Hallo zusammen:
Nein, ich kann nicht alles selber recherchieren oder bearbeiten.
Greife aber gerne wichtige Punkte auf und gebe sie zur „Bearbeitung“ weiter,
vorallem an Mitstreiter mit mehr Hintergrundswissen.
Na dann wollen wir mal.
es gibt anscheinend „Ruhensanordnungen“ nur noch gegen Zahlung.?!
Ok, dann wollen wir mal überlegen:
Zahlung direkt an die jeweilige Rundfunkanstalt HMMMMM, Warum?
Es steht Argument gegen Argument.
Falls wir nicht gewinnen sollten ok.
Falls doch: u.a. Problem der Verjährung (3 Jahre)
HMMMM
Ok, wer wird gewinnen?
Eine Möglichkeit für uns wäre es doch, z.B. das Geld (angeblich ausstehende Beiträge
auf ein Treuhandkonto zu „parken“ bis höchstrichterlich entschieden wurde)
bei einer sogenannten „Geldhinterlegungsstelle“ (Bitte mal recherchieren etc.)
(Wie heisst das Ganze, wo kann man dies einrichten, welches Gericht etc.)
Ich denke, fair für jede Partei.
Vorteil vorallem: keine Verjährungsfrist!!!
Das Geld ist vorhanden, aber abh. vom Ausgang: für jeden effektiv (einfach für alle)
Aufruf:
Wer könnte sich mal nach dieser rechtlichen Voraussetzung schlau machen, bzw.
Was ist wirklich Sache?