Private Firma gründet eine Tochterfirma, macht diese in der Öffentlichkeit bekannt, um Produktionsabläufe auszulagern; ->
mehrere private Firmen gründen gemeinsam eine Tochtergesellschaft, machen diese in der Öffentlichkeit bekannt, um gemeinsame Produktionsabläufe auszulagern; ->
die Landesrundfunkanstalten gründen eine Tochtergesellschaft, machen diese in der Öffentlichkeit bekannt, um gemeinsame Produktionsabläufe auszulagern.
Die Tochterfirmen der privaten Firmen sind wirtschaftlich bzw. unternehmerisch selbständig, es sei denn, es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Muttergesellschaft?
Die Tochterfirmen der Landesrundfunkanstalten sind wirtschaftlich bzw. unternehmerisch selbständig, es sei denn, es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Muttergesellschaft?
Die Tochtergesellschaften haben jede einen Geschäftsführer als Zeichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit?
Hat der BS einen eigenen Geschäftsführer?
Hat es einen Beherrschungsvertrag zwischen BS und Landesrundfunkanstalten?
Agiert der BS wirtschaftlich und unternehmerisch eigenständig?
Wäre der BS nicht in der Öffentlichkeit bekannt, würden die Bürger nicht mit diesem kommunizieren, wäre die Auslagerung der Beitragsverwaltung sogar völlig unproblematisch.
Der BS, da lt. Aussage rechtlich unselbständig, darf, wenn wirtschaftlich selbständig agierend(?), nichts, da keine Behörde.
Eine Behörde kann nur dann Behördentätigkeiten auslagern, wenn sie selbst alleiniger Ansprechpartner für den Bürger bleibt und auch die volle Verantwortung für die Tätigkeiten der mit den ausgelagerten Behördentätigkeiten betrauten Stelle übernimmt.
Wer ist rechtlich für das Tun und Lassen des BS verantwortlich?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;