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Autor Thema: erneuter Widerspruch (Festsetzung) etwas tiefgründiger?  (Gelesen 7968 mal)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo Mitstreiter,

(Natürlich alles rein hypothetisch!)

Ist eigentlich wie gehabt - nur mit tiefgründigeren Aspekten ,
welche wohl in so einer Form noch nicht explizieter behandelt wurden... ???

Was haltet ihr davon?


Zitat
Sehr geehrte Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
sehr geehrte Mitarbeiter des "Beitragsservice",

hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen Ihren erneuten Festsetzungsbescheid!


Grund:

Gemäß eines Gewissenskonflikts und erkennbare Verstöße gegen das Grundgesetz,
kann ich nicht zur Finanzierung eines nicht erkennbar freien und unabhängigen Rundfunks, solidarisch beitragen!

Zudem muss ich eine Finanzierung der betrieblichen Zusatzrenten der ÖrR-Mitarbeiter durch die dadurch teilweise
entstehende Zweckentfremdung der geforderten Beitragszahlung ablehnen!

Ich sehe einige meiner demokratischen Rechte (u. a. Artikel 1 bis 19 GG) verletzt und das stellt eine unbillige Härte dar,
wenn ich dennoch zahlen müsste.



Seite 2 

Der Verwaltungsakt über die Festsetzung eines „Rundfunkbeitrages“ ist im allg. schon rechtswidrig.
Gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es bereits mehrere anhängige Klagen, welche z. Zt. noch höchstrichterlich beurteilt werden müssen.
Zudem hätten die Länder den Rundfunkbeitrag gar nicht erst regeln dürfen, weil er im Kern eine Steuer ist.
Daran ändert auch u. a. kein Bayrischer Gerichtshof etwas!

Selbst Ihre NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält den Rundfunkbeitrag für eine Steuer!
Dr. Anna Terschüren, Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR hat nebenberuflich ihre Doktorarbeit geschrieben
und kam dabei zu dem unwiderrufbaren Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Finanzverfassung verstoße.
Wenn es nicht so wäre, warum sollte Dr. Terschüren ihren Titel behalten dürfen?

Nicht nur Terschüren erkennt diese Haushaltsabgabe in Höhe von 17,50 Euro im Monat für eine Steuer,
weil sie voraussetzungslos geschuldet werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung.
Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Von einem besonderen Vorteil kann schon gar keine Rede sein, da man bedarfsweise auf andere Anbieter ausweichen kann,
bei diesen - entgegen Ihrer Berichtserstattung - tatsächlich eine unabhängigere Berichtserstattung erfolgt
und für den Bürger sogar kostenfrei zur Verfügung steht.
Demnach ist Ihre unrechtsmäßig erzwungene Geldforderung doch eher als einen besonderen Nachteil zu erkennen.

Kommen wir aber doch einmal zu dem Thema Geld:

Ohne das Zahlungsmittel "Geld" würde immer noch eine Tauschwirtschaft den Handel bestimmen.
Findet man keinen Handels- oder Tauschpartner, so würde eine lange Tauschkette entstehen um letztlich
Das zu erhalten was man begehrt. Geld erleichtert quasi diesen Vorgang, indem Geld für einen Gegenwert
oder eine Gegenleistung "getauscht" wird. Dabei sollte beachtet werden, dass dieser Tausch nur stattfindet
wenn ein Begehr - also ein Wunsch besteht, eine Sache sein eigen nennen zu dürfen!
Ein Begehr ist ein Verlangen auf eigenen Wunsch hin, Waren oder Leistungen in Besitz nehmen zu wollen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begehrende beim Tauschhandel selbst zu entscheiden hat, ob der Tauschwert
 - gemäß seinem individuellen Bedürfnis - ein Wertgewicht gemäß seiner Begutachtung oder seines Ermessens erreicht!
Sofern er für seine erwirtschafteten "Werte" (Geld) eine entsprechende Geistes- oder Arbeitskraft aufbringen musste.

Sollte nun aber tatsächlich ein rechtsgültiger Staatsvertrag existieren, welcher ein freiheitliches Handeln (Tausch) verbietet, bzw.
dieser Vertrag einem sogar jetzt schon vorschreibt einen Tausch entgegen seinem Begehr und gar zu seinem Nachteil
(z. B. durch eine erkennbare Sinn- und/oder Nutzlosigkeit) zu vollziehen, würden dadurch nicht nur seine Grundrechte verletzt werden,
sondern tatsächlich eine rechtlose Entmündigung eines rechtschaffenen Bürgers in der BRD durchgesetzt!

Gehen wir noch weiter:

Sollte ein Vertrag tatsächlich existieren in diesem festgeschrieben wurde, dass ein Bürger für eine unnötige Sache ein Geld aufbringen muss,
sollte beachtet werden dass dieser Bürger genötigt wird, für diese Geldleistung im Vorfeld eine Kraft aufzubringen.
Das bedeutet nichts anderes, dass dieser Bürger unter Zwang u. a. für Nichts seine Arbeitskraft zu Verfügung stellt.
Sinngemäß bedeutet dieses nichts anderes für einen wohnenden Bürger, dass er zur Zwangsarbeit herangezogen wird...
Unvorstellbar - und daher ist Ihr Festsetzungsbescheid eher als unglaubwürdig einzustufen.

Sollte aber tatsächlich so ein rechtsloser Vertrag bestehen, so teilen Sie mir bitte mit, welche Institution einen Bürger
ohne vorherige Verhandlung zur Zwangsarbeit heranzieht!   

Zudem einem wertlosem und/oder einem unbegehrtem Angebot mit einem Interesse weiter zu verfolgen,
widerspricht aller Logik eines gesunden Menschenverstandes! Einem Uninteressierten ist es dabei auch völlig
gleichgültig, ob und wie Ihre Anstalt zwecks eines existenziellen Weiterbestehens finanziert werden soll...

Mit einer Art Zwangsarbeit jedenfalls schon einmal nicht!

Sollten bei den (noch ausstehenden) höchstrichterlichen Entscheidungen, dieser rechtslose Staatsvertrag,
i. V. m. den dbzgl. verfassungsrechtlichen Missachtungen von den unabhängigen Richter nicht erkannt werden,
so wären die Grundrechte für das Volk in der BRD als wertlos anzusehen und stellt somit die noch vorhandene
Demokratie wieder einmal erheblich in Frage! Dieser demnach als richterliche Rechtbeugung
anzuerkennenden Akt wäre eine erhebliche, rechtliche Schädigung von unvorstellbarem Ausmaß,
welcher die fundamentalen Rechte außer Kraft setzen würde!



Auch wenn es Sie nicht interessiert (wovon ich stark ausgehe!), möchte ich dazu noch an ein Zitat
von Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974) erinnern:

“Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates.
Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der
Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen,
wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.”


Außerdem stelle ich einen

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung Ihrer Festsetzungsbescheide nach § 80 Abs. (4) VwGO,
bis über meine Widersprüche höchstrichterlich entschieden wurde.

Blauer Text
Kann man das - hypothetisch gesehen - so mal absenden?

Gruß an Alle
Miklap
Meinungen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2016, 22:25 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 3.234
Der blaue Text ist ja schon mal logisch und gibt auch deinen Standpunkt wieder, aber ohne Paragrafen ist es nur Polemik, dafür interessiert sich tatsächlich kein Richter. Dennoch kann man das mit in die Klage einbringen. Neue Aspekte sind immer wichtig.


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Paragrafen sollten sich da bestimmt noch finden.
War ja erstmal so eine Idee, weil das uns Bekannte
per Rechtsbeugung teilweise ausgehebelt wird...


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

P
  • Beiträge: 3.997
ohne auf den Rest einzugehen

Zitat
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung Ihrer Festsetzungsbescheide nach § 80 Abs. (4) VwGO,
bis über meine Widersprüche höchstrichterlich entschieden wurde.

falsche Wortwahl "Vollstreckung" -> richtig Vollziehung



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G
  • Beiträge: 6
Darf der Text für Antworten auf andere Festetzungsbescheide verwendet werden??

Habe diese Argumentation einigen befreundeten Boykotteuren weitergeleitet und er wird so einstimmig mit Hochachtung versehen, weil er ein inneres Gerechtigkeitsgefühl berührt, dem kein rechtschaffener Mensch sich entziehen kann; auch kein rechtschaffener Richter... wenn er den Mut hätte unmanipuliert frei zu entscheiden.

Zu den Worten von Heineman: Wie ein Wahlversprechen das die Wähler wirklich glauben macht und was die Regierung dann macht, ist ganz as anderes und die Masse des Volkes bleibt Masse. Wirkliche Fortschritte kommen immer von kreativen Minderheiten.

Bundesverdienstkreuz für dieses Forum!!


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j
  • Beiträge: 265
ich denke das der Inhalt des Wiederspruchs weitgehend sekundaer ist.

Die LRA/BS prueft ihn eh nicht und lehnt ihn sowieso ab.

Im Falle einer Klage muss man sowieso neu Begruenden, und wirkliche Auswikrungen sollte dann der Inhalt des Wiederspruchs nicht haben.
Ausser, man will natuerlich auf das Argument hinaus, das man der LRA/BS die Themen im Wiederspruch geschildert hat, der diese nicht ordentlich geprueft hat.

Ansonsten bin ich der Meinung, das jeder Wiederspruch in Ordnung ist, solange er folgendes Enthaelt:
- Wiederspruch aus verfassungrechtlichen Gruenden
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung



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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast

...ist nicht urheberrechtlicht geschützt!
Wie bereits Roggi erwähnte, sollte die vorhandene Logik dieser Rechtsbeugung
gemäß dem entsprechenden Gesetzen belegt werden...
Dazu gibt es aber viele Gesetze in denen man die Paragrafen/Artikel erst suchen
und einformulieren sollte!
Gemäß dem Grundgesetz sollte das aber klar sein!

EDIT>
ich denke das der Inhalt des Wiederspruchs weitgehend sekundaer ist.

Die LRA/BS prueft ihn eh nicht und lehnt ihn sowieso ab.

Im Falle einer Klage muss man sowieso neu Begruenden, und wirkliche Auswikrungen sollte dann der Inhalt des Wiederspruchs nicht haben.
Ausser, man will natuerlich auf das Argument hinaus, das man der LRA/BS die Themen im Wiederspruch geschildert hat, der diese nicht ordentlich geprueft hat.

Ansonsten bin ich der Meinung, das jeder Wiederspruch in Ordnung ist, solange er folgendes Enthaelt:
- Wiederspruch aus verfassungrechtlichen Gruenden
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Da stimme ich zu. Vollkommen egal welcher Inhalt im Widerspruch steht. Wichtig ist die Klage.
Dennoch sollte jeder Aspekt erwähnt werden. Insbesondere welches einen Eingriff in die geschützte Entscheidungsfreiheit wäre.. 


 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 15:59 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
So wird der nächste Widerspruch aussehen.... hypothetisch!
Wiki hat da auch noch n bissel geholfen...

Was ich ganz gut finde, dass nur 4 Seiten zu lesen sind, daher auch gelesen wird
und dass die Thematik eigtl. nicht mit den bekannten Textbausteinen zu beantworten sind!

Falls noch jemand weiter Ideen dazu hat
oder Fehler finden sollte: nur zu - helft mit!

Zitat
Name
Strasse
Ort



Name  *  Strasse  *  ORT

Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

EINSCHREIBEN
    Ort, Datum
 

 
Ihr Festsetzungsbescheid vom





Form- und fristgerechter Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide
vom xxxxxx – eingegangen am xxxxxx
Ihre vergebende Nummer:  123 456 789


Sehr geehrte Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
sehr geehrte Mitarbeiter des "Beitragsservice",

hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen Ihren erneuten Festsetzungsbescheid!


Grund:

Gemäß eines Gewissenskonflikts und erkennbare Verstöße gegen das Grundgesetz, kann ich nicht zur Finanzierung eines nicht erkennbar freien und unabhängigen Rundfunks, solidarisch beitragen!

Zudem muss ich eine Finanzierung der betrieblichen Zusatzrenten der ÖrR-Mitarbeiter durch die dadurch teilweise entstehende Zweckentfremdung der geforderten Beitragszahlung ablehnen!

Ich sehe meine demokratischen Rechte gemäß dem Grundgesetz verletzt und das stellt eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste.



Seite 2/4 

Der Verwaltungsakt über die Festsetzung eines „Rundfunkbeitrages“ ist im allg. schon rechtswidrig. Gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es bereits mehrere anhängige Klagen, welche z. Zt. noch höchstrichterlich beurteilt werden müssen. Zudem hätten die Länder den Rundfunkbeitrag gar nicht erst regeln dürfen, weil er im Kern eine Steuer ist. Daran ändert auch u. a. kein Bayrischer Gerichtshof etwas!

Selbst Ihre NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält den Rundfunkbeitrag für eine Steuer! Dr. Anna Terschüren, Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR hat nebenberuflich ihre Doktorarbeit geschrieben und kam dabei zu dem unwiderrufbaren Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Finanzverfassung verstoße. Wenn es nicht so wäre, warum sollte Dr. Terschüren ihren Titel behalten dürfen?

Nicht nur Terschüren erkennt diese Haushaltsabgabe in Höhe von 17,50 Euro im Monat für eine Steuer, weil sie voraussetzungslos geschuldet werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Von einem "besonderen" Vorteil kann schon gar keine Rede sein, da man bedarfsweise auf andere Anbieter ausweichen kann, bei diesen - entgegen Ihrer Berichtserstattung - tatsächlich eine unabhängigere Berichtserstattung erfolgt und für den Bürger sogar kostenfrei zur Verfügung steht. Demnach ist Ihre unrechtsmäßig erzwungene Geldforderung doch eher als einen besonderen Nachteil zu erkennen.

Sie möchten dass ich für einen Nachteil einen Beitrag leiste. Einen Beitrag in Form einer Geldleistung. 

Zu dem Thema Geld möchte ich folgendes anführen:

Ohne das Zahlungsmittel "Geld" würde immer noch eine Tauschwirtschaft den Handel bestimmen. Findet man keinen Handels- oder Tauschpartner, so würde eine lange Tauschkette entstehen um letztlich Das zu erhalten was man begehrt. Geld erleichtert quasi diesen Vorgang, indem Geld für einen Gegenwert oder eine Gegenleistung "getauscht" wird. Dabei sollte beachtet werden, dass dieser Tausch nur stattfindet wenn ein Begehr - also ein Wunsch besteht eine Sache sein eigen nennen zu dürfen!

Ein Begehr ist ein Verlangen auf eigenen Wunsch hin Waren oder Leistungen in Besitz nehmen zu wollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begehrende beim Tauschhandel selbst zu entscheiden hat, ob der Tauschwert - gemäß seinem individuellen Bedürfnis - ein Wertgewicht gemäß seiner Begutachtung oder seines Ermessens erreicht! Sofern er auch für seine erwirtschafteten "Werte" (Geld/Einkommen), Geistes- oder Arbeitskraft aufbringen musste.

Sollte nun tatsächlich ein rechtsgültiger Staatsvertrag existieren, welcher ein freiheitliches Handeln (Tausch) verbietet, indem dieser Vertrag einem sogar jetzt vorschreibt einen Tausch entgegen seinem Begehr und gar zu seinem Nachteil (evtl. erkennbare Sinn- und/oder Nutzlosigkeit) zu vollziehen, würden dadurch nicht nur seine Grundrechte, u. a. gemäß Artikel 2 Abs. 1 verletzt werden, sondern tatsächlich eine rechtlose Entmündigung eines rechtschaffenen Bürgers in der BRD stattfinden!


Seite 3/4


Zur Entmündigung müsste aber zuerst ein Betreuer gemäß §§ 1896 BGB unter Angabe der Voraussetzung einen Antrag stellen. Für Betreuungsverfahren sind die Vormundschaftsgerichte zuständig. Dort möchten Sie sich erst einmal erkundigen, ob es z. B. in meinem Fall gerechtfertigt wäre, Ihre entsprechende Begründung für eine Entmündigung als gegeben darzulegen. Dazu wünsche ich Ihnen "viel Erfolg"...

Sollte aber tatsächlich ein Vertrag (welcher i. Ü. kein Gesetz sein kann!) existieren - in welchem nun festgeschrieben wurde, dass ein Bürger für eine unnötige Sache ein Geld aufbringen muss, sollte beachtet werden dass dieser Bürger genötigt wird (§ 240 Nötigung StGB), für dieses aufzubringende Geld im Vorfeld eine Kraft aufzubringen hat um diesen Geldtausch ausführen zu können. Das bedeutet nichts anderes, dass dieser Bürger unter Zwang u. a. für Nichts seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen muss. Sinngemäß bedeutet dieses sogar (für einen wohnenden Bürger - da er eine Wohnung hat?), dass er unter Zwang zur Arbeit herangezogen wird damit er ein Geld leisten kann...  Der dazu noch entsprechend zu ermittelnde Amtsträger vollzieht dabei eine Straftat gemäß § 240 Abs. 4. StGB, indem er seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht!

Das wäre in der Tat wirklich unvorstellbar - und daher ist Ihr Festsetzungsbescheid eher als unglaubwürdig einzustufen. Er würde auf Grund seiner Sinnlosigkeit und auch auf Grund des gesunden Menschenverstands, sogar den gewissen Beigeschmack eines Betruges erhalten!




Sollte aber tatsächlich so ein rechtsloser und ungültiger Vertrag bestehen, so teilen Sie mir bitte mit, welche Institution einen Bürger ohne vorherige Verhandlung zur Zwangsarbeit heranzieht!  Dieser unmittelbarer Zwang würde dabei von der Staatsgewalt unter Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchgeführt!

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: „Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“[1] Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.[2] Es steht in enger Beziehung zum Übermaßverbot und soll, wie dieses, Konflikte von Interessen und Freiheiten zu einem schonenden Ausgleich bringen und gewährleisten, dass diese nicht mehr als nötig geschmälert werden.



Zudem einem wertlosem und/oder einem unbegehrtem Angebot mit einem Interesse weiter zu verfolgen, widerspricht aller Logik eines gesunden Menschenverstandes! Einem Uninteressierten ist es dabei auch völlig gleichgültig, ob und wie Ihre Anstalt zwecks eines existenziellen Weiterbestehens finanziert werden soll... Mit einer Art Zwangsarbeit jedenfalls nicht!



Seite 4/4


Sollten bei den noch ausstehenden höchstrichterliche Entscheidungen, dieser rechtslose Staatsvertrag, i. V. m. den dbzgl. verfassungsrechtlichen Missachtungen von den unabhängigen Richter nicht erkannt werden, so wären die Grundrechte für das Volk in der BRD als wertlos anzusehen und stellt somit die noch vorhandene Demokratie erheblich in Frage! Dieser dann demnach schon als richterliche Rechtbeugung anzuerkennenden Akt wäre eine erhebliche, rechtliche Schädigung von unvorstellbarem Ausmaß, welcher fundamentalen Rechte außer Kraft setzt!



Auch wenn es Sie nicht interessiert (wovon ich stark ausgehe!), möchte ich dennoch an ein Zitat von Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974) erinnern:

“Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.”

Außerdem stelle ich einen

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung Ihrer Festsetzungsbescheide nach § 80 Abs. (4) VwGO, bis über meine Widersprüche höchstrichterlich entschieden wurde.


Name Unterschrift

als Anlage beigefügt!


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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

b
  • Beiträge: 765
Person P kann noch hinzufügen, dass sie folgende Unterlagen braucht:
- RBStV § 2 (4) komplette rechtsverbindliche Auflistung aller Rechtsvorschriften, nach denen Vorrechte existieren. Man ist ja vielleicht befreit, weiß nur aber nicht.
- Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Beitragssatzung). § 1 Geltungsbereich. Nach diesem Geltungsbereich gilt die Satzung nur für Inhaber. Somit muss ein Bescheid her, in dem man als Inhaber steht, sonst gilt diese Beitragssatzung für einen nicht.

Diese Satzung legt auch fest, wohin konkret gezahlt werden muss (§ 10 Zahlungen). Gilt die Satzung für einen nicht, da entsprechender Bescheid (Inhaberschaft) fehlt --> keine Zahlung möglich.

Außerdem kann Person P an folgenden Punkten in der Satzung denken:
- § 1 Geltungsbereich für Inhaber
- § 5 Anmeldebestätigung und Beitragsnummer kriegen Beitragsschuldner
- § 10 zahlen muss Beitragsschuldner


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 21:29 von boykott2015«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Person P kann noch hinzufügen, dass sie folgende Unterlagen braucht:
- RBStV § 2 (4) komplette rechtsverbindliche Auflistung aller Rechtsvorschriften, nach denen Vorrechte existieren. Man ist ja vielleicht befreit, weiß nur aber nicht.
- Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Beitragssatzung). § 1 Geltungsbereich. Nach diesem Geltungsbereich gilt die Satzung nur für Inhaber. Somit muss ein Bescheid her, in dem man als Inhaber steht, sonst gilt diese Beitragssatzung für einen nicht.

Diese Satzung legt auch fest, wohin konkret gezahlt werden muss (§ 10 Zahlungen). Gilt die Satzung für einen nicht, da entsprechender Bescheid (Inhaberschaft) fehlt --> keine Zahlung möglich.

Außerdem kann Person P an folgenden Punkten in der Satzung denken:
- § 1 Geltungsbereich für Inhaber
- § 5 Anmeldebestätigung und Beitragsnummer kriegen Beitragsschuldner
- § 10 zahlen muss Beitragsschuldner

Somit wären wir aber wieder beim "Eingemachten" und nicht beim Eigentlichen (und eigentlichen EINFACHEM) ..
Natürlich hast du mit deinen Ausführungen Recht, würden sich aber wieder in Richtung "Paragrafen-Dschungel" beziehen,
bei diesen kein Mensch mehr durchblickt - oder gar durchblicken will.
(Nach dem Motto: man sieht vor lauter Bäumen, den Wald nicht.. )

Wir wollen doch alle dass endlich festgestellt wird, dass wir als Menschen oder Bürger fundamentale Rechte haben.
Diese Rechte sind doch bereits im Grundgesetz verankert. Kein Gesetz kann das jemals aushebeln -
und schon gar nicht ein unsinniger Vertrag der zudem auch gar nicht mehr zeitgemäß sein kann!

Natürlich ist mein Beispiel -> (das Volk wird gegen seinen eigen Willen gezwungen, ein Geld für "Andere" zu erwirtschaften)
nur eines von vielen Aspekten/Argumente - wird aber auf eine ganz andere Strategie gelenkt.
Wobei Strategie ein falsches Wort ist. Vielmehr muss es heissen: rechtlicher Widerstand gegen höhere Herrschaftsgewalten!

Das ein sittenwidriger Vertrag "entwickelt" wurde, um ein Geld ungerechtfertigt vom gesamten (wohnenden) Volk haben zu wollen -
um dieses zur Finanzierung eines Unternehmens bereitzustellen - steht doch mittlerweile außer Frage!

Hypothtisch kämpft man (wie oft schon?) gegen einen Herrscher "der zehnfach chemisch gereinigt ist"...
Doch was hat das bisher gebracht?    -> Urteile/Beschlüsse die zum Himmel stinken!!!!!

Der Bürger wird als Kleinkind dahin gestellt,

- weil er keine Ahnung hat,
- zu bequem ist sich zu wehren,
- er der Meinung sei, das alles rechtens sein muss und er immer noch Vertrauen hat

 und daher auch weiter betrogen werden kann!?

Wenn man fundamental etwas erreichen will, dann sollte man im Fundament anfangen...
Und das wäre im Bereich des modernen Sklaventums
(Der Trend geht auch weiterhin, zum "Geld machen durch Ausbeutung")!

Daher sollte der Aspekt "GELD" beachtet werden! Denn Geld regiert die Welt....

Und es geht dabei immer nur ums GELD !


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  • Beiträge: 3.234
Und es geht dabei immer nur ums GELD !
Es geht schon lange nicht mehr ums Geld, davon ist genug da, mehr als die geldhortende ehrenwerte Gesellschaft ausgeben könnte. Man kann davon ausgehen, dass jemand, der 10000 Euro oder mehr monatlich zur Verfügung hat, dieses Geld nicht wirklich komplett zum Leben benötigt. Es geht denen nur noch um Macht, diese Leute wollen uns beherrschen, uns ihren Willen aufzwingen, uns für ihren Wohlstand arbeiten lassen und alles bestimmen. Das Volk soll still sein und tun was verlangt wird. Sollte es jemals dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unsäglichen RBStV für verfassungskonform erklärt, haben sie die gesamte Macht über uns erlangt. Dann können wir uns mit rechtlichen Mitteln gegen nichts mehr wehren, was von diesen Machthabern verlangt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 18:13 von Bürger«

K
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Habe gerade den Beitrag von User "Miklap" genehmigt.

Aber verwendeter Adressat:

Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Dazu eine sehr wichtige Anmerkung meinerseits.

Wir sollten uns angewöhnen, dass unsere Gläubiger nur und einzig alleine die Rundfunkanstalten sind.

Schriftliches nur dort hin, notfalls direkt dort anrufen (nicht die Call-Center-Nummer)

sich mit den entsprechenden Sachbearbeitern verbinden lassen, notfalls sogar selber dort hin gehen

zu den Rundfunkanstalten (falls ich Zeit habe, gehe ich nach wie vor mit, einfach mal bei mir per PM nachfragen) 8)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 375
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Und es geht dabei immer nur ums GELD !
Es geht schon lange nicht mehr ums Geld, davon ist genug da, mehr als die geldhortende ehrenwerte Gesellschaft ausgeben könnte. Man kann davon ausgehen, dass jemand, der 10000 Euro oder mehr monatlich zur Verfügung hat, dieses Geld nicht wirklich komplett zum Leben benötigt. Es geht um denen nur noch um Macht, diese Leute wollen uns beherrschen, uns ihren Willen aufzwingen, uns für ihren Wohlstand arbeiten lassen und alles bestimmen. Das Volk soll still sein und tun was verlangt wird. Sollte es jemals dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unsäglichen RBStV für verfassungskonform erklärt, haben sie die gesamte Macht über uns erlangt. Dann können wir uns mit rechtlichen Mitteln gegen nichts mehr wehren, was von diesen Machthabern verlangt wird.

Es geht ums Geld!
10.000 Euro müssen irgendwo herkommen! Wenn nicht von den Ausgebeuteten, woher dann...

"Macht" - ist im Falle "Rundfunk" eher sekundär - da wird sich dann ggf. mit Verträgen ausgeholfen,
welche aber von den Herrschaftsgewalten (nur diese denken diese Macht zu haben, welches ja so auch nicht ganz richtig ist!)
nur in einer Cooperationen abgesegnet wird, indemsich  gegenseitig die Hand gegeben wird! (ein Geben und Nehmen..)

Wenn man es genau nimmt haben die LRA eigentlich gar nichts zu melden!
Wenn da nicht "diese gewisse Unterstützung" wäre, welche wir alle kennen!

Nein - ich bleibe dabei, dass ohne das ZwangsGELD der "zwingend Wohnenden"
ein zu bezahlender Rundfunk (mit Pensionskassen!) bald dem Ende nahe ist...

Aber verwendeter Adressat:

Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Verstehe ich das jetzt richtig:
bei einem Widerspruch ist diese Adresse doch korrekt?!
Oder nicht?


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Wenn man es genau nimmt haben die LRA eigentlich gar nichts zu melden!
Wenn da nicht "diese gewisse Unterstützung" wäre, welche wir alle kennen!

Nein - ich bleibe dabei, dass ohne das ZwangsGELD der "zwingend Wohnenden"
ein zu bezahlender Rundfunk (mit Pensionskassen!) bald dem Ende nahe ist...

Aber verwendeter Adressat:

Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Verstehe ich das jetzt richtig:
bei einem Widerspruch ist diese Adresse doch korrekt?!
Oder nicht?

Unser Ansprechpartner und Gläubiger ist/sind die jeweiligen Rundfunkanstalten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 18:14 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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