, Reichenhainer Straße 236 in 09125 Chemnitz auf Grund einer Erzwingungshaft untergebracht. Sie nimmt ihr Recht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahr und will die unerwünschte öffentlich-rechtliche Medienoption nicht. Eine aufgezwungene Minderung des ohnehin kleinen Medienbudgets von Frau Baumert bedeutet für sie eine finanzielle Teilhinderung und einen Zwangsverzicht der von ihr gewählten Informationsquellen. Diese finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar. Auch wenn Frau Baumert eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung nicht unterzeichnet, weil sie nach ihrem Gewissen mit ihrer Unterschrift die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen würde, nimmt sie nur ihr Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung war und wird in ein Gefängnis gesteckt.

Frage 1)
Ist das für Sie in Ordnung und finden Sie das verhältnismäßig?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Politiker in den Sender-Gremien und finanziell durch die von den Ministerpräsidenten gewählten KEF Mitglieder kontrolliert und beeinflusst (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs). Alle die Wahrheit verdrehenden Textbausteine zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind mir bereits bestens bekannt. Daher bitte ich Sie davon Abstand zu nehmen.

Frage 2)
Seit wann steht die Freiheit in Deutschland weit hinter einer öffentlich-rechtlichen Beeinflussungsmaschinerie, die nichts weiter als nur eine Option zur Information und Unterhaltung aus einem beinah unendlichen Meer an Quellen ist?

Auch das Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkennt, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Genaue Informationen vermittelt dieser Bericht eines Klägers vor dem BVerwG:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht


Frage 3)
Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:

a)   der Presserummel zu groß wurde?
b)   Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?

Frage 4)
Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?

Frage 5/5b)
Warum berichtet der MDR nicht umfassend, objektiv und unparteiisch nach §11 und §10 des  Rundfunkstaatsvertrages über diesen Vorfall?  Wieso missachtet der MDR den Artikel 5 Grundgesetz (siehe Frage 3b)) und §11 und §10 des  Rundfunkstaatsvertrages.

Frage 6)
Warum berichtet der MDR nicht über die Meinungsmanipulation zum Rundfunkbeitrag, der hier dokumentiert wurde:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html


Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de


Link zur VORLAGE:
Offene Frage nach Freilassung von Sieglinde Baumert


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V
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Habe an MDR geschrieben und Offenlegung der Akte verlangt sowie weitere Fragen gestellt.

Rechtliche Schritte behalten wir uns vor gg. die Verantwortlichen...

..welche Polizeistelle o. Staatsanwaltschaft war denn dafür verantwortlich. Auch diese sollte man kontaktieren imo.


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...


Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter


Grüße,
Ana

Merkt Ihr, dass der MDR der Frage zum Grundrecht nach Artikel 5 GG:

Zitat
Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?

ausgewichen ist?

Wie bei sehr wichtigen und relevanten Themen für die Gesellschaft wird das Thema geflissentlich übergangen.

Das Thema betrifft genaugenommen auch die Richter des BVerwG in Leipzig, die so tun, als ob einer der Kläger diese Aspekte in der Verhandlung nicht vorgetragen hätte. Siehe dazu seinen Bericht:

Ergänzend zu den Aussagen der Anwälte hatte ich folgende Punkte in der Verhandlung vorgetragen:


- 32 Jahre und mehr in der Vergangenheit hatten wir so gut wie ausschließlich ganz wenige ö.-r. Programme zur Verfügung. Jedes damals willentlich angeschaffte Rundfunkgerät war dafür bestimmt, diese wenigen Programme zu empfangen. Dieser Zusammenhang (Gerät = Nutzung des ÖRR) gehört der Geschichte an.

Seitdem hat sich die Welt gravierend verändert. Eine persönliche Auswahl der Informationsquellen aus einem Meer an Medienoptionen ist heute die gängige Praxis. Die Multifunktionsgeräte bieten uns den Zugriff auf das Internet mit den weltweiten Möglichkeiten des Internetradio, YouTube, Filmdienste, Online-Zeitungen und sie bieten Anschluss an Player, Recorder, Konsolen, Fotokameras und anderes, um sich zu informieren und zu unterhalten. Viele von uns, dazu gehöre ich auch, bevorzugen die tiefergehenden Artikel in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und die Live-Unterhaltung. Es gibt ein Überangebot an Informations- und Unterhaltungs-möglichkeiten.

Mehrfach redundante Quellen, wie die öffentlich-rechtliche Option, sind gewöhnlich und beliebig austauschbar. Sie haben heute kein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen heute keine besonderen Aufgaben mehr, die nicht bereits andere Medien erfüllen.

Die Wohnung dient unserem Schutz und der freien Entfaltung. Die Nutzung oder Nichtnutzung einer bestimmten Medienoption hängt, wie die Wahl der Kaffee- oder Tee-sorte, mit dem Willen zusammen. Der Wohnungsbezug ist sachfremd und der Zusammenhang mit der Nutzung einer redundanten Option fiktiv. Lt. BVerfGE 31, 314 darf der Gesetzgeber keine Fiktion als Mittel einsetzen, um entgegen der Wirklichkeit ein bestimmtes Ziel zu erreichen.


- Verweis auf die offiziellen Aussagen zum deutlichen Akzeptanzverlust der ö.-r. Programme:

„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Dazu die hochrangigen Gäste:

Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt)

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)

Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)


- Fehlende sachgerechte Differenzierung. Die Typisierung der Nutzer und Nichtnutzer findet nicht statt. Die Gruppe der Nichtnutzer der ö.-r. Programme und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer wird komplett nicht beachtet. Ich gehöre zu der Gruppe der Nichtnutzer.


- Die ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 GG:

Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, muss es eine prozentuale Grenze des priv. Medienbudgets geben, ab der der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung zu Folge hat.

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die ungehinderte Unterrichtung schließt sogar eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen.

Die Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Option zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.



und den Artikel auf online-boykott.de:

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht


Der MDR und die BVerwG Richter wollen uns tatsächlich für dumm verkaufen. Lassen wir das zu oder fangen wir endlich an, Antworten auf brennende Fragen entschieden einzufordern? Wenn wir es nicht tun, können wir uns mit dem Thema noch Jahre ohne Ergebnisse beschäftigen. Die Entscheidung liegt in unserer Hand.


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Identisches Antwortschreiben wie unter
Rundfunkbeitrag geprellt - Sieglinde Baumert ist wieder frei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18203.msg119548.html#msg119548 und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18203.msg119550.html#msg119550


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azdb-opfer

Zitat
Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.

Seltsam finde ich, dass der Sender plötzlich Anfragen aus Datenschutzgründen ablehnt. Sonst interessiert sich beim ÖRR keiner dafür. Haben die Sender jemals einen Betroffenen nach einer Einverständniserklärung gefragt, als sie die Daten an PAV oder Creditreform weitergegeben haben?


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@azdb-opfer,

das wäre eine weitere gute Frage an den MDR.


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Wir müssen hier am Ball bleiben, sonst haben wir noch Jahre mit der Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption zu tun.

Wir haben alle miterlebt, wozu der Druck der Öffentlichkeit fähig ist. Der MDR machte einen Rückzieher. Damit wir finanziell ungehindert über unsere Medienoption entscheiden können, müssen wir hier alle anpacken und Antworten fordern.

Grüße
Viktor


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Frage:
In einer WG wohnen 3 Totalverweigerer wie Frau Baumert. Wer muss die Vermögenserklärung abgeben? Und wer bekommt Erzwingungshaft?
Einer für Alle?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Frage:
In einer WG wohnen 3 Totalverweigerer wie Frau Baumert. Wer muss die Vermögenserklärung abgeben? Und wer bekommt Erzwingungshaft?
Einer für Alle?

Laut SWR (telefonisch) alle drei, bis Geld fließt. Dann werden die anderen zwei entlassen...


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Frage:
In einer WG wohnen 3 Totalverweigerer wie Frau Baumert. Wer muss die Vermögenserklärung abgeben? Und wer bekommt Erzwingungshaft?
Einer für Alle?

Laut SWR (telefonisch) alle drei, bis Geld fließt. Dann werden die anderen zwei entlassen...

Dann gibt es zur Täuschung der Öffentlichkeit ein obligatorisches Bedauern über die Inhaftierung und die Nötigung/Belästigung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption geht weiter.

Wollen wir, dass es so weiter geht oder wollen wir das ändern? Wenn wir es ändern wollen, dann müssen wir die wichtigsten Fragen an den MDR und andere Anstalten richten.

Mehrere Fragen aus dem Eingangsbeitrag sind noch offen.


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Dann stellen wir doch nicht Fragen mit dem Inhalt nach persönlichen Daten sondern allgemein zum Sachverhalt.

ZB die
Frage nach Behörde und der Rechtmäßigkeit von Bescheiden und Amtshilfe.

Oder ob die Veranstaltung von Musikantenscheune, Heuteshow oder das zubereiten von Wachteln derart grobe Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen.

Auch die Frage nach der Gerechtigkeit warum eine 3er WG trotz 3 Konsumenten nur 1 Beitrag zahlt, wo doch 3 Personen den vom Gericht unterstellten Vorteil haben.

Auch wegen der völlig abgehobenen Zusatzrenten könnte man mal nachhaken.
Und eine Rechnung aufstellen, wonach der Beitrag bei allen Berücksichtigungen ca 2,50 beträgt. Wenn jede Person zahlt und wenn man die gut 13 Eur für die Pensionskasse rausrechnet.
17 - 13 = 4   Im Haushalt durchschnittlich 2 Personen (Mikrozensus) also die 4 nochmal durch 2 macht am Ende gut 2 Eur statt 17,50

OB sie die gesamte Bevölkerung vollstrecken und in Erzwingungshaft stecken wollen oder nur die erwarteten 2,2 Mio die man für 2015 erwarten.
und ob ihnen angesichts diesem nicht selbst langsam Zweifel an der Akzeptanz und damit Rechtmäßigkeit aufkommen

Sowas statt Fragen zu persönlichen Daten der Frau.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

m

mb1

  • Beiträge: 285
Zitat
Und eine Rechnung aufstellen, wonach der Beitrag bei allen Berücksichtigungen ca 2,50 beträgt. Wenn jede Person zahlt und wenn man die gut 13 Eur für die Pensionskasse rausrechnet.
17 - 13 = 4   Im Haushalt durchschnittlich 2 Personen (Mikrozensus) also die 4 nochmal durch 2 macht am Ende gut 2 Eur statt 17,50
Wer so "gut" rechnet, gehört ...


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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Bevor wir uns auf Nebenaspekte konzentrieren, sollten wir eine der wichtigsten Fragen zunächst klären. Damit der MDR die Frage nicht geflissentlich übersieht, bleibt es nur bei einer Fragestellung.

VORLAGE:

Zitat
An Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de


Betr.: Offene Frage nach Freilassung von Sieglinde Baumert

Sehr geehrte Damen und Herren des MDR,

Sieglinde Baumert ist nun nach ca. zwei Monaten Haft auf freiem Fuß. Mit der Rücknahme des Haftbefehlantrags zeigen Sie uns, dass Sie imstande sind zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden und die Verhältnismäßigkeit für Sie ebenfalls kein Fremdwort ist.

Frau Baumert nahm ihr Grundrecht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahr. Sie will, wie einige Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption in Deutschland auch, für sie die unerwünschte Quelle nicht nutzen und das knappe Geld für die eigene Unterrichtung verwenden. 

Ihre Medienoption für Information und Unterhaltung ist nur eine gewöhnliche Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Eine aufgezwungene Minderung des ohnehin häufig kleinen Medienbudgets bedeutet eine finanzielle Teilhinderung/Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Die finanzielle Teilhinderung/Lenkung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweigerte in seiner Presserklärung vom 18.03.2016 die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkannte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert hat. Genaue Informationen zu den vielen Aspekten (Art. 3 und  5 Grundgesetz, Belastung des Medienbudgets, Verlust der Akzeptanz, Staatsabhängigkeit, Verweigerung der Rechtsprechung nach geltendem Recht, …) vermittelt dieser Artikel eines Klägers vor dem BVerwG:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
 
Frage:
Erkennt der MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung und dadurch den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen auf Grund des Rundfunkbeitrags nach Artikel 5 Grundgesetz an?


Hoffe auf Ihre schnelle Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
XXX


Wir müssen hier am Ball bleiben, sonst haben wir noch Jahre mit der Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption zu tun.

Wir haben alle miterlebt, wozu der Druck der Öffentlichkeit fähig ist. Der MDR machte einen Rückzieher. Damit wir finanziell ungehindert über unsere Medienoption entscheiden können, müssen wir hier alle anpacken und Antworten fordern.

Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 13:47 von Viktor7«

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zitat
Erkennt der MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung und dadurch den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen auf Grund des Rundfunkbeitrags nach Artikel 5 Grundgesetz an?

Wer die beiden Videos anschauen möchte, wird die Wichtigkeit dieser Frage und die Wichtigkeit eine konkrete Antwort auf diese Frage zu bekommen, vielleicht besser verstehen:

Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.be
Interessant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"


Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0Eto


Die Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld


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Das Video

"Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."

kenne ich schon länger. Es ist ein absolutes Muss für jeden Bürger und Bildung zum Staunen obendrein.

Kommen wir nun zu der Frage an den MDR zurück:

...

VORLAGE:

...

Betr.: Offene Frage nach Freilassung von Sieglinde Baumert

Sehr geehrte Damen und Herren des MDR,
...

Frage:
Erkennt der MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung und dadurch den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen auf Grund des Rundfunkbeitrags nach Artikel 5 Grundgesetz an?

Diese alles entscheidende Schlüsselfrage und in der letzten Instanz ihre Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht wird über die Freiheit in Deutschland entscheiden.
Wenn die Anstalten/Politiker bereits vorher den Mut aufbringen und dem Bürger entgegen kommen, können sie einen noch größeren Schaden für die Gesellschaft verhindern.

Helfen wir ihnen durch unsere zahlreichen Anschreiben/E-Mails und entschlosses Handeln.

Wir haben bei der Freilassung von Sieglinde Baumert miterlebt, wozu der Druck der Öffentlichkeit fähig ist. Der MDR machte einen Rückzieher.

Also! Druck, Druck und nochmals Druck von allen Seiten und mit allen Mitteln.


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