Die Rechtspfleger haben einen nachvollziehbaren Hang, sich zusätzliche Arbeit vom Hals zu halten. Wenn man jemand am Telefon entmutigen kann, hat man schon gewonnen. Empfehlung: Mit geeignetem Schreiben wie auf meinem Blog, das auch die einschlägigen Paragraphen nennt, persönlich beim Rechtspfleger vorsprechen und damit den Eindruck vermitteln, dass es weniger Arbeit ist, den Fall zu bearbeiten, als zu versuchen, den Kunden los zu werden.
Bei mir wollte er zuerst noch mein Bargeldangebot und das Ablehnungsschreiben haben. Als ich wiederkam, sagte er mir, ich hätte gar nichts von der Hinterlegung, das der Rundfunk trotzdem pfänden könne. Ich sagte ihm, ich würde trotzdem gern hinterlegen, und dann klappte es.
Wer trotz Hartnäckigkeit abgelehnt wird, kann auch zu einem anderen Amtsgericht gehen.