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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung > Strategie "direkte Klärung mit Gläubiger"?  (Gelesen 4896 mal)

G
  • Beiträge: 6
Guten Abend,

Folgende fiktive Situation.:
- Person A hat noch nie gezahlt
- Regelmäßig sind Briefe vom BS eingegangen und wurden ignoriert
- vor 2 Wochen lag von der Gemeinde eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten
- Gläubiger und Summe sind darin beschrieben

Person A möchte nun folgendermaßen vorgehen:
- schriftliche Antwort an die Gemeinde mit der Bitte um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens und dem Namen des Ansprechspartners des Gläubigers.
Zusätzlich die
- Bitte um Einstellung des Vollstreckungsvorganges, da sich Person A mit dem Gläubiger in Kontakt setzen und um Erklärung der Summe bitten möchte.

Person A hofft, die Gemeinde gibt dann erst mal Ruhe und A setzt sich dann mit dem Gläubiger in Kontakt, da A ja noch nie Post bekommen hat.

Ziel ist es zunächst, Zeit zu schöpfen und kein Probleme mit der Gemeinde zu bekommen.

Sollte dies klappen, schreibt Person A dann an die Geschäftsführung des BS.
Die mögen Person A erst mal Beweisen, dasd sie Post von denen bekommen hat.  ;D
Dann schauen was passiert...

Person A hofft noch auf den einen oder anderen wertvollen Tipp von euch.

Bis Ende dieser Woche muss Person A der Gemeinde antworten.

Danke


Edit "Bürger:
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Da der Beitrag vom Ursprungsthread abweichend ein eigenständiges Thema behandelt, musste dieser ausgegliedert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 01:30 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Viel Erfolg dabei.

Es scheint vergeblich zu sein diesen Weg zu gehen aber Schaden tut es ja auch nicht. Wichtig dran Denken sollte die Vollstreckung unbeirrt fortgeführt werden kommt irgendwann die Forderung nach einer Vermögensauskunft (GV) oder aber eine Kontopfändung (Stadtkasse). Bei nicht Abgabe der Vermögensauskunft und auch wenn der Termin nicht wahrgenommen wird beantragt der GV am Amtsgericht die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.

Die Stadtkasse wird wenn Kontodaten bekannt sind direkt versuchen zu pfänden. Die Umwandlung in ein P/Konto ist 4 Wochen lang möglich bei Pfändungsbeginn, jedoch kann es zu Verzögerung seitens der Bank zum Kontoinhaber kommen, so dass diese Zeit sich verkürzt. Die Umwandlung ist zudem nur möglich wenn es kein Gemeinschaftskonto ist.

Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat Folgen: Schufa und ähnliche fragen dieses ab und übernehmen Einträge jedoch ohne zu erkennen dass es um Rundfunk geht.

Banken fragen regelmäßig Schufa und ähnliches ab und kündigen Dispo und Kreditkarte auch bei Kontostand über Null, sie sehen nicht das es um Rundfunk geht.

Tipps: Persönlich vorsprechen und die Personen vor Ort schreiben lassen, lesen also prüfen und Kopie nicht vergessen.

Auf Briefe kommen von GV und Stadtkasse Standard Antworten.

Deswegen die Aussage vor Ort aufs minimale beschränkt halten. Diskussionen führen zu nichts, dann immer nach der nächsten Person in der Verantwortlichen Kette fragen.

Und immer den Vergleich mit dem Finanzamt und Bescheiden im Hinterkopf haben.


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G
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Und wenn Person A  Post direkt von der zuständigen Gemeindekasse bekommt?
Wer steht dann am Ende vor der Tür? 
Vollstreckungsbeamter oder Gerichtsvollzieher?


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G
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Person A hat eine Antwort von der Gemeinde bekommen.

Die Gemeinde hat den Vollstreckungsersuch des Gläubigers mitgesendet und darauf hingewiesen, dass Person A Beitragsrechnungen erhalten haben "muss", da sonst der Briefzusteller die Briefe automatisch zum Absender zurückgesendet hätte. Der Gläubiger hätte darauf hin keinen Vollstreckungsersuch an die Gemeinde gesendet.
Dennoch möchte der Beamte der Person A die Möglichkeit geben, sich mit dem Gläubiger in Kontakt zu setzen um den Sachverhalt zu klären.    ;D
Dazu hat Person A 14 Tage Zeit. Danach soll entweder gezahlt oder eine Info mit dem genauen Status mitgeteilt werden, da sonst die Vollstreckungsmaßnahme wieder in Kraft tritt.

Person A möchte nun dem Gläubiger ein nettes Einschreiben senden, in dem die bitte geäußert wird, wie denn das ganze zu Stande kommt, warum muss überhaupt gezahlt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert, ob beweisen werden kann das eine Anmeldung stattgefunden hat usw usw. Das aber hoffentlich in einem längeren Schriftverkehr.

Person A fragt sich nun mit welchem Argument angefangen werden könnte um den Gläubiger so lange wie möglich bei Laune zu halten.

Das permanente Update an die Gemeinde müsste natürlich gepflegt werden...



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Person A möchte nun dem Gläubiger ein nettes Einschreiben senden, in dem die bitte geäußert wird, wie denn das ganze zu Stande kommt, warum muss überhaupt gezahlt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert, ob beweisen werden kann das eine Anmeldung stattgefunden hat usw usw. Das aber hoffentlich in einem längeren Schriftverkehr.

Person A fragt sich nun mit welchem Argument angefangen werden könnte um den Gläubiger so lange wie möglich bei Laune zu halten.

Das permanente Update an die Gemeinde müsste natürlich gepflegt werden...
Für Argumente zur/gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ist es zunächst zu spät, so etwas muss in Widerspruch und Klage gemacht werden. Wenn der GV sich meldet, sind die Bescheide rechtskräftig geworden, weil die Fristen für Widerspruch und Klage abgelaufen sind. Dagegen kann nur helfen, dass man dem GV erklärt, dass keine Bescheide zugestellt wurden. Der Beitragsservice hat keine Nachweise, dass etwas zugestellt wurde, sofern man keinen Einschreibebrief unterschrieben hat.
Zu diesem Thema wurde hier genaues geschrieben:
Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/Verwaltungsakt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17623.0.html
Wenn die Bescheide erneut zugestellt werden, kann man gegen diese Widerspruch und Klage einreichen.

Weitere Informationen hier:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html


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Person A hatte bisher keinen Kontakt mit einem GV da die Gemeinde zunächst nur eine Vollstreckungsankündigung geschickt hatte.

Von daher müsste Person A nun theoretisch Beweise vom BS fordern das die Bescheide versendet und zugestellt wurden. Person A hat aber nie einen Einschreibebrief bekommen geschweige denn unterschrieben.
Lediglich die normale Post die Person A aber nie beantwortet hat.
Die Gemeinde ruht zunächst bis Info kommt.
Entweder von Person A oder bis der BS Druck macht.   


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Normale Post kann auch mal verschwinden, besonders beim BS. Also beim BS Festsetzungsbescheid anfordern, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Daraufhin Widerspruch schreiben. Alles andere funktioniert nicht, man ist bei denen nun Zwangskunde und muss sich dagegen mit den wenigen Mitteln wehren, die uns zur Verfügung stehen. Das ist nur Widerspruch und Klage.


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Normale Post kann auch mal verschwinden, besonders beim BS. Also beim BS Festsetzungsbescheid anfordern, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Daraufhin Widerspruch schreiben. Alles andere funktioniert nicht, man ist bei denen nun Zwangskunde und muss sich dagegen mit den wenigen Mitteln wehren, die uns zur Verfügung stehen. Das ist nur Widerspruch und Klage.

KEINE Brieffreundschaft mit BS anfangen.
IMMER den INTENDANTEN der entspr. LRA anschreiben. Keine Angst: die beissen nicht.
Allein dieser ist Ansprechpartner/Brieffreund.

Also beim BS INTENDANTEN Nachweis über den angeblichen Versand Festsetzungsbescheid anfordern.
Wenn ihm dieser Nachweis nicht gelingt: Festsetzungsbescheid anfordern: gleich Zusicherung einfordern dass die (Widerspruchs-)Frist erst ab NACHWEISBAREM Zugang der/des ERSATZ-Feststellungsbescheides zu laufen beginnt!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
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Person A ist etwas verunsichert.

Der INTENDANT (Verwalter, Geschäftsführer) der LRA soll angeschrieben werden?

Wie kriegt Person A den Namen und die Adresse raus. Sollte der BS dennoch in eine art CC gesetzt werden?   


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Das kann man den Gerichtsvollzieher fragen, wer denn zuständig ist. Ohne irgendwelche zugestellten Verwaltungsakte kann man seine Rechte nicht wahrnehmen. Deshalb fordert man die Unterlagen an, um Betrugsversuch entgegentreten zu können, denn man hat niemals Schulden gemacht und nicht bezahlt.
Person A ist etwas verunsichert.

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Person A ist etwas verunsichert.

Der INTENDANT (Verwalter, Geschäftsführer) der LRA soll angeschrieben werden?

Wie kriegt Person A den Namen und die Adresse raus. Sollte der BS dennoch in eine art CC gesetzt werden?

???

Person A hat doch sicherlich im Altpapier einen Festsetzungsbescheid liegen...und auf ebendiesem sollte sich doch die Adresse der LRA finden!?
Und diese hat einen Intendanten/in...und nur der/die ist lt. Satzung befugt den Anstaltsirrrsinn nach aussen zu vertreten  ;D
google hilft !

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Nach etwas gegoogle hat Person A die Wurzel allen Übels gefunden.
http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Intendant/538232/index.html

Wenn Person A nun dem Intendanten schreibt besteht die Frage, ob der BS davon in irgendeiner Weise was davon mitbekommt und erstmal so lange Ruhe gibt, bis der Sachverhalt geklärt wurde  :o. Und vor allem die Gemeinde die Füsse still hält. Mit einem Gerrichtsvollzieher hat Person A noch keinen Kontakt gehabt. Muss auch erstmal nicht sein.
Ein kleines Ziel von Person A ist es, mit anderen fleißigen Schreibern die Annahmestelle vom BS  lahmzulegen und den BS zur Antwort mit kostenpflichtigen Einschreiben zu zwingen.
Ein weiteres, dass ganze Prozedere so lange wie möglich hinaus zu zögern.
Welcher erste Schritt der sinnvollste ist, ist Person A noch nicht ganz klar...


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