Als ich vor einigen Monaten meine Klage gegen den ( natürlich ) negativen Widerspruchsbescheid formulierte, habe ich mir im Vorfeld bereits die Urteilsbegründungen der abschlägigen Klagen zu dieser Sache zur Gemüte geführt. Mein Ziel, welches ich meine mit meiner Klage auch erreicht zu haben war es, die bekannten Urteilsbegründungen schon vorweg zu nehmen und dem Gericht gleich den Wind aus dem Segel zu nehmen.
Ein zentraler Punkt dabei war die sogenannte Typisierung, welches laut allen gleichlautenden Urteilen rechtlich nicht zu beanstanden wäre, solange der Prozentsatz der zur Zahlung herangezogenen rundfunklosen Haushalte, die 10 % nicht überschritt.
Was mir dabei gleich verdächtig vorkam war die Tatsache, dass sich der "Beitragsservice" dabei plötzlich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berief, obwohl er selbst diesbezüglich viel genauere Zahlen haben sollte. Schliesslich hat er seit Jahrzehnten, quasi seit Bestehen der Bundesrepublik nichts anderes gemacht, als mit einer gigantischen Ausstattung an Personal und finanziellen Ressourcen, jedes einzelne Rundfunkgerät in Deutschland zu erfassen und zu registrieren.
Neugierig geworden, woher das plötzlich hohe Vertrauen in eine, wahrscheinlich einmalige, von billig angeheuerten Studenten durchgeführte Umfrage kam, habe ich dann mal die Suchmaschine mit den bunten Buchstaben angeworfen und bin dabei auf den offiziellen Geschäftsbericht der GEZ von 2012 gestossen. 2012 war, wie wir alle wissen das letzte Jahr, wo die Rundfunkbeiträge noch geräteabhängig waren, folglich kam in diesem Geschäftsbericht letztmalig die Anzahl der registrierten und gebührenpflichtigen Geräte vor. Am interessantesten war dabei die Seite 35 dieses Berichts, welche von insgesamt 32.608.768 gebührenpflichtigen Geräten sprach. Laut Aussage dieses Pamphlets, waren darin auch noch die Geräte im Hotel-und Gaststättengewerbe enthalten. Außerdem muss man berücksichtigen, dass damals jedes einzelne Gerät im Haushalt erfasst wurde, da die Wohnungsabgabe ja erst ein Jahr später kam.
Erwähnenswert war auch, dass die Anzahl der gemeldeten Fernsehgeräte seit 2008 kontinuierlich nach unten ging, es also definitiv keinen Trend zu mehr Fernsehgeräten in Deutschland gab. Bei offiziell 40,5 Millionen Haushalten und, seien wir mal großzügig 33 Millionen Fernsehgeräten, sehe ich die 10 % weit überschritten. Folglich würde nach meiner Auffassung die Begründung zur pauschalen Typisierung damit wegfallen.
Wie bei anderen auch, wurde meine Klage bis zur Entscheidung des Hamburger OVwG zurückgestellt, ich bin aber schon gespannt, wie sich die Gegenseite bzw. das Gericht da hinaus winden will.
Für diejenigen, welche es interessiert und es selbst nachlesen wollen, hier der Link zum GEZ - Geschäftsbericht von 2012 :
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1248/GB2012.pdf