Ist bekannt ob es weitere Gerichts Entscheidungen dazu gibt, wo klarer herausgearbeitet wird, dass z.B. eine belibige LRA nicht zur staatlichen Verwaltung gehört?
Bekannt ist nichts.
Die Frage zu zwei Rechtsformen bezieht Mr. X auf das angebliche Innehaben von hoheitlichen Rechten.
Einmal wird es so ausgelegt und andermal eben anders.
Wenn es um die Finanzierung geht, dann ist die LRA staatsfern und wenn es um die Vollstreckung geht, dann hat die LRA angeblich hoheitliche Rechte, denn die Verwaltungsvollstreckung bedarf hoheitlicher Rechte, da eine gewöhnliche Anstalt niemals Verwaltungsvollstreckung in Anspruch nehmen darf.
Also, ein Widerspruch, auf den du aufmerksam machen möchtest.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=bundesverfassungsgericht%2C+rundfunk%2C+hoheitlichHier erscheint das von marga gepostete und noch wenige Hinweise.
Unter hoheitlich findet man mehrere Angaben, aber niemals, dass eine LRA hoheitliche Rechte hat !
Das versteht Mr. X so, dass die LRA für ein bestimmtes Sendegebiet vorrangig oder ausschließlich arbeitet und für dieses Gebiet zuständig ist.
D.h., dass der WDR z.B. nicht in hoheitliche Sachen des rbb eingreifen darf und umgekehrt. Immer nur die jeweilige Sendeanstalt in ihrem abgegrenzten Funktionsbereich.
Das hat aber nicht das Geringste damit zu tun, dass eine LRA lt. RBStV mit Verwaltungsvollstreckung vollstrecken darf. Das ist der Widerspruch, der sich ergibt. Keine hoheitlichen Rechte, aber Verwaltungsvollstreckung. Das beißt sich gewaltig.