Amtsgericht Frankfurt hat die Hinterlegung angenommen. Aber anscheinend haben die Amtsgerichte seither generell dicht gemacht. Von Berlin habe ich einen ablehnenden Bescheid gesehen, der die Argumentation des Rundfunks übernahm, Art. 14 BbkGesetz wolle nur regeln, dass ausländische Banknoten nicht angenommen werden müssen. Das heiße aber nicht, dass Euro-Banknoten angenommen werden müssen. Was das für einen Sinn haben sollte ist geheimnisvoll. Auch der Verweis auf Bareinzahlungsmöglichkeit gegen Gebühr bei Banken trägt nicht, weil zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels gehört, dass man ohne Abzug mit sofortiger Wirkung bezahlen kann. Das ist beides bei Barüberweisung über Banken nicht gegeben.
Gegen die Ablehnung ist Klage möglich.
Anm.Mod.seppl: Angefügtes Dokument wurde nachanonymisiert.