Guten Abend,
Folgende fiktive Situation.:
- Person A hat noch nie gezahlt
- Regelmäßig sind
Briefe vom BS eingegangen und wurden
ignoriert- vor 2 Wochen lag von der Gemeinde eine
Vollstreckungsankündigung im Briefkasten
- Gläubiger und Summe sind darin beschrieben
Person A möchte nun folgendermaßen vorgehen:
- schriftliche Antwort an die Gemeinde mit der
Bitte um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens und dem Namen des Ansprechspartners des Gläubigers.
Zusätzlich die
-
Bitte um Einstellung des Vollstreckungsvorganges, da sich
Person A mit dem Gläubiger in Kontakt setzen und um
Erklärung der Summe bitten möchte.
Person A hofft, die Gemeinde gibt dann erst mal Ruhe und A setzt sich dann mit dem Gläubiger in Kontakt, da A ja noch nie Post bekommen hat.
Ziel ist es zunächst, Zeit zu schöpfen und kein Probleme mit der Gemeinde zu bekommen.
Sollte dies klappen, schreibt Person A dann an die Geschäftsführung des BS.
Die mögen Person A erst mal Beweisen, dasd sie Post von denen bekommen hat.
Dann schauen was passiert...
Person A hofft noch auf den einen oder anderen wertvollen Tipp von euch.
Bis Ende dieser Woche muss Person A der Gemeinde antworten.
Danke
Edit "Bürger:
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Da der Beitrag vom Ursprungsthread abweichend ein eigenständiges Thema behandelt, musste dieser ausgegliedert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.